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sbk.org Meine SBK SBK-Patientenquittung

SBK-Patientenquittung

Ihre genutzten SBK-Leistungen auf einen Blick

Die Patientenquittung zeigt Ihnen übersichtlich, welche Leistungen Ihre Ärztinnen und Ärzte, therapeutisches Fachpersonal, eine Apotheke oder eine Klinik über Ihre SBK-Gesundheitskarte mit uns abgerechnet hat. 

Folgende Inhalte werden in der Patientenquittung angezeigt: 

  • Ärztliche Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Stationäre Leistungen, inklusive ambulante Operationen im Krankenhaus
  • Heilmittel wie zum Beispiel Physiotherapie
  • Hilfs- und Arzneimittel
  • Neben den Abrechnungsdaten werden Ihnen auch die übermittelten Diagnosen angezeigt.  

    Eine Frau sitzt mit einem Arzt an einem Beratungstisch und teilt ein Dokument über ihre elektronische Patientenakte mit ihm. ihm.
    ©gettyimages.de/kate_sept2004

    Patientenquittung – Ihre SBK-Vorteile:

  • Alle Leistungsinformationen sind für Sie schnell verfügbar und verständlich aufbereitet.
  • Sie erhalten einen Überblick über Ihren persönlichen Behandlungsverlauf.
  • So finden Sie die Patientenquittung

    Ihre SBK-Patientenquittung können Sie ganz einfach online über Meine SBK einsehen. Benötigen Sie die Patientenquittung als Nachweis für eine z. B. Zusatzversicherung, können Sie sich diese über Meine SBK bestellen. 

    Gerne ist auch Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater bei Fragen für Sie da. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

    Leistungsauskunft in der ePA

    Sie können eine Übersicht der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen sowie übermittelte Diagnosen auch in Ihrer SBK-Patientenakte (ePA) hinterlegen. Dafür ist eine Berechtigung in der ePA durch Sie erforderlich. Danach steht Ihnen die Übersicht wenige Tage später in Ihrer SBK-Patientenakte zur Verfügung. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu teilen. Weitere Informationen rund um die SBK-Patientenakte finden Sie hier

    Gut zu wissen:

  • Bitte beachten Sie, dass es bis zu 9 Monate dauern kann, bis Ihnen alle Abrechnungsdaten angezeigt werden.
  • Befreiung von Zuzahlungen: Die SBK-Patientenquittung stellt keinen Zahlungsnachweis dar. Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung stellen möchten, reichen Sie bitte die Zuzahlungsnachweise (Überweisungsbeleg, Quittung, Rechnung) ein. 
  • Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns besonders wichtig. Leistungsinformationen werden daher aus Sicherheitsgründen nach 6 Jahren gelöscht.
    Das bedeutet für Sie: Ihre Leistungsauskunft enthält Abrechnungsdaten für maximal 6 zurückliegende Jahre.
  • Die Verantwortung zur Diagnosestellung liegt bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Sie oder er beantwortet Ihnen daher Fragen zu einer dokumentierten Diagnose.
  • Jetzt die Meine SBK-App herunterladen und alle Vorteile nutzen

    Meine SBK für iOS 15 und höher

    Meine SBK für Android 9.0 und höher

    Häufige Fragen zur SBK-Patientenquittung

    Wir erhalten die Abrechnungsdaten der Ärztinnen und Ärzte nicht am Tag der Behandlung, sondern teilweise 6 bis 9 Monate später. Aus diesem Grund liegen uns die Abrechnungsdaten nur sehr verzögert vor. Auf diese Zeitverzögerung haben wir leider keinen Einfluss.

    Eine Übersicht über die Leistungen und die abgerechneten Beträge können Sie auch direkt bei Ihrer Arztpraxis, Zahnpraxis oder im Krankenhaus anfordern.

    Sie haben die Wahl zwischen einer Tagesquittung, die Sie im Anschluss an die Behandlung bekommen, oder einer quartalsweisen Aufstellung. Diese muss die Praxis spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem Sie die Leistungen in Anspruch genommen haben, ausstellen. Für die Quartalsquittung stellt Ihnen die Praxis eine Aufwandspauschale in Höhe von 1 € zuzüglich der Versandkosten in Rechnung. Diese Kosten übernehmen Sie selbst, wir können diese leider nicht erstatten.

    Bei stationären Behandlungen weist Sie das Krankenhaus schriftlich auf die Leistungs- und Kostenaufstellung hin. Sie können sich dann bis zu 2 Wochen nach Abschluss der Behandlung entscheiden, ob Sie eine Patientenquittung wünschen. Diese wird Ihnen dann kostenfrei am Entlassungstag übergeben oder im Nachhinein per Post zugestellt.

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