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Fragen zur SBK-Gesundheitskarte
Was möchten Sie zu Ihrer SBK-Gesundheitskarte wissen? Antworten auf häufig gestellte Fragen.
- Ein Grund für die Fehlermeldung beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte kann sein, dass nicht Ihre aktuelle Gesundheitskarte vorliegt. Verwenden Sie daher immer die Gesundheitskarte, die wir Ihnen zuletzt zugeschickt haben. Ihre alte Karte ist ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine neue Karte erhalten haben, nicht mehr gültig.
- Falls Ihnen Ihr Arzt mitteilen sollte, dass bei Ihrer Gesundheitskarte eine Fehlermeldung wie „ungültig“ erscheint, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater. Er kümmert sich dann umgehend darum, dass Sie eine Ersatzbescheinigung per Fax an die Arztpraxis oder in die Klinik erhalten. Bei Bedarf bekommen Sie auch eine neue elektronische Gesundheitskarte. Sie können sich die "Ersatzbescheinigung Gesundheitskarte" auch jederzeit selbst in der Online-Geschäftstelle Meine SBK unter "Mitgliedsbescheinigungen" herunterladen.
Ersatzbescheinigung für die SBK-Gesundheitskarte
- Zu einer Fehlermeldung kann es auch dann kommen, wenn die Karte statisch aufgeladen ist. Die Karte entlädt sich dann im Lesegerät und führt zu einem Absturz bzw. Neustart. In diesem Fall ist die Karte trotzdem voll funktionsfähig. Beim nochmaligen Stecken in das Lesegerät kann die Karte dann normalerweise wieder gelesen werden.
Neu ist seit November 2020:
Auf der Vorderseite ist ein Punkt mit nach rechts oben und links unten abstrahlenden Wellen angebracht. Dieses Symbol weist darauf hin, dass die Karte NFC fähig ist. NFC bedeutet "Near Field Communication", das bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Diese Funktion brauchen Sie z. B. bei der Nutzung der SBK-Patientenakte oder des E-Rezepts.
Auf der Rückseite ist das CE-Zeichen aufgebracht. Es zeigt an, dass die Karte den geltenden Anforderungen entspricht, die in der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) der Europäischen Gemeinschaft festgelegt sind.
Seit Februar 2019:
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist der durchgestrichene Mülleimer. Er weist darauf hin, dass die Karte als Elektrogerät gilt und damit nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Bitte senden Sie uns alte Karten zurück. Wir entsorgen sie datenschutz- und umweltgerecht.
Ja, denn die Daten können nur bei einer sehr geringen Distanz und nur nach Eingabe der CAN-Nummer ausgelesen werden. Die CAN-Nummer ist die sechsstellige Nummer, die oben auf der SBK-Gesundheitskarte aufgebracht ist.
Sie können die Ersatzbescheinigung für die Gesundheitskarte, anhand derer Sie Ihren Versicherungsschutz gegenüber dem Arzt belegen können, direkt selbst herunterladen. Gehen Sie dazu einfach in Meine SBK. Dort finden Sie die "Ersatzbescheinigung Gesundheitskarte" unter "Mitgliedsbescheinigungen".
Ersatzbescheinigung für die SBK-Gesundheitskarte
Alternativ lassen wir Ihnen oder Ihrem Arzt auch gerne eine Ersatzbescheinigung zukommen. Melden Sie sich dazu einfach bei Ihrem persönlichen Kundenberater oder beim SBK-Kundentelefon unter der Telefonnummer 0800 072 572 572 50 (kostenfrei innerhalb Deutschlands).
Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt, können Sie eine neue Karte jederzeit ganz einfach selbst in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK bestellen. Gehen Sie hierfür in "Meine Daten" und wählen "Neue Karte anfordern" aus. Sie erhalten diese dann innerhalb von maximal drei Wochen.
Neue SBK-Gesundheitskarte anfordern
Wenn uns noch kein Foto von Ihnen vorliegt, benötigen wir ein Foto von Ihnen. Ihr Foto können Sie ganz einfach in Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK hochladen. Gehen Sie hierfür in "Dokumente hochladen" und wählen "Foto für Gesundheitskarte" aus. Für diese Funktion ist eine einmalige Registrierung notwendig. Sobald uns ein Foto von Ihnen vorliegt, wird Ihre Karte erstellt. Sie erhalten diese innerhalb von maximal drei Wochen.
Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt, erhalten Sie Ihre Karte innerhalb von maximal drei Wochen.
Haben Sie uns noch kein Foto zur Verfügung gestellt? Sie können es ganz einfach anhand Ihrer Versichertennummer in Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK hochladen. Gehen Sie hierfür in "Dokumente hochladen" und wählen "Foto für Gesundheitskarte" aus. Nachdem Sie uns Ihr Foto zur Verfügung gestellt haben, erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte innerhalb von maximal drei Wochen.
Sie erhalten eine neue Karte, wenn sich Ihre Daten wie beispielsweise Ihr Name geändert hat. Die Karte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, unabhängig vom Ablaufdatum der EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.
