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sbk.org Versicherung & Tarife SBK-Gesundheitskarten (eGK) Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten in Verbindung mit der SBK-Gesundheitskarte

Informationen zu den neuen Anwendungsmöglichkeiten

Bisher waren auf der Gesundheitskarte lediglich allgemeine Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse hinterlegt. Nun können Sie, wenn Sie ausdrücklich Ihrer Arztpraxis Ihr Einverständnis dafür geben, auch Gesundheitsdaten auf der Karte speichern lassen oder selbst in der elektronischen Patientenakte speichern.

Diese Apps können Sie mit Ihrer SBK-Gesundheitskarte nutzen:

SBK-Patientenakte: In der App SBK-Patientenakte können Sie Gesundheitsdaten speichern und verwalten. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite SBK-Patientenakte.

E-Rezept: Mit der App E-Rezept können Sie elektronische Rezepte einlösen und speichern. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, finden Sie alles Wichtige dazu auf der Seite Elektronisches Rezept.

Diese Informationen können Sie auf Ihrer SBK-Gesundheitskarte speichern:

Ihre Hausarztpraxis, andere niedergelassene Arztpraxen bzw. Zahnarztpraxen sowie Krankenhaus-Mitarbeitende können Daten auf Ihrer Gesundheitskarte speichern, die im Notfall hilfreich sein können. Dies geschieht nur dann, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

Vorteil der Notfalldaten auf der SBK-Gesundheitskarte

Sollten Sie in eine Notsituation geraten und in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können die Ärztinnen und Ärzte dort auf Ihre Notfalldaten zugreifen. So haben sie schnell einen Überblick über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge, beispielsweise chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien. Das kann im Notfall sehr hilfreich sein. Nur Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Mitarbeitende sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe, z. B. Notfallsanitäter, dürfen die Notfalldaten lesen. Im Ernstfall, etwa wenn die Patientin oder der Patient bewusstlos ist, kann dies auch ohne dessen Einverständnis geschehen.

Diese Angaben gehören in einen Notfalldatensatz

Im Notfalldatensatz können folgende Daten gespeichert werden:

  • Informationen zu chronischen Erkrankungen und wichtigen früheren Operationen (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation)
  • Informationen zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten (insbesondere dann, wenn sie vom Arzt verordnet werden)
  • Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten (insbesondere Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion)
  • weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate)
  • ergänzend Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Arztpraxen (z. B. der Hausarztpraxis) sowie Zahnarztpraxen
  • Wenn Sie einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht haben, können Sie Informationen über deren Aufbewahrungsort ebenfalls auf der SBK-Gesundheitskarte hinterlegen. In bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen kann medizinisches Personal dann durch diese Informationen erfahren, dass es eine solche Erklärung von Ihnen gibt und wo sie zu finden ist (z. B. der Organspendeausweis im Portemonnaie).

    So werden Notfalldaten gespeichert

    Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf Ihrer Gesundheitskarte speichern – sofern Sie dies ausdrücklich wünschen und Sie in die Speicherung einwilligen. Klären Sie in diesem Fall mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab, welche Informationen im Notfall wichtig sein können. Wenn Sie dies möchten, bekommen Sie einen Ausdruck Ihrer Notfalldaten.

    Sollten sich wichtige Informationen ändern, weil sich beispielsweise Ihre Medikamenteneinnahme geändert hat, sprechen Sie bitte Ihre Arztpraxis an. Sie kann dann diese Informationen auf Ihrer SBK-Gesundheitskarte aktualisieren. Falls Sie möchten, dass Notfalldaten wieder von Ihrer SBK-Gesundheitskarte gelöscht werden, können dies Arztpraxen oder Krankenhäuser tun.

    Auf Ihren Wunsch hin kann auf der Gesundheitskarte der Medikationsplan in elektronischer Form gespeichert werden. So können sich die behandelnden Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Kliniken, Therapieeinrichtungen und Apotheken über Ihre medikamentöse Behandlung informieren und können Sie bei der richtigen Anwendung der Arzneimittel unterstützen. Zudem können mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander berücksichtigt werden.

