SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige
Mit der SBK individuell gegen Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert
Für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen kann ein mehrwöchiger Arbeitsausfall schnell finanzielle Folgen haben. Deshalb sind Menschen in diesen Beschäftigungsverhältnissen besonders auf ihre Gesundheit angewiesen.
Als Selbstständiger sichert Ihnen das gesetzliche Krankengeld bereits eine solide Absicherung. Optimalen zusätzlichen Schutz erhalten Sie mit einem speziellen Wahltarif: dem SBK Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige, Freiberufler und unständig Beschäftigte.
Voraussetzung für diesen Krankengeld-Wahltarif ist der Anspruch auf das gesetzliche Höchstkrankengeld. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.
SBK-Krankengeld-Wahltarif - Ihre Vorteile:
- Wenn Ihr Verdienst ausfällt, weil Sie krank sind, genießen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Er kann zusammen mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld bis zu 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens betragen.
- Alle Vorteile des SBK Krankengeld-Wahltarifs sichern Sie sich ohne Gesundheitsprüfung.
- Mit der Wahl dieses Tarifs sichern Sie sich die Aufstockung Ihres gesetzlichen Krankengeldes.
- Ihre zusätzliche Absicherung läuft immer für drei Jahre. Die Höhe des Wahltarif-Krankengelds können Sie während dieser Zeit an Ihr Einkommen anpassen.
Leistungen und Beiträge
Wahltarif-Krankengeld pro Kalendertag* | Beitrag monatlich |
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10 € | 10 € |
20 € | 20 € |
30 € | 30 € |
40 € | 40 € |
50 € | 50 € |
*Das Krankengeld aus dem Krankengeld-Wahltarif darf zusammen mit Ihrem gesetzlichen Höchstkrankengeld (116,38 € pro Kalendertag in 2023) 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Ihr zusätzliches Wahltarif-Krankengeld wird zusammen mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld ausgezahlt. Wichtig: Wird Ihr Betrieb während der Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel von eigenen Angestellten fortgeführt, erhalten Sie aus dem Wahltarif kein Wahltarif-Krankengeld.
So bekommen Sie den SBK Krankengeld-Wahltarif:
Sie können an diesem Tarif teilnehmen, wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind. Den Antrag erhalten Sie direkt bei Ihrem persönlichen Kundenberater.
Den ausgefüllten und ausgedruckten Antrag senden Sie bitte zusammen mit Ihrem aktuellen Einkommensteuerbescheid an die SBK, 80227 München. Weitere Unterlagen benötigen wir nicht von Ihnen. Ihr Versicherungsschutz beginnt immer zum Monatsersten – ab einem von Ihnen frei wählbaren Termin in der Zukunft. Sie genießen den vollen Versicherungsschutz nach drei Monaten der Tarifzugehörigkeit.
Falls noch Fragen offen sind: Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gerne.