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Fragen zum Foto auf der SBK Gesundheitskarte

Sie können in der Meine SBK-App in "Meine Daten" unter “Foto hochladen” Ihr Foto direkt erstellen oder ein vorhandenes Foto hochladen.

Foto hochladen  

Das gleiche geht auch in der Webversion unter meine.sbk.org/foto-hochladen

Sie brauchen nicht ins Fotostudio, es reicht ein Selfie. Wichtig ist, dass Sie auf dem Foto gut zu erkennen sind – ohne Sonnenbrille, ohne Hut und ohne weitere Personen.

Wir dürfen Ihr Foto für die SBK Gesundheitskarte 10 Jahre lang verwenden. Danach sind wir dazu verpflichtet, Ihr Foto zu löschen. Damit wir Ihnen auch nach Ablauf von 10 Jahren bei Bedarf eine SBK Gesundheitskarte zuschicken können, brauchen wir ein aktuelles Foto von Ihnen. Ganz einfach können Sie das in Meine SBK unter "Meine Daten" und "Foto hochladen" übermitteln.

Foto hochladen

Innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Foto bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Ihre neue SBK Gesundheitskarte mit dem neuen Foto.

Sie brauchen nicht ins Fotostudio, es reicht ein Selfie. Wichtig ist, dass Sie auf dem Foto gut zu erkennen sind – ohne Sonnenbrille, ohne Hut und ohne weitere Personen. Das Foto ist perfekt, wenn Ihr Gesicht mittig auf dem Foto platziert ist, in allen Bereichen gut erkennbar und gleichmäßig hell ausgeleuchtet ist und mit Blick in die Kamera.

Reichen Sie Ihr Foto per Post ein? Dann sollte das Format einem Passfoto entsprechen: 3,5 cm breit und 4,5 cm hoch.

Nein. Ihr Foto wird weiterverarbeitet und kann aus organisatorischen Gründen nicht zurückgeschickt werden. Gerne können Sie über Meine SBK ein Foto digital einreichen. Gehen Sie hierfür in "Meine Daten" und wählen Sie dort "Foto hochladen" aus. 

Foto hochladen

Ja. In Ausnahmefällen wie zum Beispiel aus relevanten gesundheitlichen Gründen, muss kein Foto eingereicht werden. Die SBK Gesundheitskarte wird für diese Versicherten ohne Foto ausgestellt. Liegen bei Ihnen entsprechende Gründe vor, so teilen Sie dies bitte Ihrer SBK Kundenberaterin oder Ihrem SBK Kundenberater mit. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Nein. Wichtig ist nur, dass es den oben genannten Anforderungen entspricht.

Die Fotos werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherung bei der SBK gelöscht, wenn in dieser Zeit keine neue Versicherung beginnt.

Sie erhalten nach Abschluss des Uploadvorgangs eine Information über die erfolgreiche Übermittlung – dann liegt das Foto bei uns vor. Wir prüfen anschließend, ob Sie auf dem Foto gut erkennbar sind. Das kann einige Tage dauern. Sollten wir Ihr Foto nicht verwenden können, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung. Im Normalfall erhalten Sie jedoch innerhalb von 3 Wochen nach dem Eingang Ihres Fotos bei uns Ihre neue Karte mit dem neuen Foto.

Grundsätzlich müssen die Browser-Einstellungen an Ihrem Rechner Cookies zulassen.

Wenn Sie sich zu lange in der Upload-Anwendung befinden, kann es vorkommen, dass der Vorgang unterbrochen wird und nur noch eine weiße Seite zu sehen ist. In diesem Fall starten Sie den Upload-Vorgang einfach neu.

Es kann vorkommen, dass manche Bilddateien in unserem Bildbearbeitungsprozess nicht verarbeitet werden können. Meist funktioniert es, wenn man das Bild mit einem Programm zur Anzeige von Bildern, einem so genannten Viewer (zum Beispiel Paint) öffnet und wieder speichert.

Auf einem Windows-Rechner ist standardmäßig Paint installiert. Paint finden sie unter Start > Programme > Zubehör > Paint.

Es wird immer das zuletzt hochgeladene Foto für die SBK Gesundheitskarte verwendet. Die zuvor hochgeladenen Fotos werden verworfen.

Sofern mehr als 120 Kalendertage zwischen dem Eingang der Fotos bei uns liegen, lassen wir Ihnen eine neue Karte mit dem neuen Foto zukommen. 

Für die SBK Gesundheitskarte sowie für das dafür erforderliche Foto gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB). Demnach erhalten alle Versicherten nach § 15 Abs. 6 SBG V eine Gesundheitskarte.

Nach § 291a Abs. 5 SGB V muss die Gesundheitskarte mit einem Foto versehen werden. In § 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist daher geregelt, dass die Krankenkasse berechtigt ist, das Foto zur Ausstellung der Gesundheitskarte zu erheben und zu speichern.

§ 291a Abs. 6 SGB V legt fest, dass Ihr Foto längstens für 10 Jahre gespeichert werden darf.

Ihr Foto wird ausschließlich für Ihre SBK Gesundheitskarte gespeichert und verwendet. Wir übermitteln Ihr Foto zur Qualitätsprüfung und zur Herstellung der Gesundheitskarte an externe Dienstleistungsunternehmen. Diese sind durch uns im besonderen Maße auf den Sozialdatenschutz verpflichtet.

Sobald Sie den Button "Foto hochladen" klicken, verlassen Sie die Homepage der SBK und werden zu den Inhalten eines externen Anbieters weitergeleitet. Für den Inhalt dieser Seiten ist die SBK nicht verantwortlich.

Informationen zu den von der SBK verarbeiteten Daten erhalten Sie unter www.sbk.org/datenschutz sowie bei Ihrer SBK Kundenberatung.

0800 072 572 572 50

Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

0800 072 572 585 50

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