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Wissenswertes zur Heilmitteltherapie

Tipps und Informationen zur Verordnung von Heilmitteln.

Artikel nach Kategorien filtern #Medizin #Krankenversicherung

Es ist schnell passiert: Eine unachtsame Bewegung – und ein heftiger Schmerz schießt durch den Rücken. Der Weg zum Arzt kann dann unter Umständen weiter zur Krankengymnastik führen, wie die Physiotherapie umgangssprachlich genannt wird. Unser Heilmittelexperte Christian Pfisterer arbeitet eng mit unseren persönlichen SBK Kundenberaterinnen und SBK Kundenberatern zusammen und weiß, dass gerade zur Verordnung von sogenannten Heilmitteln wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie viele Fragen auftauchen. Gerne beantwortet er die wichtigsten von ihnen.

Ob und wie viele Heilmittelbehandlungen verordnet werden, liegt allein im Ermessen des Arztes. Es gibt also keine „Wunschverordnung“ – sei es von seiten des Patienten oder des Physiotherapeuten. Und auch wir als Krankenkasse dürfen nicht in die Entscheidung eingreifen, die ausschließlich vom Arzt nach dem medizinischen Bedarf zu treffen ist. Die Häufigkeit der Therapieeinheiten richtet sich dabei nach Art und Grad der Erkrankung.

Mit der ärztlichen Verordnung gehen Sie als Heilmittelpatient dann zu einem zugelassenen Therapeuten Ihrer Wahl. Damit Sie sofort mit der Behandlung starten können, verzichtet die SBK auf die Vorabgenehmigung von Heilmittelrezepten. Wenn Sie über 18 Jahre alt und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, fallen beim Therapeuten ein Eigenanteil von 10 Prozent der Behandlungskosten sowie 10 € je Verordnung an.

Akzeptieren Sie keinen Verweis aufs schmale Budget

Es könnte sein, dass Ihnen Ihr Arzt mit dem Hinweis „mein Budget ist ausgeschöpft“ oder „ich darf nichts mehr verordnen“ nach ersten Physio-Terminen keine weiteren Behandlungen verschreiben möchte. Weisen Sie den Arzt in einem solchen Fall freundlich darauf hin, dass dies nicht zulässig ist. Auch wenn sein allgemeines Praxisbudget erschöpft ist, haben Sie bei medizinischer Notwendigkeit weiterhin Anspruch auf eine Versorgung mit Heilmitteln. Denn beim Praxisbudget handelt es sich um einen Richtwert, nicht um eine Grenze. Bei regelmäßigen Überschreitungen werden Ärzte zunächst von der Kassenärztlichen Vereinigung beraten. Dann können sie Überschreitungen beispielsweise damit begründen, dass außergewöhnlich viele langfristige Therapien unumgänglich waren. Daher führt nicht jede Überschreitung des Richtwertes automatisch zu einer Überprüfung oder sogar Rückforderung an den Arzt. Ein anderer Grund, warum Ihnen Ihr Arzt keine weitere Verordnung ausstellen will, könnte sein, dass er selbst nicht von der Wirksamkeit einer weiteren Therapie überzeugt ist. Gehen Sie in diesem Fall am besten in den Dialog mit Ihrem Arzt.

Eigeninitiative unterstützt den Heilungsprozess

Oftmals können Sie selbst dazu beitragen, Ihre Gesundheit zu stärken. Die Behandlungstermine beim Physiotherapeuten allein reichen dafür in der Regel nicht aus. Wenn Ihnen krankengymnastische Übungen verordnet wurden, ist es wichtig, dass Sie auch selbst zu Hause trainieren. Weitere sportliche Aktivitäten wie zum Beispiel Schwimmen, Radfahren oder Trainingseinheiten im Fitnessstudio helfen Ihnen, Ihre Beschwerden dauerhaft in den Griff zu bekommen.

Weitere Informationen zum Thema Heilmittelbehandlung finden Sie online unter sbk.org/heilmittel.

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