Informationen zur geplanten Änderung der Pflegeversicherungsbeiträge
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die geplante Umsetzung des Gesetzes und was dies konkret für Sie bedeutet.
Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beläuft sich aktuell auf 3,05% und wird bei Arbeitnehmenden und Personen in Rente zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. dem Rentenversicherungsträger getragen. Dieser soll nach dem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum 01.07.2023 auf 3,4% erhöht werden.
Unterschiedliche Beitragssätze abhängig von der Kinderanzahl
Aktuell gibt es bereits einen Beitragszuschlag für Pflegeversicherte ohne Kinder. Dieser beträgt 0,35% und wird nur von den Versicherten getragen. Zukünftig soll der Basis-Beitragssatz abhängig von der Anzahl der Kinder erhöht oder verringert werden. Geplant ist ein Zuschlag für Kinderlose von 0,6% und ein gestaffelter Abschlag ab dem 2. Kind. Sofern das Gesetz wie geplant umgesetzt wird, ergeben sich nachstehende Beitragssätze für die Pflegeversicherung.
Voraussichtliche Beitragssätze ab 01.07.2023
Anzahl Kinder | Höhe Beitragssatz in % |
---|---|
Versicherte ab Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kind mit Zuschlag | 4 % |
Versicherte ab Vollendung des 23. Lebensjahres mit 1 Kind und Versicherte vor Vollendung des 23. Lebensjahres ohne oder 1 Kind | 3,4 % |
Versicherte mit 2 Kindern* | 3,25 % |
Versicherte mit 3 Kindern* | 3,1 % |
Versicherte mit 4 Kindern* | 2,95 % |
Versicherte mit 5 Kindern* oder mehr | 2,8 % |
*Die Beitragsabschläge je Kind sollen auch bei Versicherten gelten, die vor 1940 geboren sind.