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Am 31.10. ist „Tag der Überlastung“ im Gesundheitswesen

Pressemitteilung: Im Gesundheitswesen klafft eine Finanzlücke. Am 31.10. sind die Einnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz aufgebraucht. Und danach? SBK fordert Strukturreformen. (29.10.2024)

Der „Tag der Überlastung im Gesundheitswesen“ markiert das Datum, an dem die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen aus dem allgemeinen Beitragssatz erschöpft sind. Das ist in diesem Jahr der 31. Oktober. Erstmals liegt der „Tag der Überlastung“ damit so früh. In den letzten zwei Jahren hat er sich fast einen ganzen Monat nach vorne geschoben. Diese Entwicklung zeigt: Die Überlastung des Gesundheitswesens wird immer größer. Anstatt jedoch strukturelle Reformen anzugehen, werden die steigenden Kosten auf die Beitragszahlenden, also Versicherte und Arbeitgeber, abgewälzt.

Im Jahr 2024 wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Versorgung ihrer Versicherten insgesamt 320 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 0,87 Milliarden Euro am Tag. Über den allgemeinen Beitragssatz* erhält sie von der Solidargemeinschaft 0,73 Milliarden Euro am Tag, das entspricht auf das Jahr gesehen knapp 266 Milliarden Euro. Pro Tag läuft damit ein Fehlbetrag von 140 Millionen Euro auf, was sich auf eine Finanzierungslücke von insgesamt zwei Monaten summiert. 

Beitragszahlende werden mit Finanzierungslücke allein gelassen

Diese Lücke wird vor allem über die Zusatzbeiträge der Kassen finanziert. Jedes Jahr bis zum 01. November legt das Bundesgesundheitsministerium auf Basis der Berechnungen des Schätzerkreises** einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest. Im letzten Jahr prognostizierte das Expertengremium einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent für eine kostendeckende Finanzierung der GKV. Mitte Oktober musste er sich korrigieren und seine Prognose für 2024 auf 2 Prozent anheben. Für 2025 gehen die Fachleute bereits von 2,5 Prozent aus. Doch die Schätzungen halten der Realität nicht Stand. Die aktuellen Zusatzbeiträge der Kassen liegen schon jetzt in einigen Fällen über diesem Wert und weitere Erhöhungen sind angekündigt. Der allgemeine Beitragssatz hingegen wurde seit fast 10 Jahren nicht mehr an die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen angepasst.

Strukturreformen müssen das Geld dahin verteilen, wo es gebraucht wird

Die Versichertengemeinschaft wird mit dieser Finanzlücke allein gelassen. Denn gleichzeitig gibt es keinerlei politische Bemühungen, diese Situation zu ändern. Dazu Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK: „Die Belastungsgrenze der Versicherten und Arbeitgeber ist längst erreicht. Aus unserer Sicht braucht es jetzt drei Dinge: Erstens, wir müssen deutlich stärker auf die Finanzwirkung geplanter Gesetze achten als bisher. Zweitens, wir brauchen Strukturreformen, die Effizienz heben und bestehende Pfade in Frage stellen. Und drittens, wir müssen endlich weg von der Mengen- hin zu einer Qualitätsorientierung, die sich auch tatsächlich am Patienten ausrichtet, nicht nur an Sektoren oder Prozessen.“ 

Aufklärungskampagne der SBK informiert über Kassenfinanzen

Für die Akzeptanz der notwendigen Reformen ist das Verständnis der Beitragszahlenden wichtig. Die SBK hat deshalb in einer Aufklärungskampagne die wichtigsten Hintergründe der Finanzdiskussion erklärt und Fragen beantwortet wie: Was ist eigentlich der allgemeine Beitragssatz und was der Unterschied zwischen durchschnittlichem und kassenindividuellem Zusatzbeitrag? Was ist das Umlageverfahren? Und wie werden Krankenhäuser finanziert?
 

Zu den einzelnen Teilen Aufklärungskampagne gelangen Sie hier:

Teil 1: Wie funktioniert eigentlich die Finanzierung der GKV?

Teil 2: Was ist eigentlich das Umlageverfahren?

Teil 3: Was heißt eigentlich Qualität im Gesundheitssystem?

Teil 4: Wer bezahlt eigentlich die Infrastruktur im Gesundheitswesen?

Teil 5: Wieso steigen eigentlich die Krankenhausausgaben so stark an?

Teil 6: Was sind eigentlich versicherungsfremde Leistungen?

Teil 7: Wieso sind eigentlich die Arzneimittelausgaben so hoch?

Teil 8: Warum werden in den Finanztopf der GKV eigentlich zusätzliche Steuergelder eingezahlt?

 

* inklusive den Beiträgen für Minijobber in Hohe von 4 Milliarden Euro im Jahr. Der allgemeine Beitragssatz ist der größte Baustein zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird gesetzlich festgelegt und liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Er wird prozentual anhand der Einkünfte berechnet und hälftig von Versicherten und Arbeitgebern bezahlt.

** Der Schätzerkreis setzt sich zusammen aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes. Er hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der GKV die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen.

 

Die zwei größten Ausgabenblöcke im Gesundheitswesen

Krankenhauskosten

Ein beispielhafter Blick auf den größten Ausgabenblock, die Krankenhausbehandlungen zeigt Ursachen für die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auf: Die Kosten stiegen zwischen 2019 und 2023 in der Gesamt-GKV von 80,34 auf 93,95 Milliarden Euro, ein Plus von rund 17 Prozent. Ein Grund liegt in den Kosten pro Fall: Die Behandlung jedes einzelnen Patienten, der ins Krankenhaus geht, kostet heute deutlich mehr als früher. Im Durchschnitt hat die SBK 2019 pro Krankenhausfall 3.855,76 Euro bezahlt, 2023 waren es hingegen 4.961,36 Euro. Das entspricht einem Plus von 29 Prozent in vier Jahren. Das hat mehrere Ursachen: Da ist zum einen der medizinische Fortschritt. Die heutigen Möglichkeiten und Behandlungsmethoden kosten Geld. Hinzu kommt unter anderem noch die allgemeine Preissteigerung, die Inflation sowie gestiegene Personal- und Pflegekosten.
 

Arzneimittel

Der zweitgrößte Ausgabenblock in der GKV sind die Arzneimittel. Für diese gibt die GKV im Jahr rund 53 Milliarden Euro aus. Im ersten Halbjahr 2024 sind die Ausgaben in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 Prozent gestiegen. Die hohen Kosten werden nicht durch die Menge an Verschreibungen verursacht, sondern durch die Kosten für einzelne Arzneimittel. So kostet jede Verordnung eines Krebsmedikaments im Schnitt ca. 1.500 Euro.

Aktuelle Entwicklungen lassen zudem befürchten, dass die Arzneimittelpreise in Zukunft noch einmal deutlich steigen werden. Mit dem bereits beschlossenen Medizinforschungsgesetz dürfen von Kassen und Pharmafirmen ausgehandelte Arzneimittelrabatte zukünftig nicht mehr öffentlich gemacht werden. Diese Intransparenz werde negative Folgen für nachfolgende Rabattverhandlungen ebenso wie auf das Verschreibungsverhalten der Arztpraxen haben, so die Fachleute. Sie gehen von Mehrkosten bis zu 0,8 Milliarden Euro im Jahr aus.  

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Pressemitteilung: Am 31.10. ist „Tag der Überlastung“ im Gesundheitswesen

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

Ich bin Ihre persönliche Ansprechpartnerin und freue mich auf Ihre Presseanfragen.

Tel.: 089 62700-710

Mobil: 0160 95332422

E-Mail: franziska.herrmann@sbk.org

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