    Vorteile des elektronischen Medikationsplans

    Bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln findet Ihre Arztpraxis, Ihre Apotheke oder Ihre Zahnarztpraxis über den E-Medikationsplan alle notwendigen Angaben zu den Medikamenten, die Sie anwenden.

    Dies kommt Ihnen zugute, wenn

  • Ihnen neue Arzneimittel verordnet werden,
  • Sie in der Apotheke rezeptfreie Arzneimittel kaufen möchten (Selbstmedikation),
  • Informationen für die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts benötigt werden,
  • sich der Einnahmezeitpunkt oder die Dosis ändern,
  • die Anwendung eines Arzneimittels ausgesetzt wird,
  • die Einnahme mehrerer Arzneimittel aufeinander abgestimmt werden muss bzw. wenn bei der Arzneimitteltherapie Allergien oder Unverträglichkeiten zu beachten sind,
  • Nebenwirkungen auftreten oder
  • Handelsnamen Ihrer Arzneimittel sich aufgrund von Austauschen ändern.
  • Mit dem elektronischen Medikationsplan stehen den medizinischen Einrichtungen stets die aktuellen Medikationsdaten zur Verfügung. Diese können dann bei ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken berücksichtigt werden. So können Sie sicher sein, dass neu hinzukommende Präparate die bestehende Medikation gut ergänzen und sich mit ihr vertragen.

    Ihre gespeicherten Daten erleichtern außerdem den Informationsaustausch zwischen allen an der medikamentösen Behandlung Beteiligten. Damit können bestimmte Risiken, wie Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Fehl- und Doppelverordnungen, verringert werden.

    Gut zu wissen: Die Informationen des bundeseinheitlichen Medikationsplans, der in Papierform ausgegeben wird, sind ebenfalls enthalten. Auch wenn Sie im Gespräch mit Ihrer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis oder in der Apotheke Angaben zu Ihrer Medikation machen müssen, hilft Ihnen der elektronische Medikationsplan weiter.

    Diese Angaben gehören zu einem elektronischen Medikationsplan

    Der elektronische Medikationsplan ist eine Weiterentwicklung des Medikationsplans (BMP) in Papierform. Er listet alle Medikamente auf, die eine Patientin oder ein Patient anwendet. Mit dem elektronischen Medikationsplan können diese Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert werden und stehen dann Ihre medizinischen Ansprechpersonen zur Verfügung. Selbstverständlich ist das Speichern dieser Daten auf Ihrer Gesundheitskarte freiwillig und bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

    Zu den Daten des elektronischen Medikationsplans gehören:

  • Ihre Patientenstammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Ihre medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
  • Ihre Medikation, d. h. alle Arzneimittel, die Sie einnehmen, und Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit usw.). Dies umfasst sowohl Ihre ärztlich oder zahnärztlich verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die Sie rezeptfrei in der Apotheke erworben haben (Selbstmedikation).
  • Zusätzlich sind Arzneimittel aufgeführt, die Sie aktuell nicht mehr anwenden, die jedoch für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch die Arztpraxis, die Apotheke oder die Zahnarztpraxis relevant sein können.
  • So funktioniert der elektronische Medikationsplan

    Die Medikationsdaten auf Ihrer Gesundheitskarte sind zusätzlich durch eine PIN vor unbefugtem Zugriff geschützt. Vor jeder Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist es erforderlich, dass Sie die Daten mit der PIN freigeben. Wenn Sie noch keine PIN haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Sie bzw. er bespricht alles Weitere mit Ihnen.

    So läuft der Einsatz des elektronischen Medikationsplans z. B. in der Arztpraxis:

  • Sie legen Ihrer Arztpraxis Ihre Gesundheitskarte vor.
  • Einmalig braucht Ihre Arztpraxis, Ihre Apotheke oder Ihre Zahnarztpraxis Ihre Einwilligung in die Nutzung des E-Medikationsplans.
  • Die Karte wird in das entsprechende Lesegerät gesteckt.
  • Die Medikationsdaten auf Ihrer Karte sind durch eine PIN geschützt. Durch Eingabe der PIN gewähren Sie Zugriff auf die Daten.
  • Nun kann die Arztpraxis Ihre Medikationsdaten einsehen, aufbringen oder aktualisieren und die Angaben bei der Behandlung berücksichtigen.
  • Auf Wunsch können Sie sich Ihren aktuellen Medikationsplan ausdrucken lassen.
  • Anschließend können in der Praxis oder in der Apotheke Ihre Daten in den elektronischen Medikationsplan auf Ihrer Gesundheitskarte eingegeben werden.

