Elternzeit im Ausland: So bleibt die Familie gesund

Pressemitteilung: Bei längeren Reisen während der Elternzeit ist gute Vorbereitung alles – die SBK unterstützt junge Familien dabei in Sachen Gesundheitsschutz (17.07.2017)

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München, 17.07.2017. Für Eltern, die während der Elternzeit längere Auslandsaufenthalte mit Kind planen, gilt: Mut zur Lücke dürfen sie bei der Packliste haben – aber nicht beim Krankenschutz. Um ein böses Erwachen bei Verletzungen oder Krankheiten zu vermeiden, sollte der Versicherungsschutz in der Planung ganz oben stehen. So wie bei der 34-jährigen Sabrina aus München zum Beispiel, die mit ihrem Mann und ihrer elf Monate alten Tochter für mehrere Wochen durch Südafrika gereist ist. „Das Thema Gesundheit hat uns in der Planungsphase immer begleitet“, sagt sie und ergänzt: „Vor Ort war dann bis auf eine Rotznase der Kleinen alles gut – aber wir waren trotzdem froh, dass wir uns vor unserer Abreise über die medizinische Versorgung vor Ort informiert und um Impfungen und einen privaten Auslandskrankenschutz gekümmert haben.“

Neben der Entscheidung, wohin es geht, sind vor allem die jeweiligen Einreisevorschriften und Impfempfehlungen wichtig, weiß Michael Zaubzer, Auslands-Experte der SBK: „Besonders wenn man mit einem kleinen Kind reist, gibt es eine ganze Menge, woran man denken muss. Unsere Auslandsberatung hilft, alles Notwendige zu klären und die Reise perfekt zu planen, bevor sie überhaupt begonnen hat.“

Rechtzeitig über Impfungen informieren

Je nach Ziel variieren die Impfungen, die Reisende haben sollten. Wie etwa die Gelbfieberimpfung, die nur für Südamerika und unter Umständen für Afrika benötigt wird, nicht jedoch für Australien. Doch der Impfschutz alleine ist bei einem längeren Auslandsaufenthalt noch nicht ausreichend.

Umfassender Versicherungsschutz ist gefragt

Wichtig bei der Vorbereitung ist vor allem das Abschließen einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Bei einer Reise in Nicht-EU-Länder gilt der deutsche Versicherungsschutz nicht. Eine Ausnahme bilden Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben – das sollte vor dem Auslandsaufenthalt geklärt werden. Auch in EU-Mitgliedstaaten wird bei einer Behandlung nur ein bestimmter, für das jeweilige Land festgesetzter Anteil übernommen. Hohe Privatrechnungen, die nur zu einem kleinen Teil erstattet werden können, sollten unbedingt durch eine Reisekrankenversicherung abgesichert werden, um einen finanziellen Schaden zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an um eine Zusatzversicherung zu kümmern, vor allem bei einer Reisedauer über acht Wochen. Oft sind gängige Policen der Auslandsversicherungen nur für diesen Zeitraum gültig. Besteht keine Zusatzversicherung, müssen die Kosten vom Reisenden komplett übernommen werden. „Eine Auslandskrankenversicherung ist gut investiertes Geld – vor allem, wenn es zu einem Krankenhausaufenthalt kommt“, so Zaubzer. „Wir finden deshalb in einem persönlichen Gespräch heraus, welchen Bedarf der Versicherte genau hat und schnüren basierend auf seinem Reiseziel und seiner persönlichen Situation ein individuelles Paket, das umfassenden Schutz im Ausland garantiert“, erklärt der Auslands-Experte weiter und ergänzt: „Da kann auch eine private Zusatzversicherung für die Reise oder eine Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.“

Persönliche Beratung – vor und während des Auslandsaufenthalts

Auch über den Krankenschutz hinaus können sich Interessierte während ihrer Reiseplanung an die Auslandsberatung wenden. „Meist ergeben sich noch sehr wichtige Fragen im persönlichen Gespräch“, weiß Michael Zaubzer. Die Auslandsexperten der SBK erreichen Kunden unter der Nummer 0800 072 572 570 90 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Sollte während der Reise selbst etwas passieren, hilft das SBK-Gesundheitstelefon mit Informationen zu Erkrankungen oder Kontaktdaten von Ärzten und Kliniken. So sind Reisende im Ausland nicht auf sich alleine gestellt und bekommen schnellstmöglich die Auskünfte, die sie brauchen. Aus dem Ausland erreichen Sie unser SBK-Kundentelefon unter +49 89 444 570 90 zu den dort geltenden Telefongebühren. Wir leiten Sie dann gerne an die medizinischen Experten des SBK-Gesundheitstelefons weiter.

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