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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Themenschwerpunkt: Stolpersteine und Erfolgsfaktoren für eine gelungene Weiterentwicklung digitaler Angebote (01.10.2021)

eAU, eRezept und ePA werden den Versorgungs- und Beratungsalltag nach und nach merklich verändern. Wir begleiten diese Entwicklung, setzen uns für eine versichertenorientierte Vorgehensweise ein und geben Impulse für eine erfolgreiche Umsetzung.

 

Der SBK-Digitalisierungsticker

Wie läuft es eigentlich bei ePA, eAU, DiGA & Co.? Im vierten Quartal 2021 haben wir jeder Woche die aktuellen Zahlen der SBK in unserem Digitalisierungsticker veröffentlicht. Unser Ziel: Transparenz zu schaffen, wie weit die Digitalisierung im Gesundheitswesen wirklich ist - und Denkanstöße zu geben, wie es besser laufen kann.

Ein weiteres Resümee ein Monat nach dem Jahreswechsel

Seit Beendigung unseres SBK-Digitalisierungstickers ist ein Monat vergangen. Was sich seitdem getan hat? Das eRezept ist immer noch in der Testphase, die Version 2.0 der ePA steht wie geplant zum Download zur Verfügung und die Zahl der eAU wächst langsam aber stetig. Wir geben ein Update über die neuesten Zahlen: 

(Stand: 28.01.2022)

Unsere Impulse für eine erfolgreiche Digitalisierung

Digitale Entwicklungen konsequent an den Nutzerbedürfnissen ausrichten

Egal ob in der Ausgestaltung von Versorgung oder bei der Entwicklung von (digitalen) Services - die erste Frage muss immer lauten: Für wen machen wir das eigentlich? Diese Frage wird im Gesundheitswesen zu selten gestellt. Wenn es wirklich darum geht, für den Versicherten etwas zu bewirken, dann müssen wir ihn konsequent fragen, was er braucht und was bei ihm wirklich ankommt.

Daraus ergeben sich folgende Ansprüche an ein digitales Angebot:

  • niedrigschwelliger Zugang
  • gute Usability
  • klar erkennbarer Mehrwert für den Nutzer
  • Wir plädieren hier für eine agile und nutzerfokussierte Vorgehensweise, die die Versicherten immer wieder in den Entwicklungsprozess einbindet. Wir realisieren dies über eine eigene Kundencommunity für digitale Anwendungen, die SBK Tester Community.


     

    Gesundheitsschutz und Datenschutz in Balance bringen

    Keine Frage: Gesundheitsdaten sind sensibel und müssen entsprechend geschützt werden. Datenschutz darf aber auch im Gesundheitswesen nicht dazu führen, dass Nutzung und Teilen von unter Umständen lebensrettenden Daten so verkompliziert wird, dass die Vorteile für die Versicherten nicht mehr realisiert werden können.

    Das betrifft zum einen die viel zu umständlichen Verfahren zur Identifizierung der Nutzer*innen. Hier gilt es, ein einheitliches und vereinfachtes Verfahren für alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu etablieren, um den Versicherten einen pragmatischen Zugang zu gewährleisten.

    Zum anderen geht es um die Gestaltung der Einwilligungsmöglichkeiten der Versicherten in die Dateneinsicht: Hier muss es auch die Möglichkeit einer Generaleinwilligung geben, damit die Versicherten, die ihren Behandler*innen oder ihrer Krankenkasse eine umfassende Übersicht über ihre Daten in der ePA erlauben möchten, das einfach tun können. Eine lückenhafte Übersicht über Behandlungen und Diagnose in der ePA macht diese insbesondere für Ärzt*innen nahezu wertlos. Eine Generaleinwilligung zur Dateneinsicht für bestimmte Gruppen kann diesem Problem begegnen.