    Bitte machen Sie dabei Angaben zu Ihrem individuellen Gesundheitszustand, also etwa zu eventuell vorhandenen Arzneimittelunverträglichkeiten und zu Arzneimitteln, die Ihnen von anderen Arztpraxen odr  Zahnarztpraxen verordnet wurden bzw. die Sie in anderen Apotheken gekauft haben. Auch eine evtl. Schwangerschaft geben Sie bitte an. Hilfreich ist es zudem, weitere Informationen bereitzuhalten, z. B. bestehende Einnahmepläne oder die Arzneimittelpackungen Ihrer (aktuell oder bis vor kurzem eingenommenen) Medikamente. Wenn Sie bereits über einen Medikationsplan in Papierform verfügen, legen Sie möglichst auch diesen vor. Alle Informationen Ihres bisherigen Medikationsplans können in den elektronischen Medikationsplan übernommen werden.

    Ihr Persönlichkeitsrecht ist geschützt

    Wenn Sie einwilligen, speichert die Arztpraxis Ihre Notfalldaten und Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen auf Ihrer Gesundheitskarte und in seinem Computer. Eine Datenspeicherung an anderer Stelle erfolgt nicht. In Notfallsituationen dürfen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Mitarbeitende sowie Angehörige anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter) jederzeit auch ohne Ihre Zustimmung Ihre Notfalldaten lesen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Zustimmung nicht geben können.

    Im Rahmen einer normalen medizinischen Behandlung dürfen Ihre Notfalldaten ebenfalls gelesen werden, etwa um die Informationen zu aktualisieren. Die Arztpraxis, die Zahnarztpraxis oder das medizinische Personal müssen Sie in diesem Fall aber jedes Mal ausdrücklich um Ihre Zustimmung bitten. Mit Ihrer Zustimmung können die Notfalldaten außerhalb von Notfallsituationen zusätzlich auch von Apotheken und psychologischen Psychotherapiestellen gelesen werden. Anderen Personen ist der Zugriff nicht gestattet.

    Jeder Lesevorgang wird auf Ihrer Gesundheitskarte protokolliert. Die Einwilligung in die grundsätzliche Speicherung der Notfalldaten wird ebenfalls dokumentiert.

    Die Daten Ihres E-Medikationsplans sind ebenfalls vor unbefugtem Zugriff geschützt. Arztpraxen, Apotheken, Psychotherapiestellen und Zahnarztpraxen können nur mit ihrem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis auf Ihre Medikationsdaten zugreifen und benötigen vor jedem Zugriff Ihre Zustimmung. Unbefugte können weder auf Ihre Daten zugreifen, noch dürfen sie eine Einsichtnahme einfordern.

    Was passiert beim Verlust der Gesundheitskarte?

    Sollten Sie Ihre Karte einmal verlieren, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihnen eine neue Karte zuschicken können. Auf dieser sind jedoch keine Notfall- oder Medikationsdaten mehr gespeichert. Denn außer auf Ihrer Gesundheitskarte werden die Notfall- oder Medikationsdaten nur bei Ihrer Arztpraxis, Apotheke oder Zahnarztpraxis gespeichert (sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten in seiner Kundendatei zugestimmt haben), nicht jedoch auf externen Servern. Bitten Sie also möglichst Ihre Arztpraxis, Apotheke oder Zahnarztpraxis, die zuletzt Notfall- oder Medikationsdaten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert bzw. aktualisiert hat, die Daten auf Ihrer neuen Gesundheitskarte abzulegen.

    Die verloren gegangene Karte wird von uns gesperrt, so dass keine Verwendung mehr möglich ist.

    Quelle: gematik GmbH

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