SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende
Mit der SBK individuell gegen Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert
Für Kunstschaffende und Publizierende kann ein Arbeitsausfall von wenigen Tagen schnell finanzielle Folgen haben. Deshalb sind Menschen in ihren oft speziellen Beschäftigungsverhältnissen auf gute Gesundheit angewiesen oder benötigen zusätzlichen Schutz. Mit der SBK können Sie sich als Kunstschaffende oder Publizierende mit dem gesetzlichen Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bereits solide absichern. Zusätzlichen Schutz erhalten Sie bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit dem SBK-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende.
Leistungen und Beiträge
Wahltarif-Krankengeld pro Kalendertag* | Beitrag monatlich |
---|---|
10 € | 5 € |
20 € | 10 € |
30 € | 15 € |
40 € | 20 € |
50 € | 25 € |
60 € | 30 € |
70 € | 35 € |
80 € | 40 € |
90 € | 45 € |
So bekommen Sie den SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende:
Sie können an diesem Tarif teilnehmen, wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind. Den Antrag erhalten Sie direkt bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Die
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Post an die SBK. Hier finden Sie unsere
Falls noch Fragen offen sind: Wir beraten Sie gerne.