Stellungnahme zu Immobilieninvestments
Statement: Immobilieninvestments als Teil einer diversifizierten Anlagestrategie (03.08.2026)
Zu aktuellen Medienanfragen über Immobilieninvestments von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen wir wie folgt Stellung:
Gesamt-Portfolio
Zum Stichtag 30.06.2026 waren 82,7 Prozent unserer Kapitalanlagen auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten angelegt. Weitere 14,6 Prozent entfielen auf SGB-konforme Rentenfonds. 2,7 Prozent des Portfolios sind in immobilienbesicherte Anlagen investiert, um das Portfolio sinnvoll zu diversifizieren und Marktschwankungen auszugleichen.
Unsere Immobilieninvestments im Anlagezeitraum 2018-2026 umfassten sowohl pfandbesicherte Immobilienprojekte (sogenannte Schuldscheindarlehen) als auch den Immobilieninvestitionsfonds Verius. Nach unserer professionellen Bewertung entsprachen alle Investitionen zum Anlagezeitpunkt den jeweiligen Vorgaben von Aufsicht und Gesetzgeber. Aus damaliger Sicht versprachen unsere Investments eine konservative und sicherheitsorientierte Anlage.
Über den gesamten Anlagezeitraum (2018-2026) war die Höhe aller unserer Immobilieninvestments zum Stichtag 31.12. nie mehr als 7 Prozent des Gesamtportfolios. Keines der Investments hat und hatte zu irgendeinem Zeitpunkt Einfluss auf die finanzielle Stabilität der SBK und die Ansprüche unserer Versicherten.
Finanzberatung
In den aktuellen Medienanfragen wird die Rolle von externen Finanzdienstleistern hinterfragt. Die Einbindung externer Berater ist für uns Bestandteil eines verantwortungsvollen Kapitalanlagemanagements. Als mittelständische Krankenkasse nutzen wir externe Fachexpertise, um unsere eigenen Prüfungen insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Gesetzeskonformität und Wirtschaftlichkeit zu ergänzen. Die Auswahl dieser Dienstleister erfolgt im Rahmen von ordentlichen Vergabeverfahren.
Der in den Medienberichten genannte Finanzberater „Investor Partners“ hat bei einer solchen ordentlichen Vergabe den Zuschlag erhalten. In zwei der Projekte, die uns „Investor Partner“ vorgeschlagen hat, trat die Firma „Zar Holding“ als Bauprojektentwickler auf. Dabei handelt es sich um Gewerbeprojekt im Münchner Osten (Z90) und um ein Wohnbauprojekt in der Nähe von Nürnberg (METZ). Eine direkte Vertragsbeziehung mit der Zar Holding liegt nicht vor.
Einzelne Medien fragten auch nach Vergütungen für die von der SBK getätigten Investitionen. Grundsätzlich gilt: Management- und Akquisitions-Fees sind im Rahmen von Immobilienfinanzierung handelsüblich. Die zwischen den Beteiligten geflossenen Provisionen und deren Höhe waren uns zum Anlagezeitpunkt nicht bekannt und wurden uns entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht offengelegt.
Im Zuge des regelmäßigen Vergabeturnus und einer Weiterentwicklung unserer professionellen Standards liegt das Beratungsmandat mittlerweile bei anderen Vertragspartnern. Die Prüfung von Sicherheit und SGB-Konformität erfolgt nun unabhängig von der Beratung zu Liquidität und Rendite. Damit haben wir unsere Governance zusätzlich gestärkt.

Ich bin Ihre persönliche Ansprechpartnerin und freue mich auf Ihre Presseanfragen.
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