Finanzdruck in der GKV – was steckt dahinter?
Erklärstück: Die SBK erklärt zentrale Begriffe wie Mindestrücklage, Herstellerabschlag und Morbi-RSA – und zeigt, was sie mit der aktuellen Finanzlage der Krankenkassen zu tun haben. (14.10.2025)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht finanziell unter Druck. Steigende Leistungsausgaben, gesetzliche Eingriffe und strukturelle Herausforderungen im Finanzierungssystem führen dazu, dass die GKV immer weniger Spielraum hat. Die nächsten Tage und Wochen werden spannend hinsichtlich dieser Entwicklungen: Gesundheitsministerin Nina Warken sucht Lösungen, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu begrenzen. Ein Fachgremium, der so genannte Schätzerkreis veröffentlicht am Mittwoch seine Ausgaben- und Einnahmenschätzung für die Gesetzliche Krankenversicherung und in zwei Wochen legt das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest.
Wer sich über den aktuellen Stand der Diskussionen und die Kassenfinanzen informieren möchte, stößt dabei schnell auf Fachbegriffe. Das Thema Kassenfinanzen ist komplex. In dieser Ausgabe ihrer Serie #SBKerklärt widmet sich die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse den wichtigsten Begriffen.

Grundlohnrate und Grundlohnbindung
Die sogenannte Grundlohnrate beschreibt die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer in Deutschland. In der GKV ist sie von besonderer Bedeutung, da viele Ausgabenbereiche – etwa die Vergütung von Heilmittelerbringenden wie Physio- bzw. Ergotherapiepraxen oder Rettungsdiensten – an diese Lohnentwicklung gebunden sind. Dieses Prinzip nennt man Grundlohnbindung.
Die Idee dahinter: Wenn die Löhne nur moderat steigen, sollen auch die Gesundheitsausgaben nicht überproportional wachsen. Das soll die Beitragssätze stabilisieren. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass medizinischer Fortschritt, demografische Veränderungen und stärker steigende Preise häufig zu deutlich höheren Ausgaben führen als es die Grundlohnbindung erlaubt.
Zudem wurde die Grundlohnbindung in den letzten Jahren durch politische Entscheidungen für mehr und mehr Bereiche abgeschwächt. Für Krankenkassen hat das zur Folge, dass ein wachsender struktureller Spardruck entsteht oder Beiträge stark steigen und Beitragszahlende und Wirtschaft belasten.
Meistbegünstigungsklausel
Mit der Grundlohnrate hängt auch die Meistbegünstigungsklausel zusammen, die Gesundheitsministerin Nina Warken nun streichen möchte, um die Steigerung bei den Krankenhausausgaben zu begrenzen.
Das statistische Bundesamt berechnet einmal im Jahr den so genannten Orientierungswert und veröffentlicht diesen am 30. September. Dieser Wert soll Aufschluss über die tatsächliche Kostenentwicklung im Krankenhaus geben. An diesem Wert orientieren sich dann im Folgejahr die Zahlungen der Krankenkassen an die Krankenhäuser.
Die Meistbegünstigungsklausel besagt nun, dass jedes Jahr die Entwicklung der Grundlohnsumme mit dem Orientierungswert verglichen wird und immer der höhere Wert für die Preissteigerung bei Krankenhausleistungen maßgeblich ist. Für das kommende Jahr steht bereits fest: Die Grundlohnsumme liegt deutlich über dem Orientierungswert und wird damit als Basis für die Berechnung der Zahlungen dienen. Die Folge: Die Vergütung würde deutlich über dem tatsächlichen Bedarf der Kliniken liegen.
Herstellerabschlag für Medikamente
Pharmaunternehmen sind verpflichtet, für Arzneimittel, die sie an gesetzlich Versicherte liefern, einen Abschlag an die Krankenkassen zu zahlen. Dieser beträgt derzeit sieben Prozent des Abgabepreises – geregelt im Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, insbesondere die zuletzt stark gestiegenen Kosten für neue, häufig hochpreisige Medikamente zu begrenzen, ohne die Versorgung zu gefährden. Für Krankenkassen ist dieser Abschlag ein wichtiges Instrument, um den starken Ausgabenanstieg im Arzneimittelbereich zumindest teilweise abzufedern.
Gesetzliche Mindestrücklage der Krankenkassen
Jede gesetzliche Krankenkasse muss eine finanzielle Reserve – die sogenannte Mindestrücklage – vorhalten. Diese beträgt mindestens 0,2 Monatsausgaben, also etwa sechs Tage des laufenden Geschäftsbetriebs. Sie soll kurzfristige Schwankungen ausgleichen, etwa wenn Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds verzögert eingehen oder Ausgaben unvorhersehbar steigen. Die öffentliche Diskussion suggeriert manchmal, diese Rücklagen könnten beliebig zur Deckung von Defiziten herangezogen werden.
Tatsächlich ist die gesetzliche Mindestreserve jedoch nur ein Minimalpuffer – solide Haushaltsführung erfordert deutlich höhere Rücklagen, um wirtschaftlich planen zu können. Die Rücklagen der Kassen wurden in den vergangenen Jahren durch politische Eingriffe mehr und mehr abgebaut, was genau diese Stabilität gefährdet. Inzwischen können einzelne Kassen die erforderliche Summe für die Mindestrücklage nicht mehr aufbringen. Um sie wieder aufzufüllen, benötigen sie im nächsten Jahr entsprechend höhere Einnahmen.
SBK Reform- und Stabilitätspaket
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse hat acht konkrete Vorschläge für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland zusammengefasst. Sie verbindet damit akute Entlastungsmaßnahmen mit langfristigen Strukturreformen für eine patientenorientierte und zukunftsfähige Versorgung.
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