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SBK Reform- und Stabilitätspaket: Patientenorientierung stärken, Beiträge sichern

Pressemitteilung: Acht Vorschläge für kurzfristige Entlastung und langfristige Reformen (08.09.2025)

#Kassenfinanzen & Morbi-RSA #Digitalisierung #Qualität #Versorgung #Transparenz #Gesundheitssystem

Die parlamentarische Sommerpause in Berlin geht heute zu Ende. Jetzt werden die Weichen gestellt für die dringend notwendigen Reformen im Gesundheitswesen. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse hat acht konkrete Vorschläge für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland zusammengefasst. Sie verbindet damit akute Entlastungsmaßnahmen mit langfristigen Strukturreformen für eine patientenorientierte und zukunftsfähige Versorgung.

„Die GKV steht vor massiven Herausforderungen: steigende Ausgaben, strukturelle Schieflagen und eine qualitativ nur mittelmäßige Versorgung“, erklärt Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse. „Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass bis 2027 eine Kommission aus Expertinnen und Sozialpartnern Vorschläge für die Finanz- und Strukturreform der GKV erarbeitet. Bis dahin soll ein Darlehen aushelfen. Doch das reicht nicht aus: Versicherte und Arbeitgebende können nicht so lange warten. Das Darlehen deckt nicht ansatzweise die Kostensteigerungen. Die Bundesregierung muss deshalb kurzfristig eingreifen: Wir brauchen eine Rückkehr zu einer verlässlichen einnahmenorientierten Ausgabenpolitik.“

Kurzfristige finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen

Die SBK fordert daher, zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zurückzukehren. Die GKV hat dazu bereits einen konkreten Vorschlag veröffentlicht und die Forderung aufgestellt, den § 71 SGB V wieder wirksam werden zu lassen. Die Konkretisierung dieser Forderung für die wichtigsten Ausgabenbereiche sind:

  • Arzneimittelversorgung: 2023 wurde der Herstellerabschlag für Medikamente angehoben, um den Gesundheitsfonds finanziell zu entlasten. Die so erzielten Einsparungen von 1,3 Mrd. € fielen jedoch ab 2024 wieder weg, weil politisch darauf verzichtet wurde. Würde man diese Maßnahme erneut aufgreifen und weiterentwickeln – etwa durch eine Anhebung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Medikamente von 7 auf 17 Prozent – ließen sich jedes Jahr rund 2 Mrd. € einsparen (Berechnung auf Basis von SBK-Zahlen).
  • Krankenhausversorgung: Seit 2020 werden die Pflegekosten im Krankenhaus zu 100 % von den Krankenkassen übernommen. Dadurch sind die Ausgaben in diesem Bereich deutlich schneller gestiegen als in anderen. Diese Änderung schlug allein 2023 mit rund 2,5 Mrd. € zu Buche. Mit der im Dezember 2024 beschlossenen vollen Refinanzierung der Tariflöhne durch die GKV steigen die Ausgaben zusätzlich um etwa 1,5 Mrd. €. Auch künftig ist daher mit überdurchschnittlich steigenden Kosten zu rechnen. Die SBK fordert deshalb die Ausgabendynamik wieder an die Grundlohnrate zu koppeln und die Tarifrefinanzierungsmechanismen grundsätzlich wieder zu begrenzen.
  • Vertragsärzteschaft: Neben der allgemeinen Preisdynamik erhielten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren weitere Zuschläge. Allein für Sonderprämien bei Terminvermittlungen sowie durch die Abschaffung von Budgetvorgaben entstanden Mehrausgaben von rund 1,5 Mrd. €. Das zeigt, wie wichtig eine vorausschauende Planung für stabile Kosten ist. Solche Regelungen sind dauerhaft nicht tragbar. Die Praxis neue Finanztöpfe zu kreieren muss sofort beendet werden.
  • Weitere Gesundheitsberufe: Im vergangenen Jahr stiegen die Ausgaben für Leistungen durch weitere Gesundheitsberufe bei der SBK deutlich stärker als die allgemeine Preisentwicklung und die Löhne und Gehälter der gesetzlich Versicherten. Wäre das Ausgabenniveau im Einklang mit der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung geblieben, hätten sich hochgerechnet auf die GKV rund 2 Mrd. € einsparen lassen. Um künftig solche Übersteigerungen zu vermeiden, fordert die SBK eine konsequente Rückkehr zur Grundlohnbindung.
  • Zahlungsverpflichtung des Bundes: Der Bund hat sinnvollerweise die Abwicklung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden den Krankenkassen übertragen. Die dabei entstehenden versicherungsfremden Leistungen werden bisher nur teilweise vom Bund erstattet, sodass die GKV-Versicherten den fehlenden Teil tragen.  Die SBK fordert diese Praxis zu bereinigen und der GKV-Gemeinschaft die benötigten rund 10 Mrd. € pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
     
  • Mit diesen ersten fünf Maßnahmen stabilisiert sich die GKV-Finanzlage vorübergehend und es entstehen Spielräume, um grundlegende Veränderungen anzustoßen.

    Langfristige Strukturreformen: Patientenorientierung im Mittelpunkt

    Über kurzfristige Stabilisierung hinaus braucht es eine echte Grundsatzreform. Die SBK fordert:

    6. Voraussetzungen für eine echte patientenorientierte Versorgung schaffen

  • Versorgungspfade, die analoge und digitale Angebote sinnvoll verknüpfen und den Betroffenen bei der Wahl des richtigen Angebots Orientierung geben, entlasten das System spürbar. Gerade beim Einstieg in die „Patientenreise“ können digitale Services wie Symptomchecker oder Videosprechstunden die erste Anlaufstelle sein und so knappe Zeitressourcen von Arzt- und Praxispersonal schützen, weil viele Anliegen ohne Praxisbesuch lösbar sind.
  • Patientenorientierte Versorgungspfade heißt aber auch, eine gute Organisation der Mitbehandlung von Fachärzten oder in stationären Einrichtungen. Eine koordinierte Terminorganisation, die sicherstellt, dass dringliche Anliegen in der Mitbehandlung Vorrang haben und auch verhindert, dass unnötige Untersuchungen durchgeführt werden.  Dazu gehört auch, dass die diskriminierende Praxis beim Zugang zu Facharztterminen und stationärer Versorgung beendet wird.
  • „Masse statt Klasse“ darf nicht länger die Devise sein. Aktuell belohnt unser System häufig diejenigen, die viele Leistungen abrechnen, unabhängig davon, ob das Ergebnis höhere Versorgungsqualität bringt. Entscheidend ist aber: Hilft die Behandlung den Menschen? Um das herauszufinden muss Transparenz über das Leistungs- und Versorgungsgeschehen als Grundsatz für alle Akteur*innen des Systems gesetzlich verankert werden. Auch das Feedback der Patient*innen muss als Standard eingebunden werden (lernendes System).
  • 7. Versorgungsbegleitung erleichtern

  • Unmittelbarer Zugriff auf Versorgungsdaten und bruchlose Kommunikationsmöglichkeiten (z.B  e-Verordnung) zwischen allen an der Versorgung beteiligten Akteur*innen.
  • Das bestehende Wirrwarr an Einzeleinwilligungen zur (Kassen-)Beratung und Datennutzung durch eine allgemeine Widerspruchslösung ersetzen.
  • 8. Daten sinnvoll nutzen

  • Echtzeit-Datenaustausch (in der ePA) als Standard verankern.
  • Digitale Prozesse und das „Once-and-only“-Prinzip als Standard für Verwaltungsprozesse verankern.
  • Internationale Standards sichern Datenqualität und ermöglichen die Vernetzung im europäischen Gesundheitsraum.
  • Akzeptanz der ePA erhöhen durch eigenverantwortliches und abgestuftes Sicherheitskonzept.
  • Mit ihrem Reform- und Stabilitätspaket liefert die SBK acht zentrale Vorschläge, die den Beitragssatz entlasten und gleichzeitig die Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung stellen.
     

    Download

    Pressemitteilung: SBK Reform- und Stabilitätspaket 

     

     

    Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

    Ich bin Ihre persönliche Ansprechpartnerin und freue mich auf Ihre Anfragen.

    Tel.: 089 62700-363

    Mobil: 0151 64435743

    E-Mail: julia.mederle@sbk.org

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