Was gehört eigentlich alles zur Sozialversicherung?
Pressemitteilung: Zum #GKV-Tag zur nachhaltigen Finanzierung wirft die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse einen Blick auf die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands. (18.03.2025)
Die finanzielle Sicherheit der GKV steht auf dem Spiel: Rund 327 Milliarden Euro hat die GKV im letzten Jahr in die medizinische Versorgung ihrer Versicherten investiert, für 2025 geht man von einem Ausgabenvolumen von 341 Milliarden Euro aus. Die Einnahmen liegen deutlich darunter. Das Defizit liegt bei über 6,2 Milliarden Euro. Dabei ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine zentrale Säule der sozialen Sicherungssysteme Deutschlands. In ihrer Erklärserie #SBKerklärt stellt die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse anlässlich des ersten GKV-Tages 2025 die Sozialversicherung mit ihren fünf Säulen vor.

Die Idee Otto von Bismarcks ist zwar von 1883, könnte aber aktueller nicht sein: Jeder gibt regelmäßig einen Teil seines Einkommens ab und erhält dafür Sach- und Geldleistungen, wenn sie benötigt werden. Das System baut auf Solidarität. Doch Faktoren wie die demografische Entwicklung, über die Jahre hinweg entstandene Ineffizienzen und teure Gesetzgebungsvorhaben der letzten Legislaturperioden haben dazu geführt, dass die Sozialversicherung vor großen Herausforderungen steht. Der Handlungsdruck steigt: Es braucht nachhaltige Finanzierungskonzepte, um das Solidarsystem zukunftsfähig zu machen.
Was versteht man genau unter dem Solidaritätsprinzip?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung – einem wichtigen Standbein der Sozialversicherung – heißt das zum Beispiel: Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko sind für die Berechnung des Beitrages unerheblich – anders als bei privaten Anbietern. Ganz allgemein gesprochen: Solidarität in der Sozialversicherung heißt, dass jeder den finanziellen Beitrag leistet, den er kann und unabhängig von der Höhe seines Beitrags Leistungen erhält. Konkret: Der Eigenanteil an der Sozialversicherung wird prozentual vom Bruttoeinkommen abgezogen. 50 Prozent davon trägt der Versicherte, die restlichen 50 Prozent kommen vom Arbeitgeber. Einzige Ausnahme: die Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür zahlt allein der Arbeitgeber.
Wer zieht die Beiträge zur Sozialversicherung ein?
Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge gehen zwar zuerst an die Krankenkassen, diese sind aber nur die Einzugsstelle für die Beiträge. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist also nicht gleichzusetzen mit der Sozialversicherung. Gesetzliche Krankenkassen wie die SBK leiten die Beiträge zuverlässig weiter an die richtigen Stellen, zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit.
Was gehört alles zur Sozialversicherung?
Die fünf Säulen der Sozialversicherung sind die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.
Wer krank ist, kann sich auf die Krankenversicherung verlassen. Sie trägt außerdem die Kosten für Kuren, Gesundheitsvorsorge, Hilfsmittel, Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch, Geburt und viele weitere Leistungen. Zusätzlich arbeiten Krankenkassen wie die SBK aktiv daran, das Sozialsystem zu entlasten, indem sich der Fokus auf Prävention richtet. Das kommt natürlich auch den Versicherten zugute, die auf ein großes Vorsorgeangebot zurückgreifen können und sich langfristig an ihrer Gesundheit erfreuen können.
Die gesetzliche Rentenversicherung steht im Zentrum der Altersvorsorge. Sie zahlt Altersrenten aus, ebenso die Hinterbliebenenrenten und die Erwerbsminderungsrenten. Zudem übernimmt die Rentenversicherung bestimmte Reha-Leistungen.
Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sind die zentralen Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus übernimmt sie die Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Hilfestellungen bei der Aufnahme einer Arbeit.
Wer aufgrund seiner Arbeit erkrankt oder einen Unfall hat, bekommt Hilfe von der Unfallversicherung. Sie zahlt den Lohn weiter und trägt in diesem Fall auch die Behandlungskosten sowie die Kosten für eine Umschulung, sollte der Weg zurück in den alten Beruf versperrt sein.
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Sie dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Welche Leistungen pflegebedürftige Menschen aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und von der Art der Pflege ab.
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