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Zahnersatz: Überblick über Kosten und Zuschüsse

Durch Zahnersatz können hohe Kosten entstehen. Wir erklären, welche Zuschüsse Sie wann in Anspruch nehmen können.

Artikel nach Kategorien filtern #Medizin #Krankenversicherung #Zähne

Wir erklären, wie ein Heil- und Kostenplan aufgebaut ist, wie Sie Ihren Eigenanteil an den Kosten für Zahnersatz so gering wie möglich halten und welche Vorteile die Gesetzesänderung ab Oktober 2020 für Sie bringt.

Inhaltsverzeichnis: 

  • Mehr Zahnersatz-Zuschuss dank Bonusheft
  • Ab Oktober 2020: höherer Zuschuss für Zahnersatz
  • Welche Möglichkeiten für Zahnersatz habe ich?
  • Der Heil- und Kostenplan gibt Überblick über Befund, Behandlung und Kosten
  • Mehr Zahnersatz-Zuschuss dank Bonusheft

    Bei einer Vorsorgeuntersuchung stellt der Zahnarzt fest: Mit einer einfachen Füllung lässt sich Ihr Zahn nicht mehr erhalten – es muss Ersatz her. Auch ein Unfall kann Grund für Zahnersatz sein. Damit Sie in diesen Fällen Ihre Kosten reduzieren können, sollten Sie regelmäßig zur Zahnvorsorgeuntersuchung gehen und sich die Behandlung in Ihrem Bonusheft bescheinigen lassen. Zahnvorsorgeuntersuchungen sind für Kinder genauso wichtig wie für Erwachsene. Deshalb übernehmen wir die Kosten für die regelmäßige Zahnvorsorge. Bei Zahnersatz beteiligen wir uns mit einem Zuschuss an den entstehenden Kosten. Einen Teil der Kosten tragen Sie selbst.

    Sammeln Sie jährlich einen Stempel im Bonusheft, belohnt Sie die SBK mit einem erhöhten Zuschuss für Ihren Zahnersatz. Waren Sie in fünf aufeinanderfolgenden Jahren bei der Zahnvorsorge, erhöht sich der Zuschuss um 20 Prozent. Haben Sie zehn Jahre hintereinander je einen Stempel gesammelt, sind es sogar weitere 30 Prozent des Festzuschusses. Sie haben noch kein Zahn-Bonusheft? Fragen Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch danach. Die Praxis kann Ihnen Ihr persönliches Bonusheft mitgeben und bisher stattgefundene Vorsorgetermine nachtragen.

    Auch ohne Bonusheft steht Ihnen bei Zahnersatz ein sogenannter Festzuschuss zu. Dieser beträgt 50 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung. Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung, die beim jeweiligen Befund Anwendung findet. Bei einem fehlenden Zahn gilt eine Brücke beispielsweise als Standardbehandlung. Wählen Sie stattdessen eine Implantatbehandlung, bleibt der Festzuschuss gleich. Denn nicht die gewählte Versorgung, sondern der Befund – der fehlende Zahn – bestimmt den Festzuschuss. Für die meisten Leistungen über die Standardbehandlung hinaus erhalten Sie ebenfalls unseren Zuschuss.

    Unser Tipp: Mit einer Zahn-Zusatzversicherung können Sie den Eigenanteil reduzieren und sich gegen hohe Kosten für Zahnersatz absichern.

    Ab 01. Oktober 2020 ändern sich die gesetzlichen Regelungen für die Festzuschussbeträge zu Ihrem Vorteil.

    Ab Oktober 2020: höherer Zuschuss für Zahnersatz

    Ihr Eigenanteil für eine Regelversorgung mit Zahnersatz reduziert sich ab 01.10.2020 durch ein neues Gesetz. Im Umkehrschluss erhöhen sich die Festzuschüsse der SBK. Folgende Änderungen treten in Kraft:

    Der Festzuschuss erhöht sich auf 60 Prozent.

    Lag der Festzuschuss ohne Bonus bislang bei 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020 auf 60 Prozent. Beispiel: Kostet die Regelversorgung mit Zahnersatz 1.000 €, müssen Sie statt rund 500 € Eigenanteil nun nur noch 400 € selbst tragen. Die Versorgung mit Zahnersatz wird für Sie also günstiger.

    Der Festzuschuss erhöht sich mit Zahn-Bonusheft auf 70 oder 75 Prozent.

    Haben Sie Ihr Zahn-Bonusheft über zehn Jahre lückenlos geführt, konnten Sie Ihren Zuschuss bisher von 50 auf 65 Prozent steigern. Mit der Gesetzesänderung erhöht sich der Festzuschuss mit Zahn-Bonusheft auf bis zu 75 Prozent. Das bedeutet für Sie: Bisher haben Sie bei Zahnersatz für 1.000 € mit nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten fünf Jahren etwa 600 € von der SBK erstattet bekommen. Mit nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten zehn Jahren waren es 650 €. Durch die Änderung erhalten Sie nun Festzuschüsse in Höhe von ca. 700 € beziehungsweise 750 €. Eine regelmäßige Vorsorge zahlt sich für Sie also doppelt aus: Sie stärken die Gesundheit Ihrer Zähne und Ihr Eigenanteil verringert sich. 

    Erhöhter Festzuschuss wird trotz fehlendem Stempel im Zahn-Bonusheft gewährt. 

    Bislang hat bereits ein fehlender Stempel im Bonusheft dazu geführt, dass erhöhter Festzuschuss nicht genehmigt werden konnte. Durch die neue Regelung können Krankenkassen nun Ausnahmen machen. In begründeten Fällen steht Patienten demnach ein erhöhter Festzuschuss zu, selbst wenn sie nicht jedes Jahr einen Stempel gesammelt haben.

    Welche Möglichkeiten für Zahnersatz habe ich?

    Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz: Eignet sich ein Implantat besser als eine Brücke? Soll die Krone aus zahnfarbener Keramik oder einem Edelmetall hergestellt werden? Ihr Zahnarzt kann Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Therapiemöglichkeiten aufklären. Er kann Ihnen zudem aufzeigen, welche Möglichkeiten durch die Regelversorgung abgedeckt sind und bei welchem Zahnersatz zusätzliche Kosten für Sie anfallen.

    Auf unseren Seiten finden Sie weitere Informationen und Services rund um das Thema Zahnersatz:

  • Lesen Sie unter Zahnersatz – Möglichkeiten und Kosten, welche unterschiedlichen Formen von Zahnersatz es gibt.
  • Mit unserer SBK-Zahnersatzberatung können Sie sich eine zweite Meinung bei einem unabhängigen Zahnarzt einholen und sich Alternativen für eine mögliche Versorgung aufzeigen lassen.
  • Nehmen Sie eine Zahnbehandlung mit DentNet, unserem Kooperationspartner-Netzwerk, in Anspruch und profitieren Sie von hochwertigem und kostengünstigem Zahnersatz.
  • Nutzen Sie unseren Kooperationspartner MediKompass, können Sie einen Preisvergleich bei Zahnärzten machen.
  • In unserem Zahnlexikon erklären wir Ihnen alle zahnmedizinischen Begriffe.
  • Der Heil- und Kostenplan gibt Überblick über Befund, Behandlung und Kosten

    Haben Sie sich für einen behandelnden Zahnarzt und eine bestimmte Therapieform entschieden, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieses Dokument ist vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag. Der Zahnarzt trägt hier den Befund, die geplante Behandlung, den voraussichtlichen Festzuschuss der SBK und Ihren eigenen Anteil an den Kosten ein. Der Heil- und Kostenplan ist in mehrere Abschnitte unterteilt:

    Oben links sind Ihre persönlichen Daten eingetragen. Mit einer Unterschrift rechts daneben bestätigen Sie die Mitgliedschaft bei der genannten Krankenkasse und dass Sie über die Therapie und deren Kosten aufgeklärt worden sind.

    Darunter trägt Ihr Zahnarzt den Befund und die geplante Behandlung ein. Ziffern kennzeichnen die Zähne, Kleinbuchstaben beschreiben den Zahnstatus, Großbuchstaben die Regelversorgung beziehungsweise die geplante Therapie. Haben Sie sich für die Regelversorgung entschieden, bleibt die Zeile „Therapieplanung“ leer. Rechts unter der Tabelle werden die Abkürzungen erklärt.

    In nächsten Abschnitt trägt Ihr Zahnarzt Nummern für die Befunde ein. Jeder Nummer ist ein bestimmter Festzuschuss zugeordnet. Der Festzuschüsse erhöhen sich bei regelmäßiger Zahnvorsorge. In den Feldern daneben bewilligt die Krankenkasse die jeweiligen Zuschüsse für den Zahnersatz.

    Nachfolgend erhalten Sie auf dem Heil- und Kostenplan einen Überblick über die voraussichtlichen Behandlungskosten. Hier sind Kosten für den Zahnarzt, das Material und das Labor aufgeführt. Nehmen Sie Privatleistungen in Anspruch, die die SBK nicht übernimmt, erhalten Sie zusätzlich Teil 2 des Heil- und Kostenplans mit einer ausführlichen Aufschlüsselung der für Sie anfallenden Kosten.
    Damit die Behandlung beginnen kann, senden Sie den Heil- und Kostenplan bis hierhin ausgefüllt in Papierform an die Adresse: SBK, 80227 München. Ihr Bonusheft, in dem Ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind, laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org hoch. Alternativ legen Sie es als Kopie dem Heil- und Kostenplan bei.

    Möglicherweise lässt die SBK den Heil- und Kostenplan durch einen unabhängigen Gutachter prüfen. Dieser trägt dann seine Beurteilung zusammengefasst in das entsprechende Feld am unteren Rand des Blattes ein. Sie erhalten durch die medizinische Beurteilung eines neutralen Zahnarztes Sicherheit für die geplante Versorgungsform.

    Sobald Ihr Kundenberater den Heil- und Kostenplan genehmigt hat, können Sie die Behandlung beginnen.
    Im Abschnitt „Rechnungsbeträge“ im unteren Drittel rechts trägt Ihr Zahnarzt nach Abschluss der Behandlung die tatsächlich entstandenen Kosten ein. Ihr Versichertenanteil berechnet sich aus der Differenz der Gesamtkosten und den Festzuschüssen der SBK.

    Wann wurde der Zahnersatz eingegliedert? Wo wurde der Zahnersatz angefertigt? Das beantwortet der Zahnarzt unten rechts auf dem Heil- und Kostenplan. Diese Angaben benötigt die SBK für die Abrechnung der Festzuschüsse. Der Zahnarzt bestätigt hier mit seiner Unterschrift zudem, dass der Zahnersatz wie vorgesehen eingegliedert wurde.

    Der Heil- und Kostenplan enthält nur eine Schätzung über die voraussichtlichen Kosten. Es kann immer sein, dass die tatsächlichen Kosten für den Zahnersatz etwas höher oder niedriger ausfallen, da für jeden Patienten individuelle Arbeiten anfallen. Eine regelmäßige Zahnvorsorge zahlt sich für Sie aus. Mit der Gesetzesänderung profitieren Sie ab Oktober 2020 von höheren Zuschüssen für Zahnersatz.

    Haben Sie Fragen zum Heil- und Kostenplan, steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite. Bei medizinischen Fragen unterstützen Sie das Gesundheitstelefon der SBK oder die Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als kompetente Ansprechpartner. Weitere Informationen zum Aufbau und Inhalt des Heil- und Kostenplans finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

    Hier finden Sie eine vergrößerte Ansicht des Heil- und Kostenplans als Pdf zum Download. 

    Heil- und Kostenplan

    Zahngesundheit

    Damit Ihre Zähne gesund bleiben – ein Leben lang.

    Lächeln ist die schönste Sprache der Welt. Umso besser, wenn Ihre Zähne rundum gesund sind. Mit der SBK haben Sie in jeder Situation die perfekte Lösung für Ihre Zahngesundheit. Lassen Sie sich unabhängig und objektiv zum Thema Zahnersatz beraten. Alle Informationen zu den Leistungen der SBK zum Thema Zahngesundheit finden Sie hier.

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