Pflegeversicherung

Wenn es um Pflege geht, sind Sie mit der SBK optimal abgesichert.

Grundsätzlich sind alle versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung pflegeversichert. Hierdurch sind Sie abgesichert, wenn Sie einmal eine ambulante oder stationäre Pflege brauchen.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Ihre Beitragshöhe berechnet sich aus Ihren Brutto-Einnahmen. Sie gelten auch für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Die Grenze zur Beitragsbemessung liegt im Jahr 2023 bei monatlich 4.987,50 €. Sollte Ihr Einkommen unter dieser Grenze liegen, bezahlen Sie nur die Beiträge aus Ihren ermittelten Brutto-Einkommen. Sofern Ihre Brutto-Einnahmen oberhalb dieser Grenze liegen, bezahlen für den über diese Grenze hinausgehenden Teil keinen Beitrag zur Pflegeversicherung.

Bei freiwillig Versicherten (z. B. nicht erwerbstätig oder Selbstständige) gibt es eine Mindestgrenze, aus der die Beiträge berechnet werden, auch dann wenn die tatsächlichen Einkünfte niedriger sind. Weitere Informationen zu den Beiträgen für freiwillig Versicherte finden Sie hier, bzw. für Selbstständige hier.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung setzt sich zusammen aus dem Basis-Beitragssatz und ggf. einem Beitragszuschlag. Der Basis-Beitragssatz wird bei Arbeitnehmenden und Personen in Rente zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. dem Rentenversicherungsträger bezahlt. Bei Pflegeversicherten ohne Kind kommt der sogenannte Beitragszuschlag hinzu. Dieser wird von den Versicherten alleine bezahlt und erstmalig erhoben im Monat, der auf den 23. Geburtstag folgt.

 

Basis-Beitragssatz3,05 %
Beitragssatz für Versicherte ohne Kind mit Beitragszuschlag von 0,35 %3,4 %

Ein Beispiel:

Bei einem Brutto-Einkommen eines oder einer Beschäftigten in Höhe von 2.500 € im Monat berechnet sich der Beitrag zur Pflegeversicherung wie folgt:

2.500 € x 3,05 % = 76,25 € Pflegeversicherungsbeitrag pro Monat für Versicherte mit Kind oder unter 23 Jahre
76,25 € / 2 = 38,13 € Arbeitgeberanteil am Pflegeversicherungsbeitrag
76,25 € - 38,13 € = 38,12 €

2.500 € x 3,4 % = 85,00 € Pflegeversicherungsbeitrag pro Monat für Versicherte ohne Kind ab Vollendung des 23. Lebensjahres
76,25 € / 2 = 38,13 € Arbeitgeberanteil am Pflegeversicherungsbeitrag
85,00 € - 38,13 € = 46,87 €

Um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen, sind im Zuge der Pflegereform zum 01.07.2023 Beitragsänderungen vorgesehen. Die Beitragssätze sollen steigen und Eltern mit mehreren Kindern bessergestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

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