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Vermögensrechnung

Die Bilanz im Detail

Die Vermögensrechnung (Bilanz) stellt Angaben über Wert, Zusammensetzung und Veränderung von Vermögensbeständen sowie Verbindlichkeiten, Forderungen und Abschreibungen dar. 

Die Vermögensrechnung der SBK weist zum Ende des Jahres 2023 eine Bilanzsumme von 973.857 T€ aus (2022: 936.335 T€). Das Eigenkapital der SBK beträgt 117.729 T€ zum 31. Dezember 2023. Für Pensionen (86.951 T€), Altersteilzeit (4.220 T€) sowie Schätzverpflichtungen (170.308 T€), das heißt noch abgerechnete, erwartete Ausgabenpositionen, deren Höhe nicht genau bekannt ist, hat die SBK Rückstellungen gebildet. Die durchschnittliche Monatsausgabe nach Haushaltsplan der SBK beträgt rund 361.456 T€. Laut Satzung sollen die Rücklagen 20 Prozent einer Monatsausgabe betragen. Die Rücklage wurde im Geschäftsjahr 2023 mit 71.744 T€ vollständig aufgefüllt. 

Aktiva in T€

Giroguthaben61.995 T€
Geldanlagen546.292 T€
Forderungen170.803 T€
Deckungskapital Pensionsrückstellungen86.951 T€
Zeitliche Rechnungsabgrenzung8.452 T€
Sonstige Aktiva3.430 T€
Verwaltungsvermögen14.462 T€
Sondervermögen nach dem AAG181.472 T€
Überschuss Passiva AAG10 T€
Gesamt973.857 T€

 

Passiva in T€

Verpflichtungen679.574 T€
Pensionsrückstellungen86.951 T€
Sonstige Passiva4.220 T€
Verpflichtungen nach AAG121.594 T€
Zeitliche Rechnungsabgrenzung3.910 T€
Überschuss Aktiva117.729 T€
Überschuss Aktiva AAG159.878 T€
Gesamt973.857 T€

 

1AAG: Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen


 

Vermögen

 2023 gesamtje VersichertenVeränderung zum Vorjahr
Betriebsmittel31.524 T€28,52 €-0,51 €
Rücklage71.744 T€64,92 €0,06 €
Verwaltungsvermögen14.462 T€13,09 €-0,02 €
Gesamtvermögen117.729 T€106,52 €-20,21 %

Stand 31.12.2023

Verständlich erklärt: Vermögensrechnung

  • Betriebsmittel
  • Die Betriebsmittel weisen die Differenz zwischen Vermögen und Rücklage aus. Sie sind der liquide Anteil des Vermögens der SBK.

  • Rücklage
  • Für ungeplante Ausgaben müssen Kassen eine Reserve vorhalten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe.

  • Schätzverpflichtungen
  • Unter Schätzungsverpflichtungen versteht man Verbindlichkeiten, deren exakte Höhe noch nicht feststeht und die daher auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung geschätzt werden.

  • Verwaltungsvermögen
  • Besitzt eine Kasse Eigentum, ist der Wert unter dem Verwaltungsvermögen auszuweisen. Hierunter fällt der Wert von Immobilien oder technischer Infrastruktur.

    Die weiteren Themen unseres Geschäftsberichts:

    Ausbleibende Strukturreformen im Gesundheitswesen

    Eine starke Solidargemeinschaft für Ihre Versorgung

    Gewinne und Verluste im Überblick

    Einnahmen und Ausgaben der Pflegekasse im Überblick

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