Bei einer Namensänderung erhalten Sie eine neue Gesundheitskarte. Ein neues Foto ist nicht nötig. Falls sich Ihre Daten geändert haben, können Sie dies ganz einfach selbst in Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK unter "Meine Daten" anpassen. Selbstverständlich nimmt auch Ihr persönlicher Kundenberater die Änderung gerne entgegen.
Wenn sich Ihre Adresse ändert und Sie uns dies bereits mitgeteilt haben, wird die Adresse automatisch bei Ihrem nächsten Arztbesuch aktualisiert. Eine neue Karte erhalten Sie daher nicht.
Zur Geburt Ihres Kindes erhalten Sie von uns eine vorläufige elektronische Gesundheitskarte – zusammen mit einem Baby-Body. Die endgültige elektronische Gesundheitskarte im Chipkartenformat wird Ihnen nach etwa fünf Wochen automatisch zugesandt, sobald wir die lebenslange Krankenversichertennummer Ihres Kindes vom Rentenversicherungsträger erhalten haben.
Kinder verändern sich schnell, daher ist auf der Gesundheitskarte erst ab dem 15. Lebensjahr ein Foto erforderlich.
Damit wir zum 15. Geburtstag Ihres Kindes eine neue elektronische Gesundheitskarte ausstellen können, erhält Ihr Kind zu diesem Zeitpunkt ein Anschreiben mit der Bitte, uns ein Foto zukommen zu lassen. Dieses Foto können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK hochladen. Gehen Sie hierfür in "Dokumente hochladen" und wählen Sie dort "Foto für Gesundheitskarte" aus. Um die Online-Geschäftsstelle Meine SBK nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung unter der Versichertennummer Ihres Kindes erfolgen muss, damit das Foto auch richtig zugeordnet werden kann.
Die bisherige Karte bleibt grundsätzlich gültig, bis die neue Karte vorliegt – auch über das 15. Lebensjahr hinaus. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle Karten der Generation 1 – dies erkennen Sie am Aufdruck "G1" oben rechts auf der Karte – seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr in den Praxen akzeptiert werden. Eine neue Karte der Generation 2 (Aufdruck "G2" oder "G2.1" oben rechts auf der Karte) können wir erst bei Vorlage des Fotos in Auftrag geben.
Auf der Gesundheitskarte sind unter anderem diese Daten gespeichert: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus (zum Beispiel Mitglied oder mitversicherter Angehöriger), Gültigkeitsdauer sowie die Bezeichnung der Krankenkasse (Institutionskennzeichen).
In Zukunft ist darüber hinaus auch die Speicherung weiterer gesundheitsrelevanter Daten, wie zum Beispiel Notfalldaten, geplant – falls Sie als Patient dem zustimmen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Neue Funktionen auf der Gesundheitskarte.
Sie ist sehr gut geschützt, denn für die elektronische Gesundheitskarte gilt der besonders strenge Schutz von Sozialdaten. Außerdem werden alle Daten in den zukünftigen freiwilligen Anwendungen mit einer PIN geschützt sein.
Zudem kann auf Gesundheitsdaten nur medizinisches Personal zugreifen, denn der entsprechende Kartenleser ist nur mit einem Heilberufe-Ausweis zugänglich. Alle Gesundheitsdaten werden grundsätzlich verschlüsselt gespeichert. Deshalb kann kein Dritter, wie zum Beispiel Arbeitgeber, auf sie zugreifen.
Die Gesundheitskarte wird nach der Richtlinie 2012/19/EU - WEEE 2 als Elektrogerät klassifiziert. Dies erkennen Sie an der durchgestrichenen Tonne auf der Rückseite Ihrer Karte. Die Entsorgung ist somit über den Wertstoffhof vorgesehen. Bevor Sie die Karte zur Entsorgung auf dem Wertstoffhof abgeben, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Daten auf der Karte durch Zerschneiden unleserlich gemacht werden. Alternativ können Sie die alte Karte auch gerne bei uns abgeben. Wir sorgen dann für die umweltfreundliche und datenschutzgerechte Entsorgung.
Fordern Sie einfach in Meine SBK eine neue SBK-Gesundheitskarte an. Gehen Sie hierfür in "Meine Daten" und wählen "Neue Karte anfordern" aus. Sie erhalten diese dann innerhalb von maximal drei Wochen. Ihre verlorene bzw. gestohlene Karte wird automatisch gesperrt, sobald sie die neue SBK-Gesundheitskarte angefordert haben.
Neue SBK-Gesundheitskarte anfordern
Die SBK-Gesundheitskarte wird im Regelfall mit einem Foto ausgestellt. Sollte noch kein Foto von Ihnen vorliegen und Sie eine neue SBK-Gesundheitskarte brauchen, benötigen wir eines von Ihnen. Ihr Foto können Sie ganz einfach ebenfalls in Meine SBK hochladen. Gehen Sie hierfür in "Dokumente hochladen" und wählen "Foto für Gesundheitskarte" aus. Für diese Funktion ist eine einmalige Registrierung notwendig. Sobald uns ein Foto von Ihnen vorliegt, wird Ihre Karte erstellt.