SBK Gesundheitskarte
Ihr Zugang zu allen Leistungen der SBK
Mit Ihrer SBK Gesundheitskarte nutzen Sie alle Leistungen der SBK ganz bequem und erhalten alle SBK Leistungen in Arztpraxen, bei anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten oder in Kliniken.
Verwenden Sie bitte immer die SBK Gesundheitskarte, die wir Ihnen zuletzt zugeschickt haben. Sobald Sie eine neue SBK Gesundheitskarte erhalten haben, ist Ihre alte Karte nicht mehr gültig und wird gesperrt. Das passiert unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum.
Das Foto auf Ihrer SBK Gesundheitskarte
Damit die SBK Gesundheitskarte besser vor Missbrauch geschützt ist, erhalten alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr eine Karte mit Foto. Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, bekommen eine Karte ohne Foto. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie pflegebedürftig und nicht mobil sind.
Ihr Foto für die SBK Gesundheitskarte können Sie ganz einfach in Meine SBK hochladen.
Sie können das Foto entweder direkt aufnehmen oder ein Selfie hochladen.
Sie möchten uns Ihr Foto lieber per Post zuschicken? Gerne sendet Ihnen Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihr SBK Kundenberater das entsprechende Formular zu.
Hier finden Sie Antworten auf
Neue SBK Gesundheitskarte anfordern
Ersatzbescheinigung für Ihre SBK Gesundheitskarte
Die SBK Gesundheitskarte funktioniert nicht oder Sie haben Ihre SBK Gesundheitskarte gerade nicht zur Hand?
Es gibt mehrere Möglichkeiten einer medizinischen Einrichtung, zum Beispiel einer Praxis, eine Ersatzbescheinigung zukommen zu lassen.
1. Die Praxis kann die Ersatzbescheinigung direkt über das Praxisverwaltungssystem anfordern. Voraussetzung dafür ist, dass die nötigen IT-Systeme vorhanden sind.
2. Sie können auch jederzeit selbst auf die Ersatzbescheinigung in Meine SBK zugreifen:
PIN und PUK Ihrer SBK Gesundheitskarte
Mit Ihrer SBK Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN und PUK können Sie die digitalen Services
Integrierte Europäische Krankenversicherungskarte
Auf der Rückseite der SBK Gesundheitskarte ist die

Kostenerstattung
Sie können entscheiden, wie Ihre genutzten Gesundheitsleistungen abgerechnet werden sollen.
Wenn Sie die Kostenerstattung wählen, werden die Leistungen nicht mehr direkt über Ihre SBK Gesundheitskarte abgerechnet. Sie erhalten stattdessen Privatrechnungen, welche Sie zunächst selbst begleichen und anschließend bei uns zur Kostenerstattung einreichen.
Häufige Fragen
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den
