Zahnersatz: Überblick über Kosten und Zuschüsse

Durch Zahnersatz können hohe Kosten entstehen. Wir erklären, welche Zuschüsse Sie wann in Anspruch nehmen können.

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Wir erklären, wie ein Heil- und Kostenplan aufgebaut ist, wie Sie Ihren Eigenanteil an den Kosten für Zahnersatz so gering wie möglich halten und welche Vorteile die Gesetzesänderung ab Oktober 2020 für Sie bringt.

Inhaltsverzeichnis: 

Mehr Zahnersatz-Zuschuss dank Bonusheft

Bei einer Vorsorgeuntersuchung stellt der Zahnarzt fest: Mit einer einfachen Füllung lässt sich Ihr Zahn nicht mehr erhalten – es muss Ersatz her. Auch ein Unfall kann Grund für Zahnersatz sein. Damit Sie in diesen Fällen Ihre Kosten reduzieren können, sollten Sie regelmäßig zur Zahnvorsorgeuntersuchung gehen und sich die Behandlung in Ihrem Bonusheft bescheinigen lassen. Zahnvorsorgeuntersuchungen sind für Kinder genauso wichtig wie für Erwachsene. Deshalb übernehmen wir die Kosten für die regelmäßige Zahnvorsorge. Bei Zahnersatz beteiligen wir uns mit einem Zuschuss an den entstehenden Kosten. Einen Teil der Kosten tragen Sie selbst.

Sammeln Sie jährlich einen Stempel im Bonusheft, belohnt Sie die SBK mit einem erhöhten Zuschuss für Ihren Zahnersatz. Waren Sie in fünf aufeinanderfolgenden Jahren bei der Zahnvorsorge, erhöht sich der Zuschuss um 20 Prozent. Haben Sie zehn Jahre hintereinander je einen Stempel gesammelt, sind es sogar weitere 30 Prozent des Festzuschusses. Sie haben noch kein Zahn-Bonusheft? Fragen Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch danach. Die Praxis kann Ihnen Ihr persönliches Bonusheft mitgeben und bisher stattgefundene Vorsorgetermine nachtragen.

Auch ohne Bonusheft steht Ihnen bei Zahnersatz ein sogenannter Festzuschuss zu. Dieser beträgt 50 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung. Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung, die beim jeweiligen Befund Anwendung findet. Bei einem fehlenden Zahn gilt eine Brücke beispielsweise als Standardbehandlung. Wählen Sie stattdessen eine Implantatbehandlung, bleibt der Festzuschuss gleich. Denn nicht die gewählte Versorgung, sondern der Befund – der fehlende Zahn – bestimmt den Festzuschuss. Für die meisten Leistungen über die Standardbehandlung hinaus erhalten Sie ebenfalls unseren Zuschuss.

Unser Tipp: Mit einer Zahn-Zusatzversicherung können Sie den Eigenanteil reduzieren und sich gegen hohe Kosten für Zahnersatz absichern.

Ab 01. Oktober 2020 ändern sich die gesetzlichen Regelungen für die Festzuschussbeträge zu Ihrem Vorteil.

Ab Oktober 2020: höherer Zuschuss für Zahnersatz

Ihr Eigenanteil für eine Regelversorgung mit Zahnersatz reduziert sich ab 01.10.2020 durch ein neues Gesetz. Im Umkehrschluss erhöhen sich die Festzuschüsse der SBK. Folgende Änderungen treten in Kraft:

Der Festzuschuss erhöht sich auf 60 Prozent.

Lag der Festzuschuss ohne Bonus bislang bei 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020 auf 60 Prozent. Beispiel: Kostet die Regelversorgung mit Zahnersatz 1.000 €, müssen Sie statt rund 500 € Eigenanteil nun nur noch 400 € selbst tragen. Die Versorgung mit Zahnersatz wird für Sie also günstiger.

Der Festzuschuss erhöht sich mit Zahn-Bonusheft auf 70 oder 75 Prozent.

Haben Sie Ihr Zahn-Bonusheft über zehn Jahre lückenlos geführt, konnten Sie Ihren Zuschuss bisher von 50 auf 65 Prozent steigern. Mit der Gesetzesänderung erhöht sich der Festzuschuss mit Zahn-Bonusheft auf bis zu 75 Prozent. Das bedeutet für Sie: Bisher haben Sie bei Zahnersatz für 1.000 € mit nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten fünf Jahren etwa 600 € von der SBK erstattet bekommen. Mit nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten zehn Jahren waren es 650 €. Durch die Änderung erhalten Sie nun Festzuschüsse in Höhe von ca. 700 € beziehungsweise 750 €. Eine regelmäßige Vorsorge zahlt sich für Sie also doppelt aus: Sie stärken die Gesundheit Ihrer Zähne und Ihr Eigenanteil verringert sich. 

Erhöhter Festzuschuss wird trotz fehlendem Stempel im Zahn-Bonusheft gewährt. 

Bislang hat bereits ein fehlender Stempel im Bonusheft dazu geführt, dass erhöhter Festzuschuss nicht genehmigt werden konnte. Durch die neue Regelung können Krankenkassen nun Ausnahmen machen. In begründeten Fällen steht Patienten demnach ein erhöhter Festzuschuss zu, selbst wenn sie nicht jedes Jahr einen Stempel gesammelt haben.

Welche Möglichkeiten für Zahnersatz habe ich?

Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz: Eignet sich ein Implantat besser als eine Brücke? Soll die Krone aus zahnfarbener Keramik oder einem Edelmetall hergestellt werden? Ihr Zahnarzt kann Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Therapiemöglichkeiten aufklären. Er kann Ihnen zudem aufzeigen, welche Möglichkeiten durch die Regelversorgung abgedeckt sind und bei welchem Zahnersatz zusätzliche Kosten für Sie anfallen.

Auf unseren Seiten finden Sie weitere Informationen und Services rund um das Thema Zahnersatz:

Der Heil- und Kostenplan gibt Überblick über Befund, Behandlung und Kosten

Haben Sie sich für einen behandelnden Zahnarzt und eine bestimmte Therapieform entschieden, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieses Dokument ist vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag. Der Zahnarzt trägt hier den Befund, die geplante Behandlung, den voraussichtlichen Festzuschuss der SBK und Ihren eigenen Anteil an den Kosten ein. Der Heil- und Kostenplan ist in mehrere Abschnitte unterteilt:

Der Heil- und Kostenplan enthält nur eine Schätzung über die voraussichtlichen Kosten. Es kann immer sein, dass die tatsächlichen Kosten für den Zahnersatz etwas höher oder niedriger ausfallen, da für jeden Patienten individuelle Arbeiten anfallen. Eine regelmäßige Zahnvorsorge zahlt sich für Sie aus. Mit der Gesetzesänderung profitieren Sie ab Oktober 2020 von höheren Zuschüssen für Zahnersatz.

Haben Sie Fragen zum Heil- und Kostenplan, steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite. Bei medizinischen Fragen unterstützen Sie das Gesundheitstelefon der SBK oder die Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als kompetente Ansprechpartner. Weitere Informationen zum Aufbau und Inhalt des Heil- und Kostenplans finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

Hier finden Sie eine vergrößerte Ansicht des Heil- und Kostenplans als Pdf zum Download. 

Heil- und Kostenplan PDF, 78 KB

Zahngesundheit

Damit Ihre Zähne gesund bleiben – ein Leben lang.

Lächeln ist die schönste Sprache der Welt. Umso besser, wenn Ihre Zähne rundum gesund sind. Mit der SBK haben Sie in jeder Situation die perfekte Lösung für Ihre Zahngesundheit. Lassen Sie sich unabhängig und objektiv zum Thema Zahnersatz beraten. Alle Informationen zu den Leistungen der SBK zum Thema Zahngesundheit finden Sie hier.

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