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Unser Grundsatzausschuss

Der Grundsatzausschuss bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrats vor.

Der Grundsatzausschuss ist einer von fünf Ausschüssen des Verwaltungsrates der SBK und tagt bei der SBK in der Regel dreimal jährlich. Er setzt sich zusammen aus sechs Versichertenvertretern und sechs Arbeitgebervertretern. Zudem sind die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden Mitglieder des Grundsatzausschusses.

 

Aufgaben des Grundsatzausschusses

Der Grundsatzausschuss bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrats vor. Die Aufgabe des Grundsatzausschusses besteht in der Vorbereitung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu zählt der gesamte Umfang der Grundsätze der Geschäftspolitik und der Grundsatzfragen der Kassenorganisation. Aus diesem Grund sind die Sitzungen des Grundsatzausschusses nicht öffentlich.

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