Barrierefreiheitserklärung App

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Meine SBK-Apps für die Betriebssysteme Google Android und Apple iOS.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Meine SBK-App berücksichtigt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. mit folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell arbeiten wir daran noch folgende Inhalte barrierefrei zu gestalten:

  • Die in der Meine SBK-App in einigen Formularen verwendete Fotoaufnahme-Funktion ist mit dem Erfolgskriterium „11.1.3.4 Orientation“ der EN 301 549 v3.2.1 nicht vereinbar. Dies bedeutet, dass es in diesen Formularen nicht möglich ist, Fotos im Querformat aufzunehmen.
    • Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit: Sie können das gewünschte Foto vorab mit der Kamerafunktion Ihres mobilen Endgeräts aufnehmen und dieses dann im Formular zum Upload auswählen.
  • Die Fokusreihenfolge ist noch nicht an allen Stellen effizient.
    • Mitunter müssen deshalb Screenreader-Nutzer zusätzliche Leseschritte durchführen, um die Inhalte unterbrechungsfrei zu erfassen.
  • Das Registrierungsformular ermöglicht derzeit aus Sicherheitsgründen kein automatisches Befüllen ("Autofill", "Autocomplete"). Damit wird verhindert, dass Unberechtigte Meine SBK-Accounts erstellen.
  • Weitere Formularfelder zur Eingabe von Nutzerdaten unterstützen nur teilweise ein automatisches Befüllen, z. B. bei der Angabe der Postleitzahl. 

Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, steht Ihnen zu den regulären Geschäftszeiten Ihre persönliche Kundenberaterin bzw. Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2021 erstellt. Als Grundlage gelten Barrierefreiheitstests des Test- and Integration Center der T-Systems Multimedia Solutions GmbH.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.06.2021 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns über noch bestehende Barrieren informieren oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit einholen, dann nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie im Internet auf der Webseite Schlichtungsstelle BGG.

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG.