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Therapieplatz finden

So erhalten Sie psychotherapeutische Hilfe

Artikel nach Kategorien filtern #Erkrankungen #Psychologie #Medizin #Psyche

Sie kann Wege aus kurzfristigen Krisen zeigen und hilft bei seelischen Erkrankungen: die Psychotherapie. Wer sich zum ersten Mal in Therapie begeben möchte, wird mit einigen Fragen konfrontiert: Welche Therapeutin oder welcher Therapeut ist richtig? Wie lange dauert eine Therapie? Und was ist eigentlich eine probatorische Sitzung? Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet.

Inhaltsangabe

Wer hilft bei akuten psychischen Problemen? 

Wie bekomme ich einen Therapieplatz?

Schritt für Schritt: der Weg in die Psychotherapie

Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie?

Welche Therapieverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt?

Wie lange wartet man auf einen Therapieplatz?

Wie lange dauert eine Therapie?

Wer hilft bei akuten psychischen Problemen? 

Befinden Sie sich in einer akuten psychischen Krise? Neben der Telefonseelsorge – die unter der 0800 111 0 111 oder unter der 0800 111 0 222 kostenlos erreichbar ist – bieten sich auch der ärztliche Bereitschaftsdienst und der sozialpsychiatrische Dienst an. Weitere Anlaufstellen sind die Notaufnahme eines Krankenhauses mit psychiatrischer Abteilung oder spezielle psychotherapeutische Stationen wie die Angstambulanz, die es bereits an vielen Kliniken gibt. Auch ist es möglich, über die psychotherapeutische Sprechstunde direkt mit einer Akutbehandlung zu starten.

Wie bekomme ich einen Therapieplatz?

Wer sich in Therapie begeben möchte, ist dazu verpflichtet, eine psychotherapeutische Sprechstunde zu besuchen. Um einen ersten Termin zu vereinbaren, können Hilfesuchende sich unter der 116 117 direkt an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese ist dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen einen Termin zu vermitteln. Gleichzeitig empfiehlt es sich aber auch – wenn möglich – selbst tätig zu werden. Denn um einen Termin bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten auszumachen, braucht man keine Überweisung.

Schritt für Schritt: der Weg in die Psychotherapie

Ein Termin wurde vereinbart. Jetzt folgt die psychotherapeutische Sprechstunde.

Wer einen Psychotherapieplatz finden will, startet mit der verpflichtenden psychotherapeutischen Sprechstunde. In drei bis sechs Erstgesprächen

wird der Unterstützungs- und Therapiebedarf ermittelt. Die Therapeutin oder der Therapeut leitet daraus eine Empfehlung für das weitere Vorgehen ab.

Sollte sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde herausstellen, dass ein besonders akuter Bedarf vorhanden ist, kann gleich mit einer Therapie begonnen werden.

Vor Therapiebeginn müssen zunächst einige vorbereitende Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – durchlaufen werden. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Sowohl Patientin oder Patient als auch Therapeutin oder Therapeut prüfen, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Sollte das unmöglich sein, können bei einer anderen Therapeutin oder einem anderen Therapeuten erneut probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden.

Parallel erfolgt eine körperliche Untersuchung beim Haus- oder Facharzt, um mögliche organische Erkrankungen als Ursache für die psychischen Beschwerden auszuschließen.

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt. Dieser wird gemeinsam mit der behandelnden Therapeutin oder dem Therapeuten ausgefüllt. Zusammen mit dem Bericht aus der ärztlichen Untersuchung wird er dann bei der Krankenkasse eingereicht.

Therapiesitzungen

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag genehmigt wurde, kann die Therapie starten.

Die SBK setzt auf Prävention:

Damit sie gar nicht erst aus dem Gleichgewicht kommen, bietet die SBK ihren Versicherten unterschiedliche Möglichkeiten, um die mentale Gesundheit zu unterstützen. Hierzu gehört unter anderem die App 7Mind, die mit Meditationen und Entspannungsübungen für ein besseres Stressmanagement sorgt. Zudem steht eine Vielzahl an Gesundheitskursen zur Auswahl. Themenbereiche sind zum Beispiel Achtsamkeitstraining, Yoga, Übungen zur besseren Stressbewältigung und Autogenes Training.

Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie?

Bei Erwachsenen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für anerkannte Therapieverfahren bei zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten. Zulässig können sowohl psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte als auch psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sein. Die Therapie von Kinder- und Jugendlichen findet bis zum 21. Lebensjahr bei zugelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten statt.

Voraussetzung ist auch hier immer ein Therapieverfahren, welches anerkannt ist. Auch wichtig: Die Therapeutin oder der Therapeut braucht eine Kassenzulassung.

Welche Therapieverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt?

Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen vier Therapieformen an. Je nach Erkrankung wird eine der folgenden ausgewählt.

Die Verhaltenstherapie befasst sich mit den Symptomen. Die Patientin oder der Patient wird dahingehend motiviert, das eigene Tun, Denken und Fühlen zu ändern. Wer zum Beispiel Angst vor bestimmten Tätigkeiten hat, kann so lernen, diese zu überwinden. Aber auch bei Depressionen kann diese Form der Therapie helfen. Betroffene lernen durch Übungen zum Beispiel negative Gedanken zu mindern.

Mit Hilfe von Selbstbetrachtung und Reflexion werden verdrängte Ereignisse und Gefühle analysiert. Die Ursachenfindung steht hierbei vor der Symptombekämpfung. Ziel dieser Therapieform ist es, verdrängte Gefühle und Erfahrungen zu verstehen.

Auch hier steht die Ursachenfindung im Fokus. Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass sich die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit aktuellen Konflikten befasst.

Diese Therapieform befasst sich in der Behandlung mit dem sozialen Kontext der Erkrankungen – insbesondere mit Partnerschaften und Familie.

Wie lange wartet man auf einen Therapieplatz?

Wer sich zu diesem Thema informiert, wird viele verschiedene Angaben finden. Und tatsächlich gibt es immer wieder Studien, die sich mit der Thematik befassen. Das Ergebnis ist nur selten einheitlich. Ein Grund hierfür sind die verschiedenen Herangehensweisen der Studien, ein anderer die regionalen Unterschiede, die in Deutschland vorherrschen. Eine Orientierungshilfe ist die Versichertenbefragung des GKV-Spitzenverbands: 79 Prozent der Befragten warteten zwischen Terminabsprache und psychotherapeutischer Sprechstunde weniger als vier Wochen. Die Zeit vom Erstgespräch bis zum Therapiestart dauerte für 93 Prozent der Patientinnen und Patienten höchstens vier Wochen.

Natürlich sollten die Wartezeiten möglichst kurz sein, vor allem wenn es sich um eine akute Krise handelt. Möglichkeiten zur direkten Hilfe finden Sie in der Einleitung des Textes oder in der Infobox.

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Dauer einer Therapie ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Erkrankung, dem Therapieverfahren und dem Verlauf der Therapie. In der Regel lässt sich aber sagen, dass eine Therapiesitzung 50 Minuten dauert. Diese findet meistens einmal die Woche statt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapie. Beide Formen können als Einzel- oder Gruppentherapie stattfinden.

Für erwachsene Personen in einer Einzeltherapie gilt:

 

Es wird mit zwölf Sitzungen gestartet. Darüber hinaus kann die Kurzzeittherapie aber auch verlängert werden. Insgesamt umfasst sie höchstens 24 Sitzungen.

Die genaue Anzahl der Sitzungen ist abhängig vom Therapieverfahren. Eine Verhaltenstherapie oder eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dauert maximal 60 Sitzungen, für eine systemische Therapie werden 36 Sitzungen veranschlagt und für eine analytische Psychotherapie 160. Darüber hinaus können noch weitere Verlängerungen beantragt werden.

Sie möchten mehr erfahren? Wir haben einige der häufigsten Fragen rund um das Thema Psychotherapie beantwortet. Weitere Anlaufstellen finden Sie hier.

Anlaufstellen bei akuten Problemen

  • Telefonseelsorge: Unter der 0800 111 0 111 oder unter der 0800 111 0 222 finden Sie kostenlos Hilfe.
  • Der Patientenservice: Unter der 116 117erreichen Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Hier wird Ihnen ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt, an die sich direkt eine Akutbehandlung anschließen kann.
  • Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener: Hier bekommen Sie unter anderem eine Beratung im Umgang mit Krisen.
  • Stiftung Deutsche Depressionshilfe: Das Info-Telefon Depression ist unter der 0800 3344533 für Sie da. Auf der Webseite gibt es außerdem eine Übersicht zu regionalen Beratungsstellen und Krisendiensten.
  • NAKOS: Eine Informations- und Vermittlungsstelle mit dem Fokus auf Selbsthilfe.
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