Die SBK-Patientenquittung
Ihre genutzten SBK-Leistungen auf einen Blick.
Die Patientenquittung zeigt Ihnen übersichtlich, welche Leistungen Ihre Ärztinnen und Ärzte, therapeutisches Fachpersonal, eine Apotheke oder eine Klinik über Ihre SBK-Gesundheitskarte mit uns abgerechnet hat.
Folgende Inhalte werden in der Patientenquittung angezeigt:
- Ärztliche Leistungen
- Zahnärztliche Leistungen
- Stationäre Leistungen, inklusive ambulante Operationen im Krankenhaus
- Heilmittel wie zum Beispiel Physiotherapie
- Hilfs- und Arzneimittel
Neben den Abrechnungsdaten werden Ihnen auch die übermittelten Diagnosen angezeigt.
So finden Sie die Patientenquittung
Ihre SBK-Patientenquittung können Sie ganz einfach online über Meine SBK einsehen. Benötigen Sie die Patientenquittung als Nachweis für eine z. B. Zusatzversicherung, können Sie sich diese über Meine SBK bestellen.
Gerne ist auch Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater bei Fragen für Sie da.
Leistungsauskunft in der ePA
Seit dem 01.01.2022 können Sie eine Übersicht der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen sowie übermittelte Diagnosen auch in Ihrer SBK-Patientenakte (ePA) hinterlegen. Dafür ist eine Berechtigung in der ePA durch Sie erforderlich. Danach steht Ihnen die Übersicht wenige Tage später in Ihrer SBK-Patientenakte zur Verfügung. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu teilen. Weitere Informationen rund um die SBK-Patientenakte finden Sie hier.
Gut zu wissen:
- Bitte beachten Sie, dass es bis zu 9 Monate dauern kann, bis Ihnen alle Abrechnungsdaten angezeigt werden.
- Befreiung von Zuzahlungen: Die SBK-Patientenquittung stellt keinen Zahlungsnachweis dar. Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung stellen möchten, reichen Sie bitte die Zuzahlungsnachweise (Überweisungsbeleg, Quittung, Rechnung) ein.
- Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns besonders wichtig. Leistungsinformationen werden daher aus Sicherheitsgründen nach 6 Jahren gelöscht.
Das bedeutet für Sie: Ihre Leistungsauskunft enthält Abrechnungsdaten für maximal 6 zurückliegende Jahre. - Die Verantwortung zur Diagnosestellung liegt bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Sie oder er beantwortet Ihnen daher Fragen zu einer dokumentierten Diagnose.