Wenn es um Ihre Gesundheit geht, ist neben starken Leistungen auch eine erstklassige Beratung besonders wichtig. Bei der SBK erhalten Sie diese immer durch Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater – vertrauensvoll, persönlich und individuell.
So einfach können Sie Mitglied werden:
Teilen Sie der SBK mit, dass Sie Mitglied werden möchten. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0800 072 572 585 50 (gebührenfrei in Deutschland). Unter dieser Telefonnummer bekommen Sie auch eine ausführliche Beratung. Oder Sie nutzen direkt unser Beitrittsformular.Sie informieren nur noch Ihren Arbeitgeber über den erfolgten Kassenwechsel. Eine Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr nötig. Alles weitere übernehmen wir für Sie.In diesen Fällen können Sie die Krankenkasse wechseln:
Sie können Ihre bisherige Krankenkasse frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten wechseln. Wenn Sie zum Beispiel zum 1. Juli Mitglied bei der SBK werden möchten, erklären Sie bei uns Ihre Mitgliedschaft spätestens bis zum 30. April.Wenn Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz erstmalig erhoben oder erhöht hat, haben Sie unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht. Auch in diesem Fall gilt die Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.Bei jedem Arbeitgeberwechsel können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung die SBK als neue Krankenkasse wählen. Dies gilt auch bei einem sogenannten Statuswechsel, zum Beispiel von der Familienversicherung in die Studentenversicherung. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt in diesen Fällen nicht.