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SBK Rückerstattungstarif

Mit diesem Tarif profitieren Sie, wenn Sie nur Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen

Mit der SBK steht Ihnen eine Krankenkasse mit starken Leistungen und einer persönlichen Beratung zur Seite. