Ausgaben für Ambulante Pflege
Die hiermit vergüteten Leistungen werden auch als Pflegesachleistungen bezeichnet. Die Pflegekasse übernimmt dabei je nach Höhe des Pflegegrades die Kosten für den Pflegedienst, der die Pflege Zuhause bei den Versicherten durchführt.
Beim Bezug von Pflegegeld erhalten die Versicherten Pflegegeld je nach Höhe des Pflegegrades. Die Pflege wird in diesem Fall (zuhause) selbst organisiert (z.B. durch Familie, Freunde, selbst beauftragte Personen).
Eine Kombination der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes ist auch möglich. Versicherte können sich, wenn sie die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen, zusätzlich anteilig Pflegegeld auszahlen lassen. Die Kombinationspflege bietet sich an, wenn die Pflege durch eine Privatperson organisiert ist, jedoch bestimmte Anteile der Pflege durch einen Pflegedienst übernommen werden.
Ausgaben für Stationäre Pflege
Im Rahmen der Stationären Pflege beteiligen wir uns an den Kosten der Pflegeheimunterbringung. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse anteilige pflegebedingte Kosten.
Ausgaben für Sonstige Pflege
Zu den Ausgaben für die Sonstige Pflege zählen Ausgaben für:
Entlastungsleistungen. Dabei handelt es sich um monatliche Unterstützungsangebote, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit sowie Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen fördern. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Mittel für Hilfe im Haushalt oder Begleitung zu Arztterminen.Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kommt infrage, wenn die gepflegte Person zu Hause gepflegt wird und die Pflegeperson vorübergehend ausfällt (z.B. wegen Urlaub / Krankheit oder verhindert ist z.B. wegen Arztbesuch). Die Verhinderungspflege kann je nach Wunsch von einem ambulanten Pflegedienst, einer Ersatzpflegeperson (z.B. Angehörige oder Nachbarn) oder einem Pflegeheim übernommen werden.Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn die Pflege zu Hause nicht oder noch nicht möglich ist, zum Beispiel bei einer kurzfristigen Entlassung aus dem Krankenhaus oder wenn die Pflegeperson (z.B. wegen Urlaub) verhindert ist. Die Kurzzeitpflege findet in einer stationären Pflegeeinrichtung statt.Tages-/Nachtpflege. Dabei handelt es sich um die teilweise Unterbringung in vollstationärer Einrichtung, als Ergänzung oder Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld. Die zeitliche Dauer ist nicht begrenzt.Beiträge zur Rentenversicherung. Für Pflegepersonen können, zur sozialen Sicherung, Beiträge an den Rentenversicherungsträger zur Altersversorgung übernommen werden.