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Erfolgsrechnung der SBK-Pflegekasse

Einnahmen und Ausgaben der Pflegekasse im Überblick

Ein älterer Mann sitzt im Rollstuhl zu Hause und wird von seiner Tochter geschoben.
©gettyimages / vorDa

Die SBK-Pflegekasse hatte 2023 ein Ausgabenvolumen von 823,2 Mio.€. 101.173 Pflegefälle unterstützte die SBK mit Leistungsausgaben von rund 549,1 Mio. €. Die Zahlungen in den Ausgleichsfonds1 beliefen sich auf 245,4 Mio. €. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten betrugen 27,4 Mio.€.

Leistungsausgaben 2023 der Pflegeversicherung in €

Stand 31.12.2023

2022 und 2023 im Vergleich: Anstieg der Pflegefälle und Leistungsausgaben

 20232022Veränderung zum Vorjahr
Pflegefälle101.17388.53014,28 %
Gesamtausgaben823,2 Mio €758,1 Mio €8,59 %
Leistungsausgaben549,1 Mio €542,9 Mio. €1,14 %
- Ambulante Pflege          53,5 Mio. €62,4 Mio. €-14,26 %
- Pflegegeld 161,5 Mio. €148,3 Mio. € 8,90 %
- Stationäre Pflege   175,5 Mio. €159,6 Mio. €           9,96 %
- Sonstige Pflegeausgaben                158,6 Mio. €172,6 Mio. €     -8,11 %
Zahlungen in den Ausgleichsfondsund sonstige Aufwendungen246,6 Mio. €189,0 Mio. €30,48 %
Verwaltungs- und Verfahrenskosten27,4 Mio. €26,2 Mio. €4,58 %

1 https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/ausgleichsfonds/ueberblick/ 

Verständlich erklärt: Pflegeleistungen

  • Ausgaben für Ambulante Pflege
  • Die hiermit vergüteten Leistungen werden auch als Pflegesachleistungen bezeichnet. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für den Pflegedienst, der die Pflege Zuhause beim Versicherten durchführt.

  • Pflegegeld
  • Beim Bezug von Pflegegeld erhält der Versicherte Pflegegeld je nach Höhe des Pflegegrades. Die Pflege wird in diesem Fall (zuhause) selbst organisiert (z.B. durch Familie, Freunde, selbst beauftragte Personen)

    Eine Kombination der ambulanten Pflege und Auszahlung von Pflegegeld ist auch möglich. Versicherte können sich, wenn sie die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen, zusätzlich anteilig Pflegegeld auszahlen lassen.

  • Ausgaben für Stationäre Pflege
  • Im Rahmen der Stationären Pflege übernimmt die Pflegekasse die anteiligen Kosten für die dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.

  • Ausgaben für Sonstige Pflege
  • Zu den Ausgaben für die Sonstige Pflege zählen Ausgaben für: 

  • Entlastungsleistungen. Dabei handelt es sich um monatliche Leistung zur Entlastung pflegender Angehöriger und Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen, zum Beispiel um Hilfe im Haushalt oder eine Begleitung zur Arztpraxis zu finanzieren.
  • Verhinderungspflege. Bei einer Verhinderung der Pflegeperson, z.B. bei Urlaub oder Krankheit, werden bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege übernommen.
  • Kurzzeitpflege. Die Pflegebedürftigen haben im Rahmen der Kurzzeitpflege einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Unterbringung in vollstationärer Einrichtung, wenn die häusliche Pflege, aufgrund Verschlimmerung des Gesundheitszustandes, oder nach einer stationären Behandlung, nicht sichergestellt werden kann.
  • Tages-/Nachtpflege. Dabei handelt es sich um die teilweise Unterbringung in vollstationärer Einrichtung, als Ergänzung oder Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld. Die zeitliche Dauer ist nicht begrenzt.
  • Beiträge zur Rentenversicherung. Für Pflegepersonen können, zur sozialen Sicherung, Beiträge an den Rentenversicherungsträger zur Altersversorgung übernommen werden.
  • Die weiteren Themen unseres Geschäftsberichts:

    Ausbleibende Strukturreformen im Gesundheitswesen

    Eine starke Solidargemeinschaft für Ihre Versorgung

    Gewinne und Verluste im Überblick

    Die Bilanz im Detail

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