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Zahnersatz im Ausland

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Zahnersatz im Ausland anfertigen lasse? Kathrin Pflügel, SBK-Expertin, hat die Antwort.

Artikel nach Kategorien filtern #Ausland #Medizin #Krankenversicherung #Zähne
©gettyimages / Mykyta Dolmatov

Wenn es um Ihre Gesundheit geht, ist Ihr persönlicher Kundenberater im direkten Kontakt für Sie da. Manche Fragen werden uns allerdings häufiger gestellt und beschäftigen viele von Ihnen.

In diesem Artikel: Was muss ich beachten, wenn ich meinen Zahnersatz im Ausland anfertigen lasse? Kathrin Pflügel, SBK-Expertin, hat die Antwort.

Europa macht’s möglich: Immer häufiger erwägen unsere Kundinnen und Kunden, ihre Zähne im europäischen Ausland behandeln zu lassen, um Kosten zu sparen. Sie möchten dann von uns wissen:

  • Kann ich meine Zähne auch im Ausland richten lassen?
  • Muss ich das vorher genehmigen lassen?
  • An welchen Kosten beteiligt sich die SBK?
  • Kann ich meine Zähne auch im Ausland richten lassen?

    Grundsätzlich können Sie für geplante Zahnbehandlungen ins Ausland reisen. In Frage kommen alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Nur in diesen Ländern ist eine Kostenbeteiligung der deutschen gesetzlichen Krankenkassen an geplanten Zahn- oder Zahnersatzbehandlungen möglich.

    Muss ich die Zahnersatzbehandlung vorher genehmigen lassen?

    Zahnersatz muss – auch wenn die Behandlung und das Einsetzen im europäischen Ausland stattfinden – nach deutschem Recht grundsätzlich notwendig sein. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen, wie wenn die Zahnersatzbehandlung in Deutschland stattfinden würde. Daher muss die im Ausland geplante Behandlung vorher von uns genehmigt werden. Für die Genehmigung reichen Sie den aktuellen Zahnstatus und Unterlagen zur geplanten Behandlung bei der SBK ein. Nur dann können wir uns an den Kosten beteiligen.

    An welchen Kosten beteiligt sich die SBK?

    Unsere Kostenbeteiligung bei Zahnersatz innerhalb der EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verhält sich analog zur deutschen Regelung. Sie bezahlen die Rechnung vor Ort und reichen uns diese nach Abschluss der Behandlung ein. Sie erhalten die von uns genehmigten Kosten erstattet, maximal die tatsächlich angefallenen Kosten. Wir berechnen Ihnen einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 % und maximal 40 € auf den Erstattungsbetrag. An den Reise- und Hotelkosten können wir uns nicht beteiligen.

    Gut zu wissen: Die Gewährleistung durch den behandelnden Zahnarzt im Ausland ist analog zu Deutschland normalerweise zwei Jahre, kann jedoch auch abweichend sein. Während dieser Zeit ist eine kostenfreie Reparatur des Zahnersatzes bei einem deutschen Zahnarzt nicht möglich.

    Auch in Deutschland: Kosten sparen bei Zahnersatz

    Bei einem Vertragszahnarzt unseres Partners DentNet können Sie kostengünstigen Zahnersatz erhalten, der im Ausland nach deutschen Standards hergestellt wird. In der Regelversorgung brauchen Sie unter Umständen keinen Eigenanteil zu zahlen. Auf diesen Zahnersatz bekommen Sie fünf Jahre Garantie. Und: Es fallen keine Reise- und Hotelkosten an, da Sie die Behandlung bei einer Praxis in Ihrer Nähe vornehmen lassen können. Mehr Informationen erhalten Sie unter sbk.org/dentnet.

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    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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