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Fragen zur SBK-Gesundheitskarte

Was möchten Sie zu Ihrer SBK-Gesundheitskarte wissen? Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Ein Grund für die Fehlermeldung beim Einlesen der SBK-Gesundheitskarte kann sein, dass nicht Ihre aktuellste SBK-Gesundheitskarte vorliegt. Verwenden Sie daher immer die SBK-Gesundheitskarte, die wir Ihnen zuletzt zugeschickt haben. Ihre alte Karte ist ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine neue Karte erhalten haben, nicht mehr gültig.
  • Falls Ihnen Ihre Arztpraxis mitteilen sollte, dass bei Ihrer Gesundheitskarte eine Fehlermeldung wie „ungültig“ erscheint, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Wir kümmern uns umgehend darum, dass Sie eine Ersatzbescheinigung per Fax an die Arztpraxis oder in die Klinik erhalten. Bei Bedarf bekommen Sie auch eine neue SBK-Gesundheitskarte.
    Sie können sich die "Ersatzbescheinigung Gesundheitskarte" auch jederzeit selbst in der Online-Geschäftstelle Meine SBK unter "Mitgliedsbescheinigungen" herunterladen.
  • Ersatzbescheinigung für die SBK-Gesundheitskarte

    Ja, denn die Daten können nur bei einer sehr geringen Distanz und nur nach Eingabe der CAN-Nummer ausgelesen werden. Die CAN-Nummer ist die sechsstellige Nummer, die oben auf der SBK-Gesundheitskarte aufgebracht ist.

    Sie können die Ersatzbescheinigung für die SBK-Gesundheitskarte, anhand derer Sie Ihren Versicherungsschutz gegenüber dem Arzt belegen können, direkt selbst herunterladen. Gehen Sie dazu einfach in Meine SBK. Dort finden Sie die "Ersatzbescheinigung Gesundheitskarte" unter "Mitgliedsbescheinigungen".  

    Ersatzbescheinigung für die SBK-Gesundheitskarte

    Alternativ lassen wir Ihnen oder Ihrer Arztpraxis auch gerne eine Ersatzbescheinigung zukommen. Melden Sie sich dazu einfach bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Alternativ können Sie uns auch über das SBK-Kundentelefon unter der Telefonnummer 0800 072 572 572 50 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) erreichen.

    Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt, können Sie eine neue Karte jederzeit ganz einfach selbst in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK bestellen. Gehen Sie hierfür in "Meine Daten" und wählen "Neue Karte anfordern" aus. Sie erhalten diese dann innerhalb von maximal drei Wochen.

    Neue SBK-Gesundheitskarte anfordern

    Wenn uns noch kein Foto von Ihnen vorliegt, benötigen wir ein Foto von Ihnen. Ihr Foto können Sie ganz einfach in Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK hochladen. Gehen Sie hierfür in "Dokumente hochladen" und wählen "Foto für Gesundheitskarte" aus. Für diese Funktion ist eine einmalige Registrierung notwendig. Sobald uns ein Foto von Ihnen vorliegt, wird Ihre Karte erstellt. Sie erhalten diese innerhalb von maximal drei Wochen.

    Foto hochladen

    Seit dem 01.01.2024 sind wir verpflichtet, vor dem Versand der SBK-Gesundheitskarte oder der dazugehörigen PIN die Meldeadresse des Empfängers mit dem Einwohnermeldeamt abzugleichen. Sofern dieser Abgleich nicht erfolgreich ist, versenden wir einen Brief zur Adressbestätigung an Sie. Bitte senden Sie das Formular zur Adressbestätigung unterzeichnet an uns zurück, damit wir die SBK-Gesundheitskarte oder die dazugehörige PIN zur Produktion geben können.

    Was ist die gesetzliche Grundlage für den Abgleich der Adresse mit dem Einwohnermeldeamt?

    Das sind: §291 Abs. 6 SGB V, §217f Abs. 4b SGB V und die Richtlinie zu §217f Abs. 4b SGB V.

    Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt und das Einwohnermeldeamt Ihre Adresse bestätigt hat, erhalten Sie Ihre Karte innerhalb von maximal drei Wochen.

    Haben Sie uns noch kein Foto zur Verfügung gestellt? Sie können es ganz einfach anhand Ihrer Versichertennummer in Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK hochladen. Gehen Sie hierfür in "Dokumente hochladen" und wählen "Foto für Gesundheitskarte" aus. Nachdem Sie uns Ihr Foto zur Verfügung gestellt haben, erhalten Sie Ihre SBK-Gesundheitskarte innerhalb von maximal drei Wochen.

