Beitragsberechnung im Übergangsbereich

Der bundeseinheitlich allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 %. Der Zusatzbeitrag der SBK beträgt ab 2023 1,5 % und liegt damit unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.

Haben Sie mehrere Beschäftigungen? Kein Problem, der SBK-Beitragsrechner berücksichtigt bis zu fünf gleichzeitige Beschäftigungen.

Möchten Sie auch die Lohnsteuer berechnen? Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie einen ausführlichen Gehaltsrechner.

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