Was ist eigentlich ein Primärarzt?
Erklärstück: Deutschland steht vor der Einführung eines Primärversorgungssystems. Woher kommt der Name und was sind die Ursprünge dieses Systems? (02.06.2026)
Unser Gesundheitswesen soll reformiert werden. Im Mittelpunkt der Reformideen steht das Vorhaben, ein sogenanntes Primärversorgungssystem einzuführen. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse klärt auf, was darunter zu verstehen ist und beantwortet Fragen wie: Was ist eigentlich ein Primärarzt? Warum sprechen wir von Primärversorgung? Wie gehen wir zukünftig zum Arzt?

Was ist eigentlich ein Primärarzt?
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern bisher kein fest definiertes Primärversorgungssystem. Einzig die seit 2004 existierenden Hausarztverträge (HzV) funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie die Systeme im Ausland. Dabei handelt es sich um Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft, denen Versicherte beitreten können und sich damit verpflichten bei Problemen immer zuerst ihre Hausarztpraxis aufzusuchen.
Trotzdem sprechen wir auch hierzulande von Primärversorgung und Primärärzten – und zwar immer dann, wenn es um die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen geht. Das sind in unserem aktuellen System vor allem Hausärztinnen und Hausärzte, also Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin und hausärztliche Internisten sowie Kinder- und Jugendärzt*innen.
Aber auch Frauen-, Augen- und Zahnärzt*innen werden häufig zu den Erstversorgenden gezählt. Denn sie haben einen ganz eigenständigen Grundversorgungsauftrag: Menschen gehen mit spezifischen Anliegen zu ihnen – zum Beispiel, wenn sie schwanger sind, eine augenärztliche Kontrolluntersuchung benötigen oder Zahnschmerzen haben.
Gibt es auch Sekundär- und Tertiär-Ärzte?
Nein, nicht direkt. Aber es gibt im deutschen Gesundheitswesen eine so genannte Sekundär- und Tertiärversorgung. Mit der Sekundärversorgung ist insbesondere die ambulante Behandlung durch niedergelassene Fachärzt*innen gemeint. Bei der Tertiärversorgung handelt es sich um eine hochspezialisierte Versorgung, die sowohl ambulant in Praxen als auch stationär im Krankenhaus erfolgen kann.
Wichtig zu wissen: In Deutschland ist für den Besuch einer Facharztpraxis keine Überweisung vorgeschrieben. Ausnahmen gelten lediglich für einzelne Facharztgruppen wie beispielsweise Radiolog*innen oder Strahlentherapeut*innen. Diese können nur nach Beauftragung durch eine andere behandelnde Arztpraxis in Anspruch genommen werden. Eine Überweisung kann also ausgestellt werden, muss aber nicht. Seit 2019 kann ein so genannter Dringlichkeitscode auf dieser Überweisung der Facharztpraxis anzeigen, wie dringend die Weiterbehandlung ist.
Was ist das Primärversorgungssystem?
Das Primärversorgungssystem ist eine Weiterentwicklung des Primärarztsystems. Während das Primärarztsystem die Hausarztpraxis als verbindliche erste Anlaufstelle für Patient*innen in den Fokus stellt, bezieht das Primärversorgungssystem auch weitere Stellen mit ein: Dazu können hausärztliche und fachärztliche Praxen ebenso wie nichtärztliche Pflegeberufe oder sogar digitale Anwendungen gehören. Sie haben die wichtige Aufgabe, die Versorgung zu organisieren. Ganz wichtig wird hier eine lückenlose digitale Vernetzung von Primärversorgenden, Facharztpraxen und Kliniken sein. Denn nur mit ihr ist eine gute Zusammenarbeit zwischen allen an der Behandlung Beteiligten möglich.
Wie gehen wir zukünftig zum Arzt?
Noch stehen die Details nicht fest. Die Gesetzgebung zur Einführung eines Primärversorgungssystem soll spätestens bis Ende des Jahres starten.
Geplant ist, dass Hilfesuchende zunächst unkompliziert eine Ersteinschätzung erhalten. Diese kann entweder telefonisch, digital oder auch bei einer primärversorgenden Praxis stattfinden. Welche das dann sind und ob das noch mit dem heutigen Verständnis eines Primärarztes oder einer Primärärztin übereinstimmt, ist noch nicht klar. Es wird diskutiert, ob beispielsweise chronisch erkrankte Menschen den jeweils für ihre Erkrankung relevanten Fachmediziner als Primärversorgenden wählen können. So könnten beispielsweise Dialysepatient*innen, die regelmäßig in ihrer Dialysepraxis sind, diese auch als primärversorgende Praxis wählen.
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

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