Waisenrente

Alles Wichtige zu Ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsschutz

Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Waisenrenten, sofern der verstorbene Elternteil in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Waisen als auch Halbwaisen erhalten diese finanzielle Unterstützung bis zum 18. Geburtstag bzw. bis zum 27. Geburtstag, solange sie sich z. B. in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Dafür müssen Halbwaisen oder Waisen einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn beide Elternteile verstorben sind. Anspruch auf eine Waisenrente haben leibliche oder adoptierte Kinder der oder des Verstorbenen, Stiefkinder sowie Pflegekinder, die im Haushalt der oder des Verstorbenen lebten.

Beziehen Sie Waisenrente, sind Sie aufgrund dieser Rente versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) – ohne eine Vorversicherungszeit erfüllen zu müssen.

Der Beitrag zur Krankenversicherung fällt bis zum 25. Geburtstag weg, wenn Sie

Anschließend werden Sie in der Krankenversicherung für Studierende versichert, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Das bedeutet für Sie: Nun sind aus Ihrer Waisenrente Beiträge zu zahlen.

Hierbei gilt:

Wichtig zu wissen

Sie können sich Ihren Beitragsanteil aus der Waisenrente – bis zur Höhe des Beitrags für die Krankenversicherung für Studierende – auf Antrag erstatten lassen.

Üben Sie neben dem Rentenbezug eine Beschäftigung aus, machen Sie eine berufliche Ausbildung oder beziehen Sie Leistungen der Agentur für Arbeit, sind Sie hingegen als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, Auszubildende/Auszubildender oder Arbeitslosengeldbezieherin/Arbeitslosengeldbezieher versichert. Davon sind Minijobs oder Werkstudentenjobs ausgeschlossen.

Lassen Sie sich individuell beraten

Die Krankenversicherung der Rentner – ein ebenso wichtiges wie komplexes Thema. Deshalb sprechen Sie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater gerne an. Denn bei dieser Gelegenheit lassen sich offene Fragen und weitere Details am besten klären.

Ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung der Rentner finden Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund.