Am 31.10. ist „Tag der Überlastung“ im Gesundheitswesen
Pressemitteilung: Im Gesundheitswesen klafft eine Finanzlücke. Am 31.10. sind die Einnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz aufgebraucht. Und danach? SBK fordert Strukturreformen. (29.10.2024)
Der „Tag der Überlastung im Gesundheitswesen“ markiert das Datum, an dem die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen aus dem allgemeinen Beitragssatz erschöpft sind. Das ist in diesem Jahr der 31. Oktober. Erstmals liegt der „Tag der Überlastung“ damit so früh. In den letzten zwei Jahren hat er sich fast einen ganzen Monat nach vorne geschoben. Diese Entwicklung zeigt: Die Überlastung des Gesundheitswesens wird immer größer. Anstatt jedoch strukturelle Reformen anzugehen, werden die steigenden Kosten auf die Beitragszahlenden, also Versicherte und Arbeitgeber, abgewälzt.
Im Jahr 2024 wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Versorgung ihrer Versicherten insgesamt 320 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 0,87 Milliarden Euro am Tag. Über den allgemeinen Beitragssatz* erhält sie von der Solidargemeinschaft 0,73 Milliarden Euro am Tag, das entspricht auf das Jahr gesehen knapp 266 Milliarden Euro. Pro Tag läuft damit ein Fehlbetrag von 140 Millionen Euro auf, was sich auf eine Finanzierungslücke von insgesamt zwei Monaten summiert.
Beitragszahlende werden mit Finanzierungslücke allein gelassen
Diese Lücke wird vor allem über die Zusatzbeiträge der Kassen finanziert. Jedes Jahr bis zum 01. November legt das Bundesgesundheitsministerium auf Basis der Berechnungen des Schätzerkreises** einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest. Im letzten Jahr prognostizierte das Expertengremium einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent für eine kostendeckende Finanzierung der GKV. Mitte Oktober musste er sich korrigieren und seine Prognose für 2024 auf 2 Prozent anheben. Für 2025 gehen die Fachleute bereits von 2,5 Prozent aus. Doch die Schätzungen halten der Realität nicht Stand. Die aktuellen Zusatzbeiträge der Kassen liegen schon jetzt in einigen Fällen über diesem Wert und weitere Erhöhungen sind angekündigt. Der allgemeine Beitragssatz hingegen wurde seit fast 10 Jahren nicht mehr an die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen angepasst.
Strukturreformen müssen das Geld dahin verteilen, wo es gebraucht wird
Die Versichertengemeinschaft wird mit dieser Finanzlücke allein gelassen. Denn gleichzeitig gibt es keinerlei politische Bemühungen, diese Situation zu ändern. Dazu Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK: „Die Belastungsgrenze der Versicherten und Arbeitgeber ist längst erreicht. Aus unserer Sicht braucht es jetzt drei Dinge: Erstens, wir müssen deutlich stärker auf die Finanzwirkung geplanter Gesetze achten als bisher. Zweitens, wir brauchen Strukturreformen, die Effizienz heben und bestehende Pfade in Frage stellen. Und drittens, wir müssen endlich weg von der Mengen- hin zu einer Qualitätsorientierung, die sich auch tatsächlich am Patienten ausrichtet, nicht nur an Sektoren oder Prozessen.“
Aufklärungskampagne der SBK informiert über Kassenfinanzen
Für die Akzeptanz der notwendigen Reformen ist das Verständnis der Beitragszahlenden wichtig. Die SBK hat deshalb in einer Aufklärungskampagne die wichtigsten Hintergründe der Finanzdiskussion erklärt und Fragen beantwortet wie: Was ist eigentlich der allgemeine Beitragssatz und was der Unterschied zwischen durchschnittlichem und kassenindividuellem Zusatzbeitrag? Was ist das Umlageverfahren? Und wie werden Krankenhäuser finanziert?
* inklusive den Beiträgen für Minijobber in Hohe von 4 Milliarden Euro im Jahr. Der allgemeine Beitragssatz ist der größte Baustein zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird gesetzlich festgelegt und liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Er wird prozentual anhand der Einkünfte berechnet und hälftig von Versicherten und Arbeitgebern bezahlt.
** Der Schätzerkreis setzt sich zusammen aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes. Er hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der GKV die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen.
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