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Stellungnahme zu Immobilieninvestments

Statement: Immobilieninvestments als Teil einer diversifizierten Anlagestrategie (03.08.2026)

#Finanzierung #Aus der SBK

Zu aktuellen Medienanfragen über Immobilieninvestments von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen wir wie folgt Stellung:

Als SBK gehen wir zu jeder Zeit verantwortungsbewusst mit den Beiträgen unserer Versicherten um. Unser Ziel ist es, unser Gesamtportfolio zugleich sicher und wirtschaftlich anzulegen – damit sichern wir finanzielle Stabilität für unsere Versichertengemeinschaft und für uns als gesetzlichen Versicherungsträger.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind uns bei Kapitalanlagen enge Grenzen gesetzt. Wir legen unsere Finanzmittel ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie der daraus abgeleiteten internen Anlagerichtlinien an. Diese werden regelmäßig überprüft und an regulatorische Änderungen angepasst. Qualität, Seriosität und Risiken sämtlicher geplanten Anlagen werden von uns und externen Beratungsunternehmen geprüft und bewertet.

Die SBK verfolgt eine breit diversifizierte Anlagestrategie. Wir verteilen Kapitalanlagen auf verschiedene Anlageklassen, um Risiken zu streuen und zugleich die langfristige Stabilität der Finanzanlagen zu gewährleisten. Immobilienbesicherte Anlagen gehören grundsätzlich zu den gesetzlich zulässigen Anlageklassen. Sie sind mit Abstand die kleinste Säule unseres Portfolios und haben gerade in der langjährigen Niedrigzinsphase dazu beigetragen, Wertverluste durch Negativzinsen auf Giro-, Tages- und Festgelder auszugleichen und Schaden für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. 

Gesamt-Portfolio

Zum Stichtag 30.06.2026 waren 82,7 Prozent unserer Kapitalanlagen auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten angelegt. Weitere 14,6 Prozent entfielen auf SGB-konforme Rentenfonds. 2,7 Prozent des Portfolios sind in immobilienbesicherte Anlagen investiert, um das Portfolio sinnvoll zu diversifizieren und Marktschwankungen auszugleichen.

Unsere Immobilieninvestments im Anlagezeitraum 2018-2026 umfassten sowohl pfandbesicherte Immobilienprojekte (sogenannte Schuldscheindarlehen) als auch den Immobilieninvestitionsfonds Verius. Nach unserer professionellen Bewertung entsprachen alle Investitionen zum Anlagezeitpunkt den jeweiligen Vorgaben von Aufsicht und Gesetzgeber. Aus damaliger Sicht versprachen unsere Investments eine konservative und sicherheitsorientierte Anlage. 

  • Zum Stichtag 30.06.2026 betrug unser Investitionsvolumen in pfandbesicherte Immobilienprojekte nur 2,7 Prozent unseres Gesamtportfolios. Wir gehen aktuell von einem Erhalt der Nominalwerte (eingesetztes Kapital) dieser Investments aus.
  • Zum Stichtag 30.06.2026 betrug unser Investitionsvolumen in den Verius-Fonds 0,03 Prozent unseres Gesamtportfolios. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Versichertengeldern bedeutet, erkannte Risiken und negative Entwicklungen zeitnah und transparent in der Bilanz zu berücksichtigen. Dies ist hier regelhaft erfolgt. Über den gesamten Anlagezeitraum betrug unser Investment in den Verius-Investitionsfonds zum Stichtag 31.12. nie mehr als 5 Prozent unseres Gesamtportfolios. 
  • Über den gesamten Anlagezeitraum (2018-2026) war die Höhe aller unserer Immobilieninvestments zum Stichtag 31.12. nie mehr als 7 Prozent des Gesamtportfolios. Keines der Investments hat und hatte zu irgendeinem Zeitpunkt Einfluss auf die finanzielle Stabilität der SBK und die Ansprüche unserer Versicherten.

    Finanzberatung

    In den aktuellen Medienanfragen wird die Rolle von externen Finanzdienstleistern hinterfragt. Die Einbindung externer Berater ist für uns Bestandteil eines verantwortungsvollen Kapitalanlagemanagements. Als mittelständische Krankenkasse nutzen wir externe Fachexpertise, um unsere eigenen Prüfungen insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Gesetzeskonformität und Wirtschaftlichkeit zu ergänzen. Die Auswahl dieser Dienstleister erfolgt im Rahmen von ordentlichen Vergabeverfahren.

    Der in den Medienberichten genannte Finanzberater „Investor Partners“ hat bei einer solchen ordentlichen Vergabe den Zuschlag erhalten. In zwei der Projekte, die uns „Investor Partner“ vorgeschlagen hat, trat die Firma „Zar Holding“ als Bauprojektentwickler auf. Dabei handelt es sich um Gewerbeprojekt im Münchner Osten (Z90) und um ein Wohnbauprojekt in der Nähe von Nürnberg (METZ). Eine direkte Vertragsbeziehung mit der Zar Holding liegt nicht vor.

    Einzelne Medien fragten auch nach Vergütungen für die von der SBK getätigten Investitionen. Grundsätzlich gilt: Management- und Akquisitions-Fees sind im Rahmen von Immobilienfinanzierung handelsüblich. Die zwischen den Beteiligten geflossenen Provisionen und deren Höhe waren uns zum Anlagezeitpunkt nicht bekannt und wurden uns entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht offengelegt.

    Im Zuge des regelmäßigen Vergabeturnus und einer Weiterentwicklung unserer professionellen Standards liegt das Beratungsmandat mittlerweile bei anderen Vertragspartnern. Die Prüfung von Sicherheit und SGB-Konformität erfolgt nun unabhängig von der Beratung zu Liquidität und Rendite. Damit haben wir unsere Governance zusätzlich gestärkt.

    Zu weiteren Details können wir uns derzeit nicht äußern. Wir befinden uns in der rechtlichen Aufarbeitung des Sachverhalts und prüfen juristische Schritte, um mögliche Ansprüche zu sichern. Wir beteiligen uns aktiv an der Aufklärung möglichen Fehlverhaltens im Rahmen des Anlagemanagements und möglichen Fehlverhaltens unserer Berater. Auch hier leitet uns der Schutz der Versichertengemeinschaft und der wirtschaftliche Erhalt unserer Investments. 

    Ich bin Ihre persönliche Ansprechpartnerin und freue mich auf Ihre Presseanfragen.

    Tel.: 089 62700-262

    Mobil: 0175 72695780

    E-Mail: katrin.edelmann@sbk.org

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