Informationen zur Änderung der Pflegeversicherungsbeiträge

Beitragsanpassungen zur Finanzierung der Pflegeversicherung

Um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen und Pflegeleistungen zu verbessern, wurden im Zuge der Pflegereform zum 01.07.2023 Beitragsanpassungen vorgenommen.

Was hat sich zum 01.07.2023 geändert?

  • Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde von 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.
  • Versicherte ab zwei Kindern werden, abhängig von der Anzahl der Kinder, entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt ein Abzug von 0,25 Prozentpunkten vom Basis-Beitragssatz.
  • Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder steigt der Beitragssatz von 3,4 % auf 4,0 %.

 

Anzahl KinderHöhe Basis-Beitragssatz in %*

Versicherte ohne Kind

4 %

Versicherte mit 1 Kind

3,4 %

Versicherte mit 2 Kindern unter 25 Jahren

3,15 %

Versicherte mit 3 Kindern unter 25 Jahren

2,9 %

Versicherte mit 4 Kindern unter 25 Jahren

2,65 %

Versicherte mit 5 Kindern oder mehr unter 25 Jahren

2,4 %

* Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 %, bzw. in Sachsen 1,2 %.

Wie kann ich die Kinder nachweisen?

Die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren weisen Sie bei Ihrer sogenannten beitragsabführenden Stelle nach. Bei Arbeitnehmenden ist dies die Personalabteilung des Arbeitgebers. Wenn Sie Ihre Beiträge selbst an die SBK zahlen, weisen Sie die Kinder direkt bei der SBK nach. Das betrifft z.B. Selbstständige und Studierende. Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Online-Formular in Meine SBK. Die SBK bzw. die beitragsabführenden Stellen erstatten die Beitragsabschläge rückwirkend ab dem 01.07.2023 zum Jahresende.

 

Beitragsrechner für Selbstständige und freiwillig Versicherte

Wenn Sie freiwillig versichert sind, z.B. als Selbstständige oder Sebstständiger, dann können Sie Ihren Beitrag jetzt ganz einach mit unserem Beitragsrechner ausrechnen. Starten Sie hier die Berechnung.

Nachstehend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur neuen Beitragssatzberechnung