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SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende

Mit der SBK individuell gegen Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert

Für Kunstschaffende und Publizierende kann ein Arbeitsausfall von wenigen Tagen schnell finanzielle Folgen haben. Deshalb sind Menschen in ihren oft speziellen Beschäftigungsverhältnissen auf gute Gesundheit angewiesen oder benötigen zusätzlichen Schutz. Mit der SBK können Sie sich als Kunstschaffende oder Publizierende mit dem gesetzlichen Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bereits solide absichern. Zusätzlichen Schutz erhalten Sie bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit dem SBK-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende.   

Eine Frau sitzt mit Kopfhörer und einer Tasse Tee vor ihrem Laptop im Esszimmer.
©gettyimages / svetikd

SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende - Ihre Vorteile:

  • Die Höhe des Wahltarif-Krankengeldes passen Sie bei Bedarf auch nach Abschluss des Tarifs an Ihr Einkommen an.
  • Ihre Teilnahme am Wahltarif Krankengeld ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
  • Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gerne, wie Sie sich als Kunstschaffende oder Publizierende optimal absichern.
  • Leistungen und Beiträge

    Wahltarif-Krankengeld pro Kalendertag*Beitrag monatlich
    10 €5 €
    20 €10 €
    30 €15 €
    40 €20 €
    50 €25 €
    60 €30 €
    70 €35 €
    80 €40 €
    90 €45 €
    *Das Krankengeld aus dem Wahltarif darf 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten.

    So bekommen Sie den SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende:

    Sie können an diesem Tarif teilnehmen, wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind. Den Antrag erhalten Sie direkt bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Post an die SBK. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Weitere Unterlagen benötigen wir nicht von Ihnen. Ihr Versicherungsschutz beginnt immer zum Monatsersten – ab einem von Ihnen frei wählbaren Termin in der Zukunft. Sie genießen den vollen Versicherungsschutz nach drei Monaten der Tarifzugehörigkeit.

    Falls noch Fragen offen sind: Wir beraten Sie gerne.

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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