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Urlaub 2022: Was beim Reisen aktuell möglich ist und wie Sie sich absichern

Wir beantworten häufige Fragen und sagen Ihnen, wo Sie aktuelle Informationen finden.

Artikel nach Kategorien filtern #Coronavirus #Ausland #Reise #Krankenversicherung

Das Leben endlich wieder unbeschwert genießen: Nach einem Jahr Corona ist die Sehnsucht nach Urlaub groß. Schnelltests, Impfungen und der von der EU geplante Corona-Impfpass sollen den nötigen Gesundheitsschutz bieten. Doch gibt es beim Reisen aktuell einige Fragen zu beantworten: Wohin darf ich fahren? Wie sieht es mit meinem Versicherungsschutz aus? Was hat eine aktuelle Reisewarnung zu bedeuten? Ist Reisen in Risikogebiete erlaubt? Und was muss ich beachten, wenn ich von dort zurückkehre? Alles, was Erholungssuchende jetzt wissen sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

Aktuelles für Reiserückkehrer

Für alle Reiserückkehrer, egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn zurückkommen, gilt ab Sonntag, 1. August 2021, eine neue Regelung: Wer aus dem Urlaub im Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss einen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren.

Möchten Sie wissen, was Sie auf Ihrer nächsten Auslandsreise beachten sollten? Hier haben wir Antworten auf häufige Fragen und wertvolle Tipps für Sie zusammengestellt. 

Zu welchen Urlaubszielen ist Reisen aktuell möglich?

Aktuell gilt: Reisen ist seit Juli 2021 grundsätzlich erlaubt.

Innerhalb der EU sind Reisen aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und des Impffortschrittes möglich. Jedoch ist die Lage nicht überall stabil. Die neue Delta-Variante hat so manch guten Fortschritt wieder teilweise zunichte gemacht und führt zu Einschränkungen. Für alle Reisen aber gilt  die „3-g-Regel“. Entweder gesund, getestet oder geimpft, damit kann die Reise starten. Welche aktuellen Voraussetzungen und Regeln (Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Einreisebestimmungen) in den einzelnen Ländern innerhalb Europas gelten, können einfach über die Seite re-open nachgeschaut werden.   

Zum Beispiel lassen aktuell die portugiesische Insel Madeira sowie Estland, Polen, Rumänien, Georgien und Israel Geimpfte ohne Quarantäne und Coronatest einreisen.

Einige Länder erlauben teilweise auch dann die Einreise, wenn der Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion erbracht wird. Wie ein solcher Nachweis aussehen soll, ist aber nicht geklärt. Feststeht hingegen, dass der digitale Impfpass kommt – die Eintrittskarte in viele der oben genannten Länder. Im Sommer soll er für alle 27 EU-Staaten eingeführt werden, das genaue Datum ist noch unbekannt, aber Fachleute sprechen vom August 2021 bis die Daten des digitalen Impfpasses innerhalb der EU aufgerufen werden können.

Der digitale Impfnachweis ist in Deutschland mittlerweile eingeführt. Einen entsprechenden Nachweis (QR Code) werden von Ärzten (technische Anbindung ist im Aufbau), Apotheken (technische Anbindung liegt seit Mitte Juni vor) und Impfzentren erstellt. Der QR Code kann entweder in der Corona Warn App oder in der Cov Pass App hinterlegt werden und gilt als Nachweis über einen bestehenden Impfschutz. Weitere Infos zum digitalen Impfpass und welche Vorteile dieser für Sie hat, lesen Sie hier.

Und wie ist die Lage, wenn Sie auf Kreuzfahrt gehen wollen? Fast keiner der Anbieter plant eine Impfpflicht, wie ein Blick in das Portal Cruisetricks.de zeigt. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die Häfen, die angelaufen werden, hier noch eigene Bestimmungen erlassen werden.

Aber ganz gleich, wohin Sie reisen: Urlaub Jahr 2021 wird anders sein, als Sie ihn aus der Zeit vor der Pandemie kennen. So müssen Sie sich zurzeit überall auf Tests, Temperaturmessungen, Maskenpflicht, Besonderheiten vor Ort wie festgelegte Essenszeiten und Abstandsregeln einstellen.

Wie sieht es beim Reisen aktuell mit dem Krankenversicherungsschutz aus?

Wenn Sie ins Ausland reisen – aktuell oder in pandemiefreien Zeiten –, sollten Sie immer eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Der Grund: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Ausland beschränkt. In der derzeitigen Situation können allerdings auch die Leistungen von Auslandsreise-Krankenversicherungen beschränkt sein, wenn Sie sich im Urlaub mit dem Coronavirus infizieren. Achten Sie darauf, ob in den AGB Ausschlusskriterien wie Corona-Infektionen oder Reisen in Risikogebiete genannt werden. Die gute Nachricht: Unser Partner ERGO übernimmt Kosten, die im Zusammenhang mit Corona entstehen – sowohl bei Reisen innerhalb als auch außerhalb der EU. Mehr über Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland erfahren Sie hier.

Besteht für mein Urlaubsziel eine aktuelle Reisewarnung?

Beim Thema Reisen wird aktuell häufig vor Reisen in bestimmte Länder oder Regionen gewarnt. Doch was genau bedeutet „aktuelle Reisewarnung“ eigentlich für Sie, wenn diese Ihr Urlaubsziel betrifft? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Reisewarnungen kein Reiseverbot sind – Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Reise antreten. Eine aktuelle Reisewarnung ist vielmehr der dringende Appell des Auswärtigen Amts, die Reise nicht zu unternehmen. Zurzeit ist der Grund dafür meistens die Coronasituation am Zielort und die damit verbundene Einstufung als Risikogebiet. Reisewarnungen werden aber auch aufgrund anderer Sicherheitsbedenken ausgesprochen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Reiseantritt und auch im Urlaub stets umfassend über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren, da diese sich jederzeit ändern kann. Einen vollständigen Überblick erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts: Hier finden Sie alle aktuellen Reisewarnungen und die Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie.

Ihr SBK-Experte

Michael Zaubzer

SBK-Auslandsexperte

Was sollte ich beim Reisen in Risikogebiete und bei der Wiedereinreise nach Deutschland beachten?

Reisen wird aktuell stark von der Infektionslage am Urlaubsziel beeinflusst. Diese bestimmt, wie ein Land eingestuft wird:

  • als Risikogebiet: Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko
  • als Hochinzidenzgebiet: Gebiete mit besonders hohem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko
  • oder als Virusvariantengebiet: Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2-Virusvarianten
  • Welche Länder wie eingestuft sind, erfahren Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts. Was genau bei der Einreise in eines dieser Gebiete gilt, entnehmen Sie den aktuellen Informationen, die das Auswärtige Amt bereitstellt. Hier geben Sie einfach Ihr Reiseland in das Suchfenster ein und erhalten alle Informationen, die Sie benötigen. Beim Reisen in Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete ist selbstverständlich – wie zurzeit in allen Teilen der Welt – auf die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln zu achten.

    Für alle Reiserückkehrer tritt ab Sonntag, 1. August 2021, eine neue Regelung in Kraft: Wer aus dem Urlaub im Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss einen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren.

    Wer aus Risikogebieten wieder nach Deutschland einreist, muss zusätzlich einige Sicherheitsbestimmungen beachten. So brauchen Sie vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung, wenn Sie sich bis zu zehn Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Für Einreisen aus Virusvariantengebiete gelten noch strengere Bestimmungen. Bei Einreise per Flugzeug müssen alle Einreisenden einen Coronatest vorweisen können. Alle Bestimmungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

    Wo kann ich mich zum Thema Reisen aktuell informieren?

    Zum Thema Reisen erreichen uns aktuell so viele Fragen wie kaum je zuvor. Unsere Experten von der SBK-Auslandsberatung haben die Antworten zu häufigen Fragen hier gesammelt. Die wichtigsten Informationsquellen aus dem Text haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Urlaubsländer Ihrer Wahl
  • Alle aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts
  • Reisewarnungen des Auswärtigen Amts anlässlich der COVID-19-Pandemie
  • Aktuelle Reiseinformationen des Bundesgesundheitsministeriums
  • Informationen des Robert Koch-Instituts zum Reisen in Risikogebiete
  • Einreiseanmeldung für Reisende aus Risikogebieten
  • Ratgeber und Informationen zu Schiffsreisen
  • Zusatzversicherung: Die Auslandsreiseversicherung der ERGO

    Wussten Sie, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im europäischen Ausland gesetzlich beschränkt sind? Dies gilt auch im Fall einer Corona-Infektion. Daher empfehlen unsere SBK-Auslandsexperten, vor Reiseantritt eine zusätzliche Absicherung in Form einer Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Alle Informationen zur Zusatzversicherung unseres Kooperationspartners ERGO und zur Kostenübernahme im Zusammenhang mit Corona finden Sie hier.

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