sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglishLogin
Über uns Über uns Unsere Geschichte Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Verantwortung und Nachhaltigkeit Satzung und Bekanntmachungen Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Sie möchten Widerspruch einlegen? Leitbild Menschen & Organisation Menschen & Organisation Unsere Vorständin Unser Verwaltungsrat Unser Verwaltungsrat Die Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat Unser Grundsatzausschuss Unser Widerspruchsausschuss Unser Finanz- und Prüfungsausschuss Unser Digitalausschuss Berichte & Zahlen Berichte & Zahlen Nachhaltigkeitsbericht Transparenzbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Quartalsberichte Geschäftsbericht Transparenzbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Unser Transparenzbericht 2023 Geschäftsbericht Geschäftsbericht 2023 Kooperationen & Partner Kooperationen & Partner Gesundheitsprojekte Innovationsfonds Selbsthilfe Ausschreibungen & Vertragsgeschehen
EnglishSuche
Menü Über uns Leitbild Menschen & Organisation Berichte & Zahlen Kooperationen & Partner Über uns Unsere Geschichte Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Verantwortung und Nachhaltigkeit Satzung und Bekanntmachungen Menschen & Organisation Unsere Vorständin Unser Verwaltungsrat Berichte & Zahlen Nachhaltigkeitsbericht Transparenzbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Quartalsberichte Geschäftsbericht Kooperationen & Partner Gesundheitsprojekte Innovationsfonds Selbsthilfe Ausschreibungen & Vertragsgeschehen Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Sie möchten Widerspruch einlegen? Unser Verwaltungsrat Die Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat Unser Grundsatzausschuss Unser Widerspruchsausschuss Unser Finanz- und Prüfungsausschuss Unser Digitalausschuss Transparenzbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Unser Transparenzbericht 2023 Geschäftsbericht Geschäftsbericht 2023 sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishLogin

Ihr gutes Recht

Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren bei der SBK

Wer eine Leistung bei der SBK beantragt, rechnet damit, dass diese auch bewilligt wird. In den meisten Fällen trifft dies zu. 2023 beispielsweise hat die SBK 99,8 % der Hilfsmittel oder 99,1 % der Anträge auf Krankengeld bewilligt. Der SBK-Anspruch ist es, bei jedem Antrag alle Möglichkeiten, im Sinne der Versicherten auszuschöpfen. Es kann dennoch vorkommen, dass der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt werden muss. In solchen Fällen berät die SBK zu möglichen Alternativen und den Rechten der Versicherten.

Versicherte haben bei jeder Ablehnung das Recht, die getroffene Entscheidung nochmal durch die SBK/SBK-Pflegekasse und auch den Widerspruchsausschuss überprüfen zu lassen. Man spricht dann von einem Widerspruch.

Widersprüche und Klagen bei der Krankenkasse:

Widersprüche und Klagen bei der Pflegekasse:

Gut zu wissen: das Widerspruchsverfahren der SBK

Nach Eingang des Widerspruchs prüft der/die persönliche Kundenberaterin oder Kundenberater zunächst das Anliegen nochmal gründlich. Wurden alle Informationen und Rahmenbedingungen berücksichtigt? Gibt es weitere Informationen oder neue Entwicklungen, die eine positive Entscheidung ermöglichen? Diese Erörterung findet häufig unter Einbindung von weiteren Expertinnen und Experten statt. So können wir sichergehen, dass nichts übersehen wurde. Gibt es Erkenntnisse, die eine positive Entscheidung möglich machen, wird die Entscheidung korrigiert. Dem Widerspruch wird abgeholfen. Kann auch nach intensiver zweiter Prüfung keine positive Entscheidung getroffen werden, leitet die Kundenberatung den Widerspruch an die Widerspruchsstelle der SBK weiter.

Der Widerspruchsausschuss

Der Widerspruchsausschuss ist einer von fünf Ausschüssen des Verwaltungsrates der SBK und tagt einmal im Monat. Er setzt sich zusammen aus drei Versichertenvertretern und drei Arbeitgebervertretern. Die ehrenamtlichen Mitgliederinnen und Mitglieder übernehmen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, da hinter jedem Antrag menschliche Schicksale stehen. Sie entscheiden unabhängig und sind dennoch in ihren Entscheidungen an die Gesetze der Sozialversicherung gebunden. Wie sie zu ihrer Einschätzung kommen, legen sie den Versicherten ausführlich in einem sog. „Widerspruchsbescheid“ dar.

Sind Versicherte auch mit der erneuten Prüfung und detaillierten Begründung durch den Widerspruchsausschuss noch nicht einverstanden, bleibt ihnen die Klage vor dem Sozialgericht. Auch in diesem Fall setzt sich die SBK für ein schnelles Verfahren ein. Schließlich können Gerichtsverfahren sehr langwierig und belastend sein. In 2023 wurden aus dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt 268 Klageverfahren abgeschlossen. In insgesamt 45 Fällen wurde gegen die SBK geurteilt. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn sich am Gesundheitszustand etwas verändert oder neue Gutachten vorliegen.

Die sehr geringe Klageerfolgsquote bestätigt der SBK ein gründliches und sorgfältiges Entscheidungswesen. Die SBK/SBK-Pflegekasse hat stets die Versicherten im Blick und tut ihr Bestes zu ihren Gunsten entscheiden zu können. Ganz nach ihrem Versprechen: Wir sind auf deiner Seite.

"Die Zahl der Widersprüche ist von vielen Faktoren abhängig. Manchmal liegt es an wenig nachvollziehbaren gesetzlichen Regelungen. Manchmal sind es formale und für die Betroffenen zu langwierige Verfahren, wie z.B. bei der Pflegebegutachtung. Ein „Nein“ ist für niemanden angenehm. Ein transparentes und verständliches Entscheidungs- und Widerspruchsverfahren einer Krankenkasse hilft den Versicherten, die Entscheidungen zu verstehen. Dies gelingt dann, wenn schnell, verständlich und einfühlsam kommuniziert wird. Neben der schriftlichen Kommunikation hilft das persönliche Gespräch, um sich gegenseitig besser zu verstehen. Auch deshalb ist es der SBK wichtig, das Verfahren und die Erfahrungen ihrer Versicherten transparent zu machen und daraus zu lernen.“

 

Sandra Hofmann
Leiterin Team Widersprüche

Die weiteren Themen unseres Transparenzberichts:

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche, die dem Ausschuss vorgelegt werden.

Das Widerspruchsverfahren im Überblick

Folgen Sie uns auf

Facebook
Instagram
YouTube
X
LinkedIn
XING
TikTok
ProfilKooperationenKundenzufriedenheitGeschichte der SBKBerichte & ZahlenGeschäftsberichteQuartalsberichteAusschreibungen & VertragsgeschehenVerwaltungsratSatzung & BekanntmachungenArbeitgebervertreterVersichertenvertreterVorstand
Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zu den Einstellungen Zustimmen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern