Barrierefreiheitserklärung
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der SBK, insbesondere:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites berücksichtigen die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. mit folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell arbeiten wir daran, auch die folgenden Inhalte barrierefrei zu gestalten:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt. Als Grundlage gelten Barrierefreiheitstests des Test- and Integration Center der Deutsche Telekom MMS GmbH.
Die Erklärung wurde zuletzt am 1. Juli 2025 überprüft und aktualisiert.
Die Prüfung auf Barrierefreiheit ist fester Bestandteil unseres Entwicklungsprozesses. Alle neuen Funktionen werden vor Veröffentlichung auf die Konformität der Barrierefreiheitsanforderungen geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns über noch bestehende Barrieren informieren oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit einholen, dann nutzen Sie hierfür unsere E-Mail-Adresse
Durchsetzungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie im Internet auf der Webseite
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite