Im Fokus: Dänemark und die ePA - von Geburt an alles im Griff
Die erste Station unserer virtuellen Reise ist Dänemark. Dort ist die ePA seit vielen Jahren etablierter Bestandteil der Versorgung.
„Wir brauchen einen nachvollziehbaren Umgang mit den Daten“
Dr. Christian Ullrich im Interview über die Erfahrungen mit der dänischen Patientenakte
In Dänemark gilt die digitale Identität für alle Anwendungen in den Behörden. Wäre dieses Modell für Deutschland wünschenswert und auch übertragbar?
Bei uns würde das Prinzip einer digitalen Identität für alle behördlichen Vorgänge bedeuten: kein Suchen des Elster-Zertifikats mehr, keine bundeslandspezifische ID für Behördengänge, keine gesonderte Identifikation für E-Rezept, ePA & Co. Das ist praktisch, aber man muss auch sehen: je zentralisierter die Identifikationsverwaltung, umso weniger resilient ist das System. Will sagen: Haben wir nur eine ID für die Nutzung aller behördlichen Anwendungen und ist der Zugriff über diese gestört, aus welchem Grund auch immer, können die Nutzer auf gar nichts mehr zugreifen. Unterschiedliche IDs bilden damit mehr Schutz und Ausfallsicherheit. Hinzu kommt, dass die elektronische Gesundheitskarte etabliert ist und für alle Menschen gilt, die hier in Deutschland leben und gesetzlich versichert sind – vom Neugeborenen über die Arbeitnehmerin und den Bürgergeld-Empfänger bis hin zur Rentnerin. Diese Infrastruktur wäre bei allen anderen Identifikationsverfahren erst einmal aufzubauen. Wir plädieren daher dafür, eine behördenübergreifende ID, wie sie unser ePerso und die AusweisApp bieten, für die erste Identifikation zu nutzen und für die weiteren Anmeldungen an Services des Gesundheitswesens auf eine GesundheitsID zu setzen. Dieses Konzept setzen wir in Deutschland seit Anfang des Jahres um und es spricht einiges dafür, bei dieser Vorgehensweise zu bleiben.
Bei unseren Nachbarn im Norden ist die Datenfreigabe ganz anders geregelt als bei uns. Sie ist streng an den jeweiligen Zweck gebunden. Wie finden Sie das Verfahren?
Das ist eine gute Vorgehensweise, wie ich finde. Die strenge Zweckgebundenheit dabei stellt die gesetzliche Vorgabe, ob Daten genutzt werden dürfen oder nicht, auf eine sehr klar geregelte Grundlage. Dazu ein Beispiel: Im Notfall dürfen behandelnde Ärztinnen und Ärzte in Dänemark jederzeit auf Medikationsdaten, Allergieinformationen etc. der Patientinnen und Patienten zugreifen – denn diese Informationen sind unerlässlich für den Erfolg der Behandlung. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte der Dateneinsicht zugestimmt hat oder nicht. Anders ist die Situation bei Ergebnissen bildgebender Verfahren: Diese sind vom Zugriff ausgeschlossen, da sie für die Notfallbehandlung nicht von Relevanz sind. Forschungsdaten dürfen nur anonymisiert genutzt werden, weil für die Forschung individuelle Situationen keine Rolle spielen.
Oft wird die ePA in Deutschland unter Verweis auf den Datenschutz ausgebremst. Mit welchem Argument halten Sie dagegen?
Bei uns geht es nicht um ein Zuwenig an Datenschutz. Wir brauchen vor allem einen nachvollziehbaren Umgang mit den Daten. Unsere Regelungen sind hier oft zu pauschal. Ich würde mir zum Beispiel wünschen, dass man reine Verwaltungsangelegenheiten wie das Anzeigen eines Statustrackings in der Kassen-App mit einem niedrigschwelligen Zugang nutzen könnte. Erst für den Zugriff auf medizinische Informationen bräuchten Versicherte dann ein hohes Schutzniveau. Sonst drohen digitale Angebote wie die ePA im Gesundheitswesen untauglich für den Alltag zu werden.
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