Kassenwettbewerb - mehr Wahlfreiheit für Versicherte

Pressemitteilung: Die SBK fordert für den Wettbewerb einen Dreiklang aus Preis, Leistung und Qualität einer Krankenkasse als Bewertungsgrundlage zu etablieren (12.07.2017)

Artikel nach Kategorien filtern

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen bleiben 2018 wohl stabil, kündigten einige große Kassen vor Kurzem an. Damit rückt das Thema Beitragssatz im Bundestagswahlkampf erst einmal in den Hintergrund – oder doch nicht? Denn die neue Bundesregierung wird den Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen neu gestalten müssen: Nicht nur die stetig steigenden Versorgungskosten, auch der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen sind Dauerbrenner-Themen. Und was bringt der Wettbewerb eigentlich den Versicherten? Wollen sie einen reinen Preiswettbewerb? Welche Rolle spielen guter Service und Beratung? Wie ist ein Kassenwettbewerb gestaltet, von dem die Versicherten profitieren? Diesen Fragen widmet sich der zwei gesundheitspolitische Themendienst der SBK.

 

Die Wahlfreiheit der Versicherten und ihre Folgen 

1996 erhielten die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mit der Einführung des Krankenkassenwahlrechts durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) erstmals das Recht, sich eine neue Krankenkasse zu suchen – unabhängig von ihrer bisherigen Kassenzugehörigkeit, die bis dahin durch den Beruf vorgegeben war. Im Zuge dieser individuellen Wahlfreiheit begannen die Krankenkassen, um Versicherte zu konkurrieren. Das GSG war also ein bewusster Schritt in Richtung einer wettbewerblichen Orientierung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Seit der Einführung des Kassenwahlrechts ist in der GKV ein zunehmender Konzentrationsprozess zu beobachten. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, haben viele Krankenkassen fusioniert. Die Anzahl der Krankenkassen ist dadurch von etwa 1.150 (Mitte der 1990er Jahre) auf 113 (Januar 2017) zurückgegangen.

Infografik Versichertenanteil pro Kassenart GKV

Krankenkassen im Wettbewerb: Noch zählt (fast) nur der Preis 

Krankenkassen konkurrieren heute sowohl um Versicherte als auch darum, ihren Versicherten die besten Leistungen zum besten Preis anbieten zu können. Das sollte theoretisch bedeuten: Beste Versorgung und umfassende Leistungen bei niedrigen Kosten für die GKV-Versicherten. In der Realität sieht das jedoch anders aus.

Im Fokus des Wettbewerbs steht aufgrund des engen Handlungsspielraums – 95 Prozent der Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind vom Gesetzgeber vorgegeben – allerdings weniger die Leistung als vielmehr der Preis. Und so versuchen Kassen steigende Beitragssätze zu vermeiden, um für ihre Versicherten attraktiv zu bleiben. Ein einseitig auf den Preis ausgerichteter Kassenwettbewerb ist im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungsqualität jedoch problematisch: Zwar ist in der GKV durch den Zusatzbeitrag ein klarer Wettbewerbsparameter vorhanden. Dem Wettbewerb um den Zusatzbeitrag stehen jedoch noch keine befriedigenden Wettbewerbsparameter für die Leistungsqualität der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber. Die Monopolkommission sieht das in ihrer Untersuchung zur Wettbewerbssituation im deutschen Krankenversicherungssystem übrigens ähnlich. Ihrer Einschätzung nach stehen „dem Wettbewerb um den Zusatzbeitrag keine ausreichenden Wettbewerbsparameter bei der Leistungsqualität gegenüber“.

 

Qualität als Wettbewerbsfaktor

Während der Wettbewerb vorwiegend bei den Beitragssätzen geführt wird, fehlt also eine ganz andere Facette im Vergleich von Krankenkassen: Wünschenswert wäre ein Wettbewerb, in dem die Qualität der Krankenkassen verglichen werden kann. Einen Wettbewerb, in dem die Kasse gewinnt, die kunden- und qualitätsorientiert arbeitet – und von dem die Versicherten nicht nur finanziell sondern auch qualitativ profitieren. Daher lautet die klare Forderung der SBK – und auch der Monopolkommission: mehr Freiheiten für die Kassen, um Qualitätsparameter individuell umsetzen zu können. Denn WIE eine Krankenkasse ihre Aufgaben erledigt, macht einen großen Unterschied: 

Für die Versicherten hat das ganz praktische Auswirkungen: Es ist eben ein Unterschied, ob man für einen Antrag auf Reha-Maßnahmen erst einen Berg Papierkram ausfüllen muss oder mal eben zum Hörer greifen kann. Ob die Krankenkasse Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt bietet. Oder ob die Kasse sich direkt mit dem Arbeitgeber kurzschließt, damit der Kunde möglichst schnell Kinderkrankengeld auf dem Konto hat.

Die Zufriedenheit der Kunden mit ihrer Krankenkasse variiert jedenfalls enorm. Das zeigen regelmäßig Kundenbefragungen wie der Kundenmonitor Deutschland oder der Deutsche Servicepreis. 

 

Qualitätsstandards für den GKV-Wettbewerb

Verbraucherschutz heißt, im Wettbewerb der Krankenkassen auch die Dienstleistungsqualität zu vergleichen. Denn: Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird sich in Zukunft weiter intensivieren. Die Schere wird nicht nur beim Preis weiter aufgehen, sondern auch bei Qualität und Service.

Ziel muss es aus Sicht der SBK sein, für den Wettbewerb einen Dreiklang aus Preis, Leistung und Qualität einer Krankenkasse als Bewertungsgrundlage zu etablieren.

 

Einheitliche Aufsicht zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

Die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt, führt das Bundesversicherungsamt (BVA). Deutschlandweit tätig sind vor allem die Ersatzkrankenkassen und die meisten Betriebskrankenkassen (BKK).

Krankenkassen, deren Tätigkeitsgebiet sich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt, unterliegen der Landesaufsicht. Bei diesen Krankenkassen, zu denen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zählen, kann auch nur ein Land die Aufsicht führen, wenn es hierzu durch die beteiligten Länder bestimmt ist.

Immer wieder wird darüber diskutiert, dass die verschiedenen Länderaufsichten und das BVA nicht die gleichen Maßstäbe bei der Aufsicht anlegen. Das Nebeneinander von Bundes- und Landesaufsicht und die unterschiedliche Auslegung der Wettbewerbsbedingungen führen zu Wettbewerbsverzerrungen und verstärken derzeit Fehlanreize des Systems. Deshalb fordert die SBK, alle gesetzlichen Krankenkassen unter eine einheitliche Rechtsaufsicht zu stellen. 

 

http://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/s75_volltext.pdf

Downloadbereich

1Sondergutachten 75 der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 (März 2017)

http://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/s75_volltext.pdf

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle, veröffentlicht werden.