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Unser Geschäftsbericht 2025

Der finanzielle Jahresrückblick der SBK

Die SBK erzielt im Jahresergebnis 2025 ein Plus in Höhe von rund 86,8 Mio. €, nachdem sie das Vorjahr noch mit einem Defizit in Höhe von rund 210,2 Mio. € abgeschlossen hat.

Es ist weiterhin eine hohe Dynamik bei den Leistungsausgaben in der Krankenversicherung zu beobachten. Diese stiegen 2025 mit 8,5 % je Versicherten deutlich an.

Aufgrund der Anpassungen des Zusatzbeitrages im Jahresverlauf 2025 stiegen auch die Einnahmen deutlich an. Der Anstieg lag mit 15,2 % je Versicherten über der Ausgabenentwicklung. 

Auch die Leistungsausgaben in der Pflegeversicherung stiegen 2025 absolut um 15,0 % an. Besonders hohe prozentuale Steigerungsraten verbuchten die Ausgaben für Verhinderungspflege, häusliche Beratungseinsätze und Pflegehilfsmittel.

Inhalt dieses Geschäftsberichts:

Erfolgsrechnung: Einnahmen und Ausgaben für die Versorgung unserer Versicherten

Vermögensrechnung: Ein Blick auf die Gesamtbilanz

Mitgliederentwicklung: Die Versichertengemeinschaft der SBK

SBK Pflegekasse: Zahlen rund um die Pflegekasse

Ein Blick auf die GKV

Die gesamte Gesetzliche Krankenversicherung hat das Jahr 2025 ebenfalls mit einem Überschuss in Höhe von 3,2 Mrd. € abgeschlossen. Im Jahr 2024 verzeichnete sie noch ein Defizit in Höhe von 6,5 Mrd. €.

Wie in der SBK sind auch in der GKV die Ausgaben stark angestiegen – zum Jahresabschluss um 7,7 % je Versicherten. Unter anderem betrifft dieser überdurchschnittliche Anstieg die Ausgaben für die Behandlung mit Heilmitteln (+10,3 %) und in Krankenhäusern (+9,6 % je Versicherten). 

Auch für das Jahr 2026 erwarten wir eine überdurchschnittliche Ausgabendynamik.

Weitere Reformen entschlossen vorantreiben

Die Finanzentwicklung des Jahres 2025 zeigt: Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich kurzfristig stabilisiert. Diese Entwicklung ist vor allem auf höhere Beitragseinnahmen infolge der Beitragssatzanpassungen zurückzuführen. Die Ausgabendynamik bleibt ungebrochen. Von eine nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen kann nicht die Rede sein. 

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden erste wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Ausgabendynamik wird gebremst, um die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Ein wesentlicher Teil dieser Stabilisierung wird jedoch erneut von den Beitragszahlenden getragen. Die Maßnahmen verschaffen Zeit – Zeit, die jetzt für die notwendigen Strukturreformen genutzt werden muss. 

Jetzt kommt es darauf an, die Versorgung konsequent weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt sollten patientenzentrierte, qualitätsorientierte Versorgungspfade im Rahmen eines Primärversorgungssystems stehen. Gleichzeitig braucht es mehr Transparenz über Qualität und Behandlungsergebnisse sowie eine Ressourcenverteilung, die dafür sorgt, dass die vorhandenen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden. Nur so lässt sich die gesetzliche Krankenversicherung langfristig finanziell stabilisieren und eine hochwertige Versorgung für die Versicherten sichern.

„Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der tragenden Säulen unseres Sozialstaats. Ihre finanzielle Stabilität entscheidet darüber, ob Menschen auch künftig auf eine hochwertige und verlässliche Gesundheitsversorgung vertrauen können. 

Das Jahresergebnis 2025 zeigt keine Trendumkehr, sondern wurde mit schmerzhaften Beitragssatzanpassungen realisiert. Das nun verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz war dringend nötig, um die Ausgabendynamik zu bremsen.

Jetzt müssen wir die gewonnene Zeit nutzen, um unser Gesundheitssystem konsequent weiterzuentwickeln: mit einer stärker patientenzentrierten Versorgung, verbindlichen Versorgungspfaden, mehr Transparenz über Qualität und einer Finanzierung, die den tatsächlichen Nutzen für die Versicherten in den Mittelpunkt stellt. 

Nur so gelingt es, Versorgungssicherheit und finanzielle Nachhaltigkeit dauerhaft miteinander zu verbinden.“

 

Dr. Gertrud Demmler

Vorständin der SBK

Anhang zum Geschäftsbericht

Bestätigungsvermerk der ETL-Heimfarth & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz: 
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung § 77 Abs. 1a Satz 1 bis 4 SGB IV und den ergänzenden Ausführungsbestimmungen sowie den für das Rechnungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen Rechnungslegungsvorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.“

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