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SBK Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige

Mit der SBK individuell gegen Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert

Für Selbstständige, freiberuflich Tätige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen kann ein mehrwöchiger Arbeitsausfall schnell finanzielle Folgen haben. Deshalb sind Menschen in diesen Beschäftigungsverhältnissen besonders auf ihre Gesundheit angewiesen.

Für Selbstständige ist das gesetzliche Krankengeld bereits eine solide Absicherung. Optimalen zusätzlichen Schutz erhalten Sie mit einem speziellen Wahltarif: dem SBK Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige, freiberuflich Tätige und unständig Beschäftigte.

Voraussetzung für diesen Krankengeld-Wahltarif ist der Anspruch auf das gesetzliche Höchstkrankengeld. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK Kundenberater.

Eine Frau sitzt in ihrem Homeoffice und arbeitet an ihrem Laptop.

SBK Krankengeld-Wahltarif – Ihre Vorteile:

  • Wenn Ihr Verdienst ausfällt, weil Sie krank sind, genießen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz kann zusammen mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld bis zu 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens betragen.
  • Alle Vorteile des SBK Krankengeld-Wahltarifs können Sie ohne Gesundheitsprüfung genießen.
  • Mit der Wahl dieses Tarifs sichern Sie sich die Aufstockung Ihres gesetzlichen Krankengeldes.
  • Ihre zusätzliche Absicherung läuft immer für drei Jahre. Die Höhe des Wahltarif-Krankengelds können Sie während dieser Zeit an Ihr Einkommen anpassen.
  • Leistungen und Beiträge

    Das Krankengeld aus dem Krankengeld-Wahltarif darf zusammen mit Ihrem gesetzlichen Höchstkrankengeld (128,63 € pro Kalendertag im Jahr 2025) 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Ihr zusätzliches Wahltarif-Krankengeld wird zusammen mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld ausgezahlt. Wichtig: Wird Ihr Betrieb während der Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel von eigenen Angestellten fortgeführt, erhalten Sie aus dem Wahltarif kein Wahltarif-Krankengeld.

    Wahltarif-Krankengeld pro KalendertagBeitrag monatlich
    10 €10 €
    20 €20 €
    30 €30 €
    40 €40 €
    50 €50 €

    So bekommen Sie den SBK Krankengeld-Wahltarif:

    Sie können an diesem Tarif teilnehmen, wenn Sie selbstständig, freiberuflich tätig oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Den Antrag erhalten Sie direkt bei Ihrer persönlichen SBK Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen SBK Kundenberater. Kontaktdaten finden Sie hier.

    Den ausgefüllten und ausgedruckten Antrag senden Sie bitte zusammen mit Ihrem aktuellen Einkommensteuerbescheid per Post an die SBK. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Weitere Unterlagen benötigen wir nicht von Ihnen. Ihr Versicherungsschutz beginnt immer zum Monatsersten – ab einem von Ihnen frei wählbaren Termin in der Zukunft. Sie genießen den vollen Versicherungsschutz nach drei Monaten der Tarifzugehörigkeit.

    Falls noch Fragen offen sind: Wir beraten Sie gerne.

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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