Erfolgreiche Gesundheitsangebote entwickeln wir nur gemeinsam mit Patient*innen und Versicherten

Meinung: Vorständin Dr. Gertrud Demmler diskutiert auf Einladung des vzbv, wie Patientenorientierung und -beteiligung im Gesundheitswesen gestärkt werden kann (15.06.2022)

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Am 20. Juni 2022 diskutiert SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler auf Einladung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit Lars Gottwald von der gematik gmbH, Jan Hensmann vom Bundesministerium für Gesundheit und Michaela Schröder vom vzbv, wie die Patientenorientierung und -beteiligung im Gesundheitswesen gestärkt werden kann. Konkret geht es darum, wie Patient*innen in die Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen – am Beispiel des TI-Messengers (TIM) – einbezogen werden können. Über den TIM sollen sich zukünftig Akteure aus dem Gesundheitswesen formlos austauschen, wie über eine Art „sicheres WhatsApp“. Auch die Versicherten werden den Messenger nutzen können. Ihre Gedanken dazu hat sie hier schon einmal zusammengefasst. 

Aktuell ist es so, dass die gematik die vielen gesetzlichen Anforderungen an sie umsetzt und am Ende fertige Lösungen präsentiert. Der vzvb vertritt die Ansicht, dass Zielgruppen schon deutlich früher bei der Entwicklung einbezogen werden sollten, damit das Endergebnis ihren Bedürfnissen entspricht. Genau so sehe auch ich es: Wir müssen uns dringend von Entwicklungen im Hinterzimmer verabschieden und diejenigen Menschen von Anfang an einbeziehen, für die eine Anwendung gedacht ist. Nur so kommen wir zu einem Produkt, das akzeptiert und genutzt wird.

Das stille Kämmerlein sollte spätestens seit dem Einzug agiler Arbeitsmethoden in unseren Alltag ausgedient haben. Wir müssen Agilität richtig leben und umsetzen: Es darf sich niemand mehr zurückziehen und am Ende mit einem vermeintlich fertigen Produkt wieder auftauchen – in keiner Branche. Gemeinsames, vernetztes Arbeiten von Expert*innen und Nutzer*innen sollte zum Ziel führen. Auch wir in der SBK arbeiten deswegen seit mehreren Jahren mit unserer Tester-Community zusammen. Anfangs haben wir sie nur in die Entwicklung digitaler Projekte einbezogen. Inzwischen helfen die Mitglieder uns bei Ideen für Angebote und Services aus allen Bereichen. Unsere App und Online-Geschäftsstelle Meine SBK zum Beispiel sieht heute so aus wie sie aussieht, weil uns viele Versicherte immer wieder Feedback dazu gegeben haben, welche Funktionen sie benötigen und wie diese Funktionen am besten und übersichtlichsten in die App integriert werden können.

Bei der Entwicklung des TIM gibt es aktuell leider kein solch iteratives Vorgehen. Die technischen Spezifikationen dafür stehen bereits fest. Mit uns, geschweige denn den Versicherten, hat soweit ich weiß allerdings noch niemand über die Anforderungen an das System gesprochen. Wir als Krankenkasse können zu einer deutlich besseren Versorgung beitragen, indem wir Versicherte und Leistungserbringer*innen vernetzen. Nur wir Krankenkassen haben eine umfassende Übersicht über die Abrechnungsdaten der Versicherten. Diese Vernetzungsrolle sollten wir auch zukünftig über den TIM unkompliziert einnehmen können. Dies hilft allen Beteiligten, insbesondere unseren Versicherten, zum Beispiel in folgenden Situationen:

  1. Krankenkassen können mithilfe ihrer Daten besondere Bedarfe von Versicherten beim Entlassmanagement erkennen und voraussagen. Der TIM – richtig konzipiert – würde hier die Möglichkeit bieten, sich künftig schon kurz vor der Entlassung mit den Behandelnden und Versicherten unkompliziert zu vernetzen, um die notwendigen Schritte und passende Versorgung vorab einzuleiten.
  2. § 68b SGB V ermöglicht Krankenkassen, Versicherte auf Wunsch zu Versorgungsinnovationen zu beraten. Beispielsweise können Kassen einem/r Patient*in, bei der vom Hausarzt oder der Hausärztin der Verdacht auf eine Depression diagnostiziert wurde, eine „Psych App“ (DiGA) empfehlen. Gerade für diese Patient*innen wäre es allerdings wichtig, dass sich alle Beteiligten gemeinsam um eine passgenaue, integrierte Versorgung kümmern. Dazu gehören beispielsweise ein passender Therapieplatz, die Einbindung des Umfelds sowie eine finanzielle Absicherung. Diese gemeinsame Planung mit den Behandelnden ist Krankenkassen allerdings wiederum nicht erlaubt. Diese Gesetzeslücke müssen wir schnellstmöglich schließen, um die Versorgungssituation ganzheitlich betrachten und gestalten zu können. Ist die Lücke geschlossen, wäre der TIM – richtig konzipiert – eine unkomplizierte Möglichkeit, um die Vernetzung und wichtige Versorgungsverbesserung für Betroffene zu organisieren.
     

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

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