Was der neue §25b möglich machen kann

Meinung: Individuellere Beratung, bessere Versorgung – Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK zeigt auf, welche qualitätsverbessernden Maßnahmen durch eine wertschöpfende Datennutzung durch die Kassen möglich werden (14.11.2023)

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SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler ist überzeugt: Der §25b wird die Versorgung verbessern

Morgen findet die Anhörung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz statt. Mit diesem Gesetzesentwurf soll ein neuer Paragraf in das 5. Sozialgesetzbuch einziehen: Mit dem §25b erhalten wir Kassen zukünftig die Möglichkeit, unsere Versicherten noch besser zu unterstützen als bisher. Denn wir können die Informationen, die wir von ihren unterschiedlichen Behandler*innen erhalten, zusammenführen und Auffälligkeiten erkennen. Wir können auf dieser Basis aufklären, empfehlen, weiterhelfen.

Bislang verschenken wir hier viel Potenzial für eine bessere Versorgung: Denn die Daten, die genutzt werden sollen, liegen sektoren- und anbieterübergreifend nur uns Krankenkassen vor. Kein anderer Akteur im Gesundheitswesen hat diesen Überblick über die Versorgungssituation unserer Versicherten. 

Von der Vorsorge bis zur Pflege

Um zu verdeutlichen, welche Anknüpfungspunkte für eine individuelle und zielgerichtete Beratung wir in unseren Daten sehen, möchte ich ein paar ganz konkrete Anwendungsfälle für einen zukünftigen §25b skizzieren:

  • Wir könnten viel gezielter Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen geben. Bis jetzt informieren wir über Website, Kundenmagazin & Co. alle unsere Versicherten gleichermaßen über die Möglichkeiten. Über eine Auswertung der uns vorliegenden Abrechnungsdaten könnten wir jedoch herausfinden, wer die Untersuchungen nicht wahrnimmt und diese Versicherten gezielt ansprechen. Wir könnten beispielsweise Hinweise auf die Kostenübernahme von Darm- und Hautkrebsuntersuchungen geben und so Vorsorge stärken.
     
  • Wenn Versicherte immer wieder verschiedene Ärzt*innen aufsuchen und dabei eine Mehrfach- und Dauermedikation von diesen erhalten, sehen wir auch das in unseren Abrechnungsdaten. In diesen Fällen können wir den Versicherten das Angebot einer Beratung unterbreiten, beispielsweise um sie zu einer Schmerztherapie an einen geeigneten Leistungserbringenden zu verweisen.
     
  • Wir erkennen aus unseren Abrechnungsdaten, wenn ein älterer Mensch aufgrund von Stürzen immer wieder mit Notarztwagen in die Notaufnahme kommt – und können ihm proaktiv das Angebot einer (Pflege-)Beratung machen (zum Beispiel zur Notwendigkeit eines Antrags zur Pflegebedürftigkeit oder zu Möglichkeiten der Sturzprophylaxe).

Transparenz schafft Vertrauen

Einen ganz wichtigen Punkt möchte ich an dieser Stelle noch ergänzen: Für eine erfolgreiche Umsetzung der Möglichkeiten, die im Rahmen des §25b geschaffen werden sollen, brauchen wir Transparenz. Transparenz über das, was wer mit den Daten und Informationen macht. Das heißt: Es muss überprüfbar und nachvollziehbar sein, wo Auswertung und Beratung stattfindet. Die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen müssen wissen, wer wann mit wem redet. Denn nur diese Transparenz ermöglicht eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne der Versicherten. 

Mein Abschlussplädoyer: Ins Tun kommen!

Ich bin mir durchaus bewusst, dass das, was da kommen wird, noch nicht perfekt sein wird. Transparenzmechanismen müssen definiert werden und Vertrauen muss aufgebaut werden. Das Zurverfügungstellen von Daten muss unkomplizierter und deutlich schneller werden. Und nicht zuletzt muss natürlich die Datenqualität verbessert werden. 

Doch wenn wir vor lauter Bedenken nie anfangen mit einer wertschöpfenden Datennutzung, dann werden wir auch keine Erfahrungen sammeln. Wir werden nicht erkennen, wo es noch hakt und wo wir besser werden können. Wir lassen Chancen für eine bessere Versorgung ungenutzt. Das halte ich für fahrlässig. Unsere Versicherten vertrauen uns ihre Beiträge und ihre Daten an mit dem klaren Auftrag, diese für eine bestmögliche Versorgung einzusetzen. Für die Erfüllung dieses Auftrags sind die Möglichkeiten, die der neue §25b bieten wird, ein großer Schritt nach vorn
 

 

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

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