Qualitätsverträge als Chance für Innovation

Die SBK nutzt als erste Krankenkasse ein neues Instrument zur besseren Versorgung ihrer Versicherten

Sind „Qualitätsverträge“ für eine Qualitätskasse nicht selbstverständlich? Während der SBK der Qualitätsfaktor bei all ihren Angeboten selbstverständlich enorm wichtig ist, gibt es die Möglichkeit der sogenannten Qualitätsverträge nach § 110a SGB V erst seit Ende 2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vier Leistungsbereiche festgelegt, bei denen Qualitätsverträge erprobt werden und anschließend wissenschaftlich evaluiert sollen. Dazu gehören unter anderem die Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patient*innen sowie die endoprothetische Gelenkversorgung. In beiden Bereichen hat die SBK nach dem Startschuss Ende 2018 Vereinbarungen mit vielen Kliniken getroffen, die Versicherten die Entwöhnung von einer Langzeitbeatmung oder ein neues Hüft- oder Kniegelenk im Rahmen eines kürzeren Krankenhausaufenthaltes ermöglichen. International sind Fast-Track-Verfahren in der Endoprothetik, wie beispielsweise die „Hüft-OP an einem Tag“ schon üblich. Studien belegen eine geringere Komplikationshäufigkeit, kürzere Wundheilung sowie eine deutlich schnellere Mobilisation als bei konventionellen endoprothetischen Eingriffen.

Falsche Anreize

Beide Behandlungsansätze sind noch nicht selbstverständlich, obwohl das aktuell etablierte Vorgehen für Patient*innen einige Nachteile aufweist. Das flächendeckende Problem bei Beatmungspatient*innen liegt darin, dass ein Großteil von ihnen keinen auf Beatmung und vor allem die Beatmungsentwöhnung spezialisierten Facharzt mehr zu Gesicht bekommt, wenn er erst einmal aus einer Klinik entlassen wurde. Viele Patient*innen, die direkt von Intensivstationen nach Hause oder ins Heim verlegt werden, wurden nie von solchen Weaning-Expert*innen untersucht. Weil für die pflegerische Versorgung dieser Menschen Tag und Nacht Pflegefachkräfte im Einsatz sind, spielen oftmals auch monetäre Anreize bei der Entscheidung für eine Kontrolluntersuchung eine Rolle. Bei der Fast-Track-Endoprothetik ist der Grund weitaus profaner, warum sich das international als Standard etablierte Verfahren noch nicht in Deutschland durchgesetzt hat: Es gab bisher schlicht keine Abrechnungsmöglichkeit für das weniger belastende Schnellverfahren, weswegen Patient*innen länger als nötig im Krankenhaus verweilen mussten.

Martin Spegel, Fachgebietsleiter Stationäre Versorgung

SBK leistet Pionierarbeit

Der Großteil der beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) registrierten Qualitätsverträge stammt von der SBK. „Wir sind somit ganz klar Vorreiterin und Marktführerin im Bereich Pay for Performance beziehungsweise qualitätsorientierte Verträge. Wir wünschen hier aber kein Alleinstellungsmerkmal, sondern möchten einen Qualitätswettbewerb unter den teilnehmenden Kliniken entfachen. Hierzu sind Beitritte anderer Kassen zu unseren Verträgen nicht nur geduldet, sondern sogar erwünscht. Das Interesse dafür ist groß und wir konnten schon einige Mitstreiter*innen gewinnen“, freut sich Martin Spegel, Fachgebietsleiter Stationäre Versorgung. Darüber hinaus sind die Verträge aus Sicht der SBK auch ein Erfolg in Sachen Kooperation zwischen Krankenkassen und Kliniken. Obwohl das Verhältnis zwischen beiden Parteien häufig von Misstrauen geprägt ist, – Stichwort „Rechnungsprüfung“ – zeigen die Qualitätsverträge, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten, inklusive und vor allem der Patient*innen, möglich ist.