Versorgungsbezüge

So berechnet sich Ihr Krankenkassenbeitrag auf Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind Leistungen zur Altersversorgung, die sich aus dem früheren Beschäftigungsverhältnis ergeben. Sie sind der Rente vergleichbare Einnahmen, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden.

Hierzu gehören:

  • Renten der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente) einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung
  • Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet worden sind (z. B. der Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte)
  • Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
  • Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, parlamentarischen Staatssekretärinnen und Sekretäre sowie Ministerinnen und Minister

Für Verträge mit Riester-Förderung gilt eine Ausnahme. Hat sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für die Riester-Förderung entschieden, unterliegt die Leistung nicht der Beitragspflicht. Haben sie nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis selbst Beiträge ohne Beteiligung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers für ihren Altersvorsorgevertrag entrichtet, unterliegt dieser privat gezahlte Teil der Leistung ebenfalls nicht der Beitragspflicht.

Von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossene private Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen stellen generell keine Versorgungsbezüge dar.

Lassen Sie sich individuell beraten

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) – ein ebenso wichtiges wie komplexes Thema. Deshalb sprechen Sie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater gerne an. Denn bei dieser Gelegenheit lassen sich offene Fragen und weitere Details am besten klären.

Ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung der Rentner finden Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund.