Fragen zur SBK-Gesundheitskarte
Was möchten Sie zu Ihrer SBK-Gesundheitskarte wissen? Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sie können sich die "Ersatzbescheinigung Gesundheitskarte" auch jederzeit selbst in der Online-Geschäftstelle Meine SBK unter "Mitgliedsbescheinigungen" herunterladen.
Ja, denn die Daten können nur bei einer sehr geringen Distanz und nur nach Eingabe der CAN-Nummer ausgelesen werden. Die CAN-Nummer ist die 6-sstellige Nummer, die oben auf der SBK-Gesundheitskarte aufgebracht ist.
Sie können die Ersatzbescheinigung für die SBK-Gesundheitskarte, anhand derer Sie Ihren Versicherungsschutz gegenüber dem Arzt belegen können, direkt selbst herunterladen. Gehen Sie dazu einfach in Meine SBK. Dort finden Sie die "Ersatzbescheinigung Gesundheitskarte" unter "Mitgliedsbescheinigungen".
Alternativ lassen wir Ihnen oder Ihrer Arztpraxis auch gerne eine Ersatzbescheinigung zukommen. Melden Sie sich dazu einfach bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Die
Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt, können Sie eine neue Karte jederzeit ganz einfach selbst in der Online-Geschäftsstelle
Wenn uns noch kein Foto von Ihnen vorliegt, benötigen wir ein Foto von Ihnen. Ihr Foto können Sie ganz einfach in Ihrer Online-Geschäftsstelle
Seit dem 01.01.2024 sind wir verpflichtet, vor dem Versand der SBK-Gesundheitskarte oder der dazugehörigen PIN die Meldeadresse des Empfängers mit dem Einwohnermeldeamt abzugleichen. Sofern dieser Abgleich nicht erfolgreich ist, versenden wir einen Brief zur Adressbestätigung an Sie. Bitte senden Sie das Formular zur Adressbestätigung unterzeichnet an uns zurück, damit wir die SBK-Gesundheitskarte oder die dazugehörige PIN zur Produktion geben können.
Was ist die gesetzliche Grundlage für den Abgleich der Adresse mit dem Einwohnermeldeamt?
Das sind: §291 Abs. 6 SGB V, §217f Abs. 4b SGB V und die Richtlinie zu §217f Abs. 4b SGB V.
Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt und das Einwohnermeldeamt Ihre Adresse bestätigt hat, erhalten Sie Ihre Karte innerhalb von maximal drei Wochen.
Haben Sie uns noch kein Foto zur Verfügung gestellt? Sie können es ganz einfach anhand Ihrer Versichertennummer in Ihrer Online-Geschäftsstelle
Die SBK-Gesundheitskarte kann erstellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie erhalten eine neue Karte, wenn sich Ihre Daten wie beispielsweise Ihr Name geändert hat. Die Karte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, unabhängig vom Ablaufdatum der EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.
Bei einer Namensänderung erhalten Sie eine neue Gesundheitskarte. Ein neues Foto ist nicht nötig. Falls sich Ihre Daten geändert haben, können Sie dies ganz einfach selbst in Ihrer Online-Geschäftsstelle
Wenn sich Ihre Adresse ändert und Sie uns dies bereits mitgeteilt haben, wird die Adresse automatisch bei Ihrem nächsten Arztbesuch aktualisiert. Eine neue Karte erhalten Sie daher nicht.
Zur Geburt Ihres Kindes erhalten Sie von uns eine vorläufige SBK-Gesundheitskarte – zusammen mit einem Baby-Body. Die endgültige SBK-Gesundheitskarte im Chipkartenformat wird Ihnen nach etwa fünf Wochen automatisch zugesandt, sobald wir die lebenslange Krankenversichertennummer Ihres Kindes vom Rentenversicherungsträger erhalten haben.
Kinder verändern sich schnell, daher ist auf der Gesundheitskarte erst ab dem 15. Lebensjahr ein Foto erforderlich.
Damit wir zum 15. Geburtstag Ihres Kindes eine neue SBK-Gesundheitskarte ausstellen können, erhält Ihr Kind zum Ablauf der Karte ein Anschreiben mit der Bitte, uns ein Foto zukommen zu lassen. Dieses Foto können Sie ganz einfach unter
Auf der Gesundheitskarte sind unter anderem diese Daten gespeichert: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus (zum Beispiel Mitglied oder mitversicherter Angehöriger), Gültigkeitsdauer sowie die Bezeichnung der Krankenkasse (Institutionskennzeichen).
In Zukunft ist darüber hinaus auch die Speicherung weiterer gesundheitsrelevanter Daten, wie zum Beispiel Notfalldaten, geplant – falls Sie als Patient dem zustimmen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite
Sie ist sehr gut geschützt, denn für die SBK-Gesundheitskarte gilt der besonders strenge Schutz von Sozialdaten. Außerdem werden alle Daten in den zukünftigen freiwilligen Anwendungen mit einer PIN geschützt sein.
Zudem kann auf Gesundheitsdaten nur medizinisches Personal zugreifen, denn der entsprechende Kartenleser ist nur mit einem Heilberufe-Ausweis zugänglich. Alle Gesundheitsdaten werden grundsätzlich verschlüsselt gespeichert. Deshalb kann kein Dritter, wie zum Beispiel Arbeitgeber, auf sie zugreifen.
Die Gesundheitskarte wird nach der
Fordern Sie einfach in
Die SBK-Gesundheitskarte wird im Regelfall mit einem Foto ausgestellt. Sollte noch kein Foto von Ihnen vorliegen und Sie eine neue SBK-Gesundheitskarte brauchen, benötigen wir eines von Ihnen. Ihr Foto können Sie ganz einfach ebenfalls in