SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende

Mit der SBK individuell gegen Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert

Für Kunstschaffende und Publizierende kann ein Arbeitsausfall von wenigen Tagen schnell finanzielle Folgen haben. Deshalb sind Menschen in ihren oft speziellen Beschäftigungsverhältnissen auf gute Gesundheit angewiesen oder benötigen zusätzlichen Schutz. Mit der SBK können Sie sich als Kunstschaffende oder Publizierende mit dem gesetzlichen Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bereits solide absichern. Zusätzlichen Schutz erhalten Sie bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit dem SBK-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende.   

Leistungen und Beiträge

Wahltarif-Krankengeld pro Kalendertag*Beitrag monatlich
10 €5 €
20 €10 €
30 €15 €
40 €20 €
50 €25 €
60 €30 €
70 €35 €
80 €40 €
90 €45 €

*Das Krankengeld aus dem Wahltarif darf 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten.

So bekommen Sie den SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende:

Sie können an diesem Tarif teilnehmen, wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind. Den Antrag erhalten Sie direkt bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die SBK, 80227 München. Weitere Unterlagen benötigen wir nicht von Ihnen. Ihr Versicherungsschutz beginnt immer zum Monatsersten – ab einem von Ihnen frei wählbaren Termin in der Zukunft. Sie genießen den vollen Versicherungsschutz nach drei Monaten der Tarifzugehörigkeit.

Falls noch Fragen offen sind: Wir beraten Sie gerne.

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