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Kostenerstattung statt Gesundheitskarte nach §13 SGB V

Bei uns haben Sie die Wahl

Wenn Sie die Kostenerstattung wählen, werden die von Ihnen genutzten Leistungen nicht mehr direkt über Ihre SBK Gesundheitskarte abgerechnet. Stattdessen erhalten Sie für Ihre Arzt-, Zahnarzt- oder Krankenhausbehandlungen Privatrechnungen, die Sie zunächst selbst begleichen. Erst im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bei uns zur Kostenerstattung ein.

Eine Patientin sitzt auf einer Liege im Behandlungsraum und bespricht mit einer Ärztin ihre Behandlungsergebnisse.

Kostenerstattung - Ihre Vorteile:

  • Sie haben 100-prozentige Transparenz über die entstandenen Behandlungskosten. 
  • Wir leiten Ihre Rechnungen einfach an Ihre Zusatzversicherung weiter.
  • Sie erhalten günstige Konditionen für Zusatzversicherungen bei unserem Kooperationspartner ARAG.
  • Kostenerstattung im Überblick

    Dabei erstatten wir Ihnen maximal die Kosten, die entstanden wären, wenn Sie die Leistung über Ihre SBK Gesundheitskarte in Anspruch genommen hätten. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Teil der Kosten ist. 

    Die Kostenerstattung können Sie für alle oder auch nur für einzelne der folgenden Leistungen wählen:

  • ambulante ärztliche Versorgung 
  • ambulante zahnärztliche Versorgung 
  • stationäre Versorgung
  • ärztlich verordnete Leistungen wie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (Die Wahl einer Einzelleistung innerhalb der veranlassten Leistungen ist nicht möglich) 
  • Zugelassene Arztpraxen, Therapie-Stellen und Krankenhäuser

    Sie können alle Vertragspartner der SBK aufsuchen. Dazu gehören alle Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapie-Einrichtungen und sonstige Leistungserbringer, die auch über die SBK Gesundheitskarte abrechnen dürfen. Ob dies bei Ihrer medizinischen Einrichtung oder Klinik zutrifft, erfahren Sie beim SBK Gesundheitstelefon.

    Für Behandlungen bei Nichtvertragspartnern können wir uns nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung an den Kosten beteiligen. Bitte sprechen Sie vor Beginn der Behandlung unbedingt mit Ihrer persönlichen SBK Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen SBK Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Höhe der Kostenerstattung

    Wir erstatten Ihnen alle Kosten, die entstanden wären, wenn Sie die Leistung über Ihre SBK Gesundheitskarte in Anspruch genommen hätten – jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die gesetzlichen Zuzahlungen werden dabei berücksichtigt.

    Da wir beim Bearbeiten von Privatrechnungen mehr Aufwand haben, erheben wir vom Erstattungsbetrag einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent – maximal jedoch 40 Euro. 

    Wir können nur Vertragsleistungen erstatten. Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), dürfen wir auch im Rahmen der Kostenerstattung nicht übernehmen.

    Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsbeträge bei Privatrechnungen meist wesentlich höher ausfallen als der kassenübliche Betrag. Die Differenz übernehmen Sie – außer sie ist über eine private Zusatzversicherung abgedeckt.

    Genehmigung von Leistungen

    Genehmigungspflichtige Leistungen wie die Versorgung mit Hilfsmitteln, Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen beantragen Sie bitte vorab bei uns. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    So nehmen Sie an der Kostenerstattung teil:

    Bevor Sie Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine schriftliche Wahlerklärung unterschreiben. Wir beraten Sie hierzu gern über die verschiedenen Möglichkeiten und wie sich die Kostenerstattung für Sie auswirkt. Ihre Entscheidung für diese Lösung gilt für mindestens ein Quartal.

    Übrigens: Die Wahl der Kostenerstattung muss nicht zwingend zu Beginn eines Quartals erfolgen. Es ist auch möglich, den Beginn während eines Quartals zu wählen. Die Bindungsfrist verlängert sich in diesem Fall bis zum Ende des darauf folgenden Quartals. Wenn Sie zum Beispiel ab dem 8. März an der Kostenerstattung teilnehmen, sind Sie bis zum 30. Juni an Ihre Wahl gebunden.

    Die bereits bezahlten Originalrechnungen senden Sie uns bitte per Post zu: unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier.

    Gerne können Sie die Rechnungen auch ganz einfach online einreichen. Machen Sie dafür ein Foto von den Dokumenten mit der Meine SBK-App und laden Sie die Fotos hoch. Damit gehen Ihre Rechnungen sofort bei uns ein und können umgehend bearbeitet werden.

    Bei Rechnungen über ärztlich verordnete Leistungen – zum Beispiel für Massagen oder Medikamente – benötigen wir außerdem das entsprechende ärztliche Rezept.

    Nach unserer Bearbeitung leiten wir Ihre Rechnungen gern an Ihre Zusatzversicherung weiter. Sie übernimmt die vertraglich abgedeckten Zusatzleistungen. Wenn Sie den kostenlosen Weiterleitungsservice wünschen, bitte einfach auf Ihrer Wahlerklärung angeben.

    Nach der Mindestteilnahmezeit von einem Quartal können Sie Ihre Teilnahme an der Kostenerstattung jederzeit widerrufen. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer persönlichen SBK Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen SBK Kundenberater in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Mehr zum Thema:

    Zusatzversicherungen

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