Beitragsrechner Arbeitnehmer 2015
Beitragsrechner ab 01.01.2015
Der bundeseinheitlich allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 %, der Zusatzbeitrag der SBK 0,9 %, die der Arbeitnehmer alleine tragen muss. Die restlichen 14,6 % tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
Der Monatsbeitrag für Arbeitnehmer errechnet sich aus dem jeweiligen Bruttogehalt. In der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Sie Beiträge monatlich aus maximal 4.125 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung aus maximal 6.050 Euro in den alten Bundesländern, aus maximal 5.200 Euro in den neuen Bundesländern.
Haben Sie mehrere Beschäftigungen? Kein Problem, der SBK-Beitragsrechner berücksichtigt bis zu fünf gleichzeitige Beschäftigungen.
Möchten Sie auch die Lohnsteuer berechnen? Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie einen ausführlichen Gehaltsrechner.