    Klare Zuständigkeiten festlegen

    Klare Zuständigkeiten sind die Basis erfolgreicher Entwicklungen – das gilt ganz besonders für ein so komplexes Projekt wie die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Doch aktuell sind die Zuständigkeiten nicht ausreichend geklärt. So sind bspw. die Krankenkassen die Anbieter der ePA. Die gematik, die ursprünglich Spezifkationen festlegen und deren Einhaltung überprüfen soll, entwickelt die eRezept-App. In Folge ist für jede Anwendung eine eigene App erforderlich. So entsteht eine zerstückelte Angebotslandschaft und die nutzerzentrierte Weiterentwicklung wird erschwert. Mit schweren Folgen für das Nutzererlebnis und damit für die Bereitschaft der Menschen, diese digitalen Services auch anzunehmen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, fordern wir eine klare Aufgabenverteilung:

  • Der regulatorische Rahmen der TI wird durch Gesetzgeber und Bundesregierung gesetzt. 
  • Die Festlegung der für die TI notwendigen Spezifikationen liegt bei der gematik. 
  • Die Auftraggeber für die konkreten Anwendungen der TI sind die Kassen: Sie betreiben die ePA und gestalten die Angebote. Über eine anbieterneutrale (digitale) Schnittstelle stellen sie diese den Versicherten zur Verfügung
  • Die Entwicklung der Angebote selbst (im Auftrag der Krankenkassen) liegt in den Händen von Industrieanbietern.
     

  •  

    Basis für Datenaustausch und Kooperation zwischen allen Beteiligten schaffen

    Gute Versorgung braucht Zusammenarbeit. Um im Sinne der Versicherten und Patient*innen gemeinsam zu agieren, brauchen alle an der Versorgung Beteiligten zeitnahen Zugriff auf die entsprechenden Diagnosedaten – das Einverständnis der Versicherten immer vorausgesetzt. Das gilt für alle Leistungserbringer*innen genauso wie für die Krankenkassen, die nach SGB V §1 zur „Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz“ und zur Beratung ihrer Versicherten verpflichtet sind. Einfach umsetzen ließe sich der taggleiche Austausch von Diagnosedaten über die bereits für die eAU genutzte KIM-Schnittstelle sowie über die ePA.

    Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

    Unsere aktuellen Veröffentlichungen rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Pressemitteilung: Franziska Beckebans und Prof. Dr. David Matusiewicz auf der DMEA 2024 (09.04.2024)

    Pressemitteilung: SBK stellt Prozesse aus dem Kassenalltag vor, die optimierbar sind (27.03.2024)

    Gemeinsame Pressemitteilung: Gewinner des Healthy-Hub-Wettbewerbs 2024 stehen fest (13.03.2024)

    Veranstaltungsrückblick: Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker und Dr. Christian Ullrich geben Impulse für ein resilientes Gesundheitswesen (07.03.2024)

    In Großbritannien beschäftigen wir uns mit dem Datenschutz. Die Briten haben eine landesweite Cyber-Security-Strategie initiiert.

    Die erste Station unserer virtuellen Reise ist Dänemark. Dort ist die ePA seit vielen Jahren etablierter Bestandteil der Versorgung.

    Gemeinsame Pressemitteilung: Neues Angebot von vier gesetzlichen Krankenkassen unterstützt Jugendliche bei psychischen Problemen (21.02.2024)

    Einladung: Online-Veranstaltung am 04.03.2024 mit Impulsvorträgen von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker und Dr. Christian Ullrich (20.02.2023)

    Pressemitteilung: Die Opt-out-ePA für Deutschland geht 2025 an den Start. Der Vergleich mit Ländern wie Dänemark zeigt zentrale Faktoren, von denen der Erfolg in der Versorgung abhängt (02.02.2023)

    Whitepaper: SBK zeigt im Rahmen einer fiktiven Reise durch Europa, wie wir von internationalen Vorbildern lernen können. (02.02.2024)

    Long-Covid Service von HealthHero

    Gemeinsame Pressemitteilung: Neues Angebot von vier gesetzlichen Kassen (17.01.2024)

    Interview: Digitale Identitäten, mögliche Ablösung der eGK, Datenschutz – Dr. Christian Ullrich beantwortet 3 Fragen rund um die digitale Zukunft des Gesundheitswesens (15.11.2023)

    Meinung: Individuellere Beratung, bessere Versorgung – Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK zeigt auf, welche qualitätsverbessernden Maßnahmen durch eine wertschöpfende Datennutzung durch die Kassen möglich werden (14.11.2023)

    Pressemitteilung: Partnerschaft mit Startup-Wettbewerb-Gewinner DasLab setzt neue Maßstäbe für die präventive Gesundheitsversorgung. (02.11.2023)

    Hintergrund: Europaweit einheitliche Vertrauensniveaus regeln, wie man sich für eine digitale Anwendung identifizieren kann. Die SBK erklärt, welche Auswirkungen das auf die Identifikationsprozesse im Gesundheitswesen hat. (19.10.2023)

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