    Die SBK-Gesundheitskarte kann erstellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht eine aktuelle Versicherung.
  • Die Versicherungsnummer ist von der vorherigen Krankenkasse freigegeben worden.
  • Es liegt ein aktuelles Foto vor.
  • Die Adresse wurde vom Einwohnermeldeamt oder alternativ durch Sie bestätigt.
  • Sie erhalten eine neue Karte, wenn sich Ihre Daten wie beispielsweise Ihr Name geändert hat. Die Karte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, unabhängig vom Ablaufdatum der EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.

    Bei einer Namensänderung erhalten Sie eine neue Gesundheitskarte. Ein neues Foto ist nicht nötig. Falls sich Ihre Daten geändert haben, können Sie dies ganz einfach selbst in Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK unter "Meine Daten" anpassen. Selbstverständlich nimmt auch Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater die Änderung gerne entgegen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Wenn sich Ihre Adresse ändert und Sie uns dies bereits mitgeteilt haben, wird die Adresse automatisch bei Ihrem nächsten Arztbesuch aktualisiert. Eine neue Karte erhalten Sie daher nicht.

    Zur Geburt Ihres Kindes erhalten Sie von uns eine vorläufige SBK-Gesundheitskarte – zusammen mit einem Baby-Body. Die endgültige SBK-Gesundheitskarte im Chipkartenformat wird Ihnen nach etwa fünf Wochen automatisch zugesandt, sobald wir die lebenslange Krankenversichertennummer Ihres Kindes vom Rentenversicherungsträger erhalten haben.

    Kinder verändern sich schnell, daher ist auf der Gesundheitskarte erst ab dem 15. Lebensjahr ein Foto erforderlich.

    Damit wir zum 15. Geburtstag Ihres Kindes eine neue SBK-Gesundheitskarte ausstellen können, erhält Ihr Kind zum Ablauf der Karte ein Anschreiben mit der Bitte, uns ein Foto zukommen zu lassen. Dieses Foto können Sie ganz einfach unter sbk.org/fotoupload hochladen.

    Auf der Gesundheitskarte sind unter anderem diese Daten gespeichert: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus (zum Beispiel Mitglied oder mitversicherter Angehöriger), Gültigkeitsdauer sowie die Bezeichnung der Krankenkasse (Institutionskennzeichen).

    In Zukunft ist darüber hinaus auch die Speicherung weiterer gesundheitsrelevanter Daten, wie zum Beispiel Notfalldaten, geplant – falls Sie als Patient dem zustimmen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Neue Funktionen auf der Gesundheitskarte.

    Sie ist sehr gut geschützt, denn für die SBK-Gesundheitskarte gilt der besonders strenge Schutz von Sozialdaten. Außerdem werden alle Daten in den zukünftigen freiwilligen Anwendungen mit einer PIN geschützt sein.

    Zudem kann auf Gesundheitsdaten nur medizinisches Personal zugreifen, denn der entsprechende Kartenleser ist nur mit einem Heilberufe-Ausweis zugänglich. Alle Gesundheitsdaten werden grundsätzlich verschlüsselt gespeichert. Deshalb kann kein Dritter, wie zum Beispiel Arbeitgeber, auf sie zugreifen.

    Die Gesundheitskarte wird nach der Richtlinie 2012/19/EU - WEEE 2 als Elektrogerät klassifiziert. Dies erkennen Sie an der durchgestrichenen Tonne auf der Rückseite Ihrer Karte. Die Entsorgung ist somit über den Wertstoffhof vorgesehen. Bevor Sie die Karte zur Entsorgung auf dem Wertstoffhof abgeben, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Daten auf der Karte durch Zerschneiden unleserlich gemacht werden. Alternativ können Sie die alte Karte auch gerne bei uns abgeben. Wir sorgen dann für die umweltfreundliche und datenschutzgerechte Entsorgung.

     

    Fordern Sie einfach in Meine SBK eine neue SBK-Gesundheitskarte an. Gehen Sie hierfür in "Meine Daten" und wählen "Neue Karte anfordern" aus. Sie erhalten diese dann innerhalb von maximal drei Wochen. Ihre verlorene bzw. gestohlene Karte wird automatisch gesperrt, sobald sie die neue SBK-Gesundheitskarte angefordert haben.

    Neue SBK-Gesundheitskarte anfordern

    Die SBK-Gesundheitskarte wird im Regelfall mit einem Foto ausgestellt. Sollte noch kein Foto von Ihnen vorliegen und Sie eine neue SBK-Gesundheitskarte brauchen, benötigen wir eines von Ihnen. Ihr Foto können Sie ganz einfach ebenfalls in Meine SBK hochladen. Gehen Sie hierfür in "Dokumente hochladen" und wählen "Foto für Gesundheitskarte" aus. Für diese Funktion ist eine einmalige Registrierung notwendig. Sobald uns ein Foto von Ihnen vorliegt, wird Ihre Karte erstellt.

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