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Mit Sicherheit gut versorgt

Wenn es auf fachkundige Unterstützung ankommt

©gettyimages / izusek

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland bewegt sich auf höchstem Niveau. Trotzdem kommen fehlerhafte Behandlungen, mangelhafte Versorgung oder Fehler in Aufklärung, Diagnose und Dokumentation vor. Offen geredet wird darüber selten. Die Beweislast liegt meistens bei den Patientinnen und Patienten.

Liegt ein Verstoß gegen ärztliche Standards vor? Wie können Versicherte den Zusammenhang zwischen einem Mangel und ihrem Schaden belegen?

In dieser Ausnahmesituation ist fachkundige Beratung notwendig. Die SBK unterstützt ihre Versicherten daher bei der Klärung von Verdachtsfällen und berät Schritt für Schritt. Dafür holt sie für ihre Versicherten medizinische Unterlagen ein.  Gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst bewertet sie die Erfolgsaussichten eines Falles. Außerdem können Versicherte die Beratungsergebnisse für Rechtsbeihilfe und Schadensersatzansprüche nutzen.

Das SBK-Behandlungsfehlertelefon

  • Persönliche und kostenfreie Unterstützung von rechtskundigen Expertinnen und Experten der SBK
  • Innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter 0800 072 572 590 90 (montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr, außer an Feiertagen)
  • Aus dem Ausland unter +49 89 444 570 90 zu den dort geltenden Telefongebühren
  • 3 Fragen an ... Karlheinz Sommer

    Karlheinz Sommer leitet das Team Behandlungsfehlerservice bei der SBK und unterstützt seit vielen Jahren die Versicherten bei Behandlungsfehlern. Im Interview berichtet er von seinen Erfahrungen.

     

    Eine Interpretation der Behandlungsfehler-Zahlen ist nur bedingt möglich. Kommen in einem Fachgebiet viele Vorwürfe vor, sagt das nichts über die Fehlerquote aus. Die Zahlen zeigen eher an, dass in bestimmten Fachbereichen Patientinnen und Patienten häufiger einen Behandlungsfehler melden. Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind in der Regel besser zu erkennen als Medikationsfehler, weswegen sie häufiger verfolgt werden.

    Eine aktuelle Auswertung vom Medizinischen Dienst (MD) zeigt, in welchen Bereichen es 2022 die meisten Vorwürfe gab. Mit ca. 30 % haben die Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie den größten Anteil aller Vorwürfe. Gut 12 % der Vorwürfe beziehen sich auf den Bereich Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Jeweils 9 % entfallen auf die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie. 8 % der Vorwürfe betreffen den Bereich Zahnmedizin, inklusive Oralchirurgie und Kieferorthopädie. 6 % entfallen auf den Bereich Pflege. Der Rest von 26 % verteilt sich auf weitere 29 Fachgebiete.1

    Was mich persönlich sehr freut, ist ein Blick in unseren aktuellen Transparenzbericht. Unser Engagement lohnt sich: Jeder vierte Verdachtsfall, bei dem wir unsere Versicherten unterstützt haben, wurde durch ein sozialmedizinisches Gutachten bestätigt.

    1 Quelle: https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/2023/behandlungsfehlerbegutachtung-2022-immer-wieder-die-gleichen-fehler.html

    Bei einem Behandlungsfehler-Verdacht ist häufig die Krankenkasse die erste Anlaufstelle. In einem Erstgespräch klären wir wichtige Fragen: Was ist passiert und was ist der Verdacht? Handelt es sich um ein Problem mit den Behandelnden? Gibt es ein Protokoll über die Behandlungsabläufe? Wir erleben immer wieder, dass es für Betroffene nicht einfach ist, zwischen persönlichen Beschwerden gegenüber dem Klinikpersonal und dem eigentlichen medizinischen Verdacht zu trennen. Nach dem Erstgespräch mit der SBK gehen die Betroffenen meistens mit vielen Tipps und Informationen in eine persönliche Überlegungsphase: Welche Optionen sind für mich die Besten? Welche Vorgehensweise passt zu mir? 

    Entscheiden sich die Betroffenen den Verdacht weiter zu verfolgen, übernehmen wir einen Großteil der Organisation. Auf Wunsch besorgen wir weitere Behandlungsunterlagen oder kümmern uns um das Gutachten beim medizinischen Dienst. Bei Bedarf unterstützen wir bei der Suche nach Kontaktdaten von Anwaltskanzleien, die auf Medizinrecht spezialisiert sind. Denn eine Rechtsberatung dürfen wir als Krankenkasse nicht durchführen.

    Im nächsten Schritt – einem bestätigten Behandlungsfehlerverdacht laut MD-Gutachten –  ist es ratsam eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Schadenersatzansprüche hinzuzuziehen. Aber auch bei nicht bestätigten Behandlungsfehlern können Betroffene sich rechtlichen Rat holen. Ab diesem Zeitpunkt entstehen für die anwaltliche Beratung Kosten. Die Entscheidung darüber ist sehr persönlich und sollte jeder Versicherte für sich selbst treffen.

    Verfahren wegen Behandlungsfehlern kosten oft viel Kraft. Uns ist es wichtig, dass wir unseren Versicherten in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen. Dabei liegt uns eine ehrliche und wertschätzende Kommunikation am Herzen.

    „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ – diesen Spruch hören wir sehr häufig von unseren Versicherten. Gemeint ist damit, dass man medizinischen Gutachten oft eine fehlende Unabhängigkeit unterstellt. Dieses Vorurteil kann ich aus meiner langjährigen Erfahrung – zum Glück – nicht bestätigen. Aber nicht immer ist der Weg vor Gericht der richtige. Für unsere Versicherten geht es ganz oft um Klarheit und Transparenz. Deswegen sollte man sich genügend Zeit lassen, das Geschehene Revue passieren zu lassen. Rund zwei Drittel der Schäden sind vorübergehend und die Patientinnen und Patienten sind nach etwas Zeit wieder vollständig genesen. Deswegen ist der Weg eines Behandlungsfehlervorwurfs immer ein sehr persönlicher Weg. Den Betroffenen ist vor allem wichtig, das Erlebte zu verarbeiten und zu einer guten Entscheidung zu kommen.

    Die weiteren Themen unseres Transparenzberichts:

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