Informationen zur geplanten Änderung der Pflegeversicherungsbeiträge

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die geplante Umsetzung des Gesetzes und was dies konkret für Sie bedeutet.

Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beläuft sich aktuell auf 3,05% und wird bei Arbeitnehmenden und Personen in Rente zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. dem Rentenversicherungsträger getragen. Dieser soll nach dem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum 01.07.2023 auf 3,4% erhöht werden.

Unterschiedliche Beitragssätze abhängig von der Kinderanzahl

Aktuell gibt es bereits einen Beitragszuschlag für Pflegeversicherte ohne Kinder. Dieser beträgt 0,35% und wird nur von den Versicherten getragen. Zukünftig soll der Basis-Beitragssatz abhängig von der Anzahl der Kinder erhöht oder verringert werden. Geplant ist ein Zuschlag für Kinderlose von 0,6% und ein gestaffelter Abschlag ab dem 2. Kind. Sofern das Gesetz wie geplant umgesetzt wird, ergeben sich nachstehende Beitragssätze für die Pflegeversicherung.

 

Voraussichtliche Beitragssätze ab 01.07.2023

Anzahl KinderHöhe Beitragssatz in %
Versicherte ab Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kind mit Zuschlag4 %
Versicherte ab Vollendung des 23. Lebensjahres mit 1 Kind und Versicherte vor Vollendung des 23. Lebensjahres ohne oder 1 Kind3,4 %
Versicherte mit 2 Kindern*3,25 %
Versicherte mit 3 Kindern*3,1 %
Versicherte mit 4 Kindern*2,95 %
Versicherte mit 5 Kindern* oder mehr2,8 %

*Die Beitragsabschläge je Kind sollen auch bei Versicherten gelten, die vor 1940 geboren sind.