Wer bezahlt eigentlich die Infrastruktur im Gesundheitswesen?
Erklärstück: Krankenhäuser gehören zur sozialen Infrastruktur Deutschlands. Die Finanzierung teilen sich Bundesländer und Versicherte. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt, wer was bezahlt. (20.08.2024)
Staatliche Daseinsfürsorge umfasst auch die Bereitstellung der Infrastruktur für die medizinische Versorgung. Eine große Rolle spielen dabei die Krankenhäuser. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt, welche Krankenhauskosten der Staat trägt und welche die Versicherten selbst.
Was versteht man unter Infrastruktur?
Zunächst einmal ist Infrastruktur alles, was eine Gesellschaft braucht, um zu funktionieren und sich weiterzuentwickeln. Dazu gehört beispielsweise die Verkehrsinfrastruktur wie Straßen und Schienen, die Energieversorgung, das Währungssystem, sowie Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. So sind auch die Polizei, Spielplätze, Museen und Parks Teil dieses notwendigen wirtschaftlichen und organisatorischen Unterbaus.
Infrastruktur wird in verschiedene Kategorien eingeteilt. Straßen und die Bahn gehören zur technischen Infrastruktur, Schulen und Kindergärten zur sozialen Infrastruktur. Immer mehr Bedeutung erhält die digitale Infrastruktur wie zum Beispiel schnelles Internet.
Wer ist für die Finanzierung der Infrastruktur zuständig?
Da Infrastruktur zu großen Teilen der staatlichen Daseinsfürsorge zählt, wird auch ein Großteil der Kosten vom Staat übernommen. Sie wird damit zu einem großen Teil aus Steuermitteln finanziert. Über Gebühren wie eine Maut, Bahntickets oder Museumseintritte werden die Nutzer und Nutzerinnen einzelner Infrastrukturangebote zusätzlich an den Kosten beteiligt.
Im föderalen System Deutschland teilen sich Bund und Länder die Zuständigkeiten. Mal ist der Bund verantwortlich, mal die Länder, mal beide gemeinsam. Letzteres nennt man konkurrierende Gesetzgebung.
Was gehört im Gesundheitswesen zur Infrastruktur?
Die Infrastruktur im Gesundheitswesen zählt wie auch Schulen zur Kategorie der sozialen Infrastruktur. Krankenhäuser und Rehakliniken, Rettungsdienste und Pflegeheime sowie die digitale Datenplattform der Telematikinfrastruktur (TI), stellen allesamt Infrastruktureinrichtungen des Gesundheitswesens dar.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Finanzierung der Krankenhäuser?
Auch für das Gesundheitswesen gilt die konkurrierende Gesetzgebung. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Das hat zur Folge, dass auch die Finanzierung der Infrastruktur im Gesundheitswesen in erster Linie den Bundesländern obliegt.
Seit Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 1972 teilen sich die Länder die Finanzierung der Krankenhäuser mit den gesetzlichen Krankenkassen. Dabei übernehmen die Bundesländer die Investitionskosten. Sie sind also in der Verantwortung, wenn Gebäude saniert oder neu gebaut werden sowie neue Geräte angeschafft werden sollen. Diese Ausgaben sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für ihre Versicherten. Dafür wird ein wesentlicher Teil der Beiträge aufgewandt, die Versicherte beziehungsweise ihre Arbeitgeber bezahlen.
Wichtig zu wissen: Dies gilt im besonderen Maße für staatliche Einrichtungen. Die Finanzierung von Privatkliniken liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger. Zumindest, wenn es um eventuelle Defizite geht. In Sachen Investitionen können Privatkliniken Förderanträge für Investitionskosten beim jeweiligen Bundesland einreichen. Vorausgesetzt, sie sind in den offiziellen Krankenhausplan des Landes aufgenommen und behandeln gesetzlich Versicherte. Schließlich übernehmen auch diese Kliniken einen wichtigen Versorgungsauftrag für die Gesellschaft.
Übrigens: Im ambulanten Sektor gibt es keine Investitionsfinanzierung durch den Staat.
Wird die aktuelle Krankenhausreform an diesem Grundsatz etwas ändern?
Die aktuelle Krankenhausreform (verabschiedet im Mai 2024) soll durch einen sogenannten Transformationsfonds finanziert werden. Dieser beläuft sich auf insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro. Die Besonderheit: Die Kosten sollen zur Hälfte (25 Mrd. Euro) von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass die Finanzierung der Krankenhaus-Infrastruktur bei den Bundesländern liegt. Sprich: Die gesetzlich Versicherten finanzieren die Hälfte der Reform. Dies kann zu steigenden Krankenkassenbeiträgen führen. Und zwar für die GKV, denn die privat Versicherten sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen.
Ein aktueller Kommentar zur Krankenhausreform von SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler:
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