sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglishLogin
Über uns Über uns Unsere Geschichte Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Verantwortung und Nachhaltigkeit Satzung und Bekanntmachungen Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Sie möchten Widerspruch einlegen? Leitbild Menschen & Organisation Menschen & Organisation Unsere Vorständin Unser Verwaltungsrat Unser Verwaltungsrat Die Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat Unser Grundsatzausschuss Unser Widerspruchsausschuss Unser Finanz- und Prüfungsausschuss Unser Digitalausschuss Berichte & Zahlen Berichte & Zahlen Nachhaltigkeitsbericht Qualitätsbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Quartalsberichte Geschäftsbericht Qualitätsbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Unser Qualitätsbericht 2024 Geschäftsbericht Geschäftsbericht 2023 Kooperationen & Partner Kooperationen & Partner Gesundheitsprojekte Innovationsfonds Selbsthilfe Ausschreibungen & Vertragsgeschehen
EnglishSuche
Kontakt Menü Über uns Leitbild Menschen & Organisation Berichte & Zahlen Kooperationen & Partner Über uns Unsere Geschichte Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Verantwortung und Nachhaltigkeit Satzung und Bekanntmachungen Menschen & Organisation Unsere Vorständin Unser Verwaltungsrat Berichte & Zahlen Nachhaltigkeitsbericht Qualitätsbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Quartalsberichte Geschäftsbericht Kooperationen & Partner Gesundheitsprojekte Innovationsfonds Selbsthilfe Ausschreibungen & Vertragsgeschehen Zufriedene Versicherte im Mittelpunkt Sie möchten Widerspruch einlegen? Unser Verwaltungsrat Die Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat Unser Grundsatzausschuss Unser Widerspruchsausschuss Unser Finanz- und Prüfungsausschuss Unser Digitalausschuss Qualitätsbericht: Die Qualität der SBK in Zahlen Unser Qualitätsbericht 2024 Geschäftsbericht Geschäftsbericht 2023 sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik English

Vermögensrechnung

Die Bilanz im Detail

Die Vermögensrechnung der SBK weist zum Ende des Jahres 2024 eine Bilanzsumme von 967.452 T€ aus (2023: 973.857 T€). Das Eigenkapital der SBK beträgt -92.497 T€ zum 31. Dezember 2024. Für Pensionen (88.884 T€), Altersteilzeit (5.184 T€) sowie Schätzverpflichtungen (192.681 T€), das heißt noch abgerechnete, erwartete Ausgabenpositionen, deren Höhe nicht genau bekannt ist, hat die SBK Rückstellungen gebildet. Die durchschnittliche Monatsausgabe nach Haushaltsplan der SBK beträgt rund 395.774 T€. Laut Satzung sollen die Rücklagen 20 Prozent einer Monatsausgabe betragen. Die Rücklage wurde im Geschäftsjahr 2024 mit 76.921 T€ fast vollständig aufgefüllt. 

Aktiva in T€

Giroguthaben121.051 T€
Geldanlagen319.839 T€
Forderungen177.987 T€
Deckungskapital Pensionsrückstellungen88.884 T€
Zeitliche Rechnungsabgrenzung8.503 T€
Sonstige Aktiva3.694 T€
Verwaltungsvermögen13.813 T€
Sondervermögen nach dem AAG150.450 T€
Überschuss Passiva AAG1183.232 T€
Gesamt967.452 T€

 

1AAG: Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen

Passiva in T€

Verpflichtungen728.350 T€
Pensionsrückstellungen88.884 T€
Sonstige Passiva5.184 T€
Verpflichtungen nach AAG114.145 T€
Zeitliche Rechnungsabgrenzung3.851 T€
Überschuss Aktiva90.734 T€
Überschuss Aktiva AAG136.306 T€
Gesamt967.452 T€

 

Vermögen

 2024 gesamtje VersichertenVeränderung zum Vorjahr
Betriebsmittel-183.232 T€-165,39 €-680,0 %
Rücklage76.921 T€69,43 €7,0 %
Verwaltungsvermögen13.831 T€12,47 €-4,8 %
Gesamtvermögen-92.497 T€-83,49 €-178,4 %

Stand 31.12.2024

Verständlich erklärt: Vermögensrechnung

 

Die Vermögensrechnung (Bilanz) stellt Angaben über Wert, Zusammensetzung und Veränderung von Vermögensbeständen sowie Verbindlichkeiten, Forderungen und Abschreibungen dar. 

 

Betriebsmittel

Die Betriebsmittel weisen die Differenz zwischen Vermögen und Rücklage aus. Sie sind der liquide Anteil des Vermögens der SBK.

 

Rücklage

Für ungeplante Ausgaben müssen Kassen eine Reserve vorhalten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe.

 

Schätzverpflichtungen

Unter Schätzungsverpflichtungen versteht man Verbindlichkeiten, deren exakte Höhe noch nicht feststeht und die daher auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung geschätzt werden.

 

Verwaltungsvermögen

Besitzt eine Kasse Eigentum, ist der Wert unter dem Verwaltungsvermögen auszuweisen. Hierunter fällt der Wert von Immobilien oder technischer Infrastruktur.

Die weiteren Themen unseres Geschäftsberichts:

Der finanzielle Jahresrückblick

Die Versichertengemeinschaft wächst

Gewinne und Verluste im Überblick

Eine Pflegekraft hilft einem älteren Mann bei der Einnahme von Medikamenten.

Anstieg der Pflegefälle und Leistungsausgaben

Folgen Sie uns auf

Facebook
Instagram
YouTube
X
LinkedIn
XING
TikTok
ProfilKooperationenKundenzufriedenheitGeschichte der SBKBerichte & ZahlenGeschäftsberichteQuartalsberichteAusschreibungen & VertragsgeschehenVerwaltungsratSatzung & BekanntmachungenArbeitgebervertreterVersichertenvertreterVorstand
Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Genderhinweis Barrierefreiheit Leichte Sprache Gebärdensprache

Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern