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Digitalisierung im Gesundheitswesen
Themenschwerpunkt: Stolpersteine und Erfolgsfaktoren für eine gelungene Weiterentwicklung digitaler Angebote (01.10.2021)
eAU, eRezept und ePA werden den Versorgungs- und Beratungsalltag nach und nach merklich verändern. Wir begleiten diese Entwicklung, setzen uns für eine versichertenorientierte Vorgehensweise ein und geben Impulse für eine erfolgreiche Umsetzung.
Der SBK-Digitalisierungsticker
Wie läuft es eigentlich bei ePA, eAU, DiGA & Co.? Im vierten Quartal 2021 haben wir jeder Woche die aktuellen Zahlen der SBK in unserem Digitalisierungsticker veröffentlicht. Unser Ziel: Transparenz zu schaffen, wie weit die Digitalisierung im Gesundheitswesen wirklich ist - und Denkanstöße zu geben, wie es besser laufen kann.
Ein weiteres Resümee ein Monat nach dem Jahreswechsel
Seit Beendigung unseres SBK-Digitalisierungstickers ist ein Monat vergangen. Was sich seitdem getan hat? Das eRezept ist immer noch in der Testphase, die Version 2.0 der ePA steht wie geplant zum Download zur Verfügung und die Zahl der eAU wächst langsam aber stetig. Wir geben ein Update über die neuesten Zahlen:
(Stand: 28.01.2022)
eAU
Gesamtzahl: 18.010
Zahl der eAU am 24. Januar: 1.124
Zahl für Papier-AU am 24. Januar: 4.987
eRezept
Gesamtzahl: 4
Zum Vergleich: Pro Monat erreichen uns normalerweise im Durchschnitt rund 798.000 Verordnungen.
ePA
Gesamtzahl: 2.280
Zur Einordnung: Die SBK hat über eine Million Versicherte. Die Versicherten-App "Meine SBK" haben über 545.000 Versicherte installiert.
NFC-eGK
Gesamtzahl: rd. 650.000
Unsere Impulse für eine erfolgreiche Digitalisierung
Digitale Entwicklungen konsequent an den Nutzerbedürfnissen ausrichten
Egal ob in der Ausgestaltung von Versorgung oder bei der Entwicklung von (digitalen) Services - die erste Frage muss immer lauten: Für wen machen wir das eigentlich? Diese Frage wird im Gesundheitswesen zu selten gestellt. Wenn es wirklich darum geht, für den Versicherten etwas zu bewirken, dann müssen wir ihn konsequent fragen, was er braucht und was bei ihm wirklich ankommt.
Daraus ergeben sich folgende Ansprüche an ein digitales Angebot:
- niedrigschwelliger Zugang
- gute Usability
- klar erkennbarer Mehrwert für den Nutzer
Wir plädieren hier für eine agile und nutzerfokussierte Vorgehensweise, die die Versicherten immer wieder in den Entwicklungsprozess einbindet. Wir realisieren dies über eine eigene Kundencommunity für digitale Anwendungen, die SBK Tester Community.
Gesundheitsschutz und Datenschutz in Balance bringen
Keine Frage: Gesundheitsdaten sind sensibel und müssen entsprechend geschützt werden. Datenschutz darf aber auch im Gesundheitswesen nicht dazu führen, dass Nutzung und Teilen von unter Umständen lebensrettenden Daten so verkompliziert wird, dass die Vorteile für die Versicherten nicht mehr realisiert werden können.
Das betrifft zum einen die viel zu umständlichen Verfahren zur Identifizierung der Nutzer*innen. Hier gilt es, ein einheitliches und vereinfachtes Verfahren für alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu etablieren, um den Versicherten einen pragmatischen Zugang zu gewährleisten.
Zum anderen geht es um die Gestaltung der Einwilligungsmöglichkeiten der Versicherten in die Dateneinsicht: Hier muss es auch die Möglichkeit einer Generaleinwilligung geben, damit die Versicherten, die ihren Behandler*innen oder ihrer Krankenkasse eine umfassende Übersicht über ihre Daten in der ePA erlauben möchten, das einfach tun können. Eine lückenhafte Übersicht über Behandlungen und Diagnose in der ePA macht diese insbesondere für Ärzt*innen nahezu wertlos. Eine Generaleinwilligung zur Dateneinsicht für bestimmte Gruppen kann diesem Problem begegnen.
Klare Zuständigkeiten festlegen
Klare Zuständigkeiten sind die Basis erfolgreicher Entwicklungen – das gilt ganz besonders für ein so komplexes Projekt wie die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Doch aktuell sind die Zuständigkeiten nicht ausreichend geklärt. So sind bspw. die Krankenkassen die Anbieter der ePA. Die gematik, die ursprünglich Spezifkationen festlegen und deren Einhaltung überprüfen soll, entwickelt die eRezept-App. In Folge ist für jede Anwendung eine eigene App erforderlich. So entsteht eine zerstückelte Angebotslandschaft und die nutzerzentrierte Weiterentwicklung wird erschwert. Mit schweren Folgen für das Nutzererlebnis und damit für die Bereitschaft der Menschen, diese digitalen Services auch anzunehmen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, fordern wir eine klare Aufgabenverteilung:
- Der regulatorische Rahmen der TI wird durch Gesetzgeber und Bundesregierung gesetzt.
- Die Festlegung der für die TI notwendigen Spezifikationen liegt bei der gematik.
- Die Auftraggeber für die konkreten Anwendungen der TI sind die Kassen: Sie betreiben die ePA und gestalten die Angebote. Über eine anbieterneutrale (digitale) Schnittstelle stellen sie diese den Versicherten zur Verfügung
- Die Entwicklung der Angebote selbst (im Auftrag der Krankenkassen) liegt in den Händen von Industrieanbietern.
Basis für Datenaustausch und Kooperation zwischen allen Beteiligten schaffen
Gute Versorgung braucht Zusammenarbeit. Um im Sinne der Versicherten und Patient*innen gemeinsam zu agieren, brauchen alle an der Versorgung Beteiligten zeitnahen Zugriff auf die entsprechenden Diagnosedaten – das Einverständnis der Versicherten immer vorausgesetzt. Das gilt für alle Leistungserbringer*innen genauso wie für die Krankenkassen, die nach SGB V §1 zur „Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz“ und zur Beratung ihrer Versicherten verpflichtet sind. Einfach umsetzen ließe sich der taggleiche Austausch von Diagnosedaten über die bereits für die eAU genutzte KIM-Schnittstelle sowie über die ePA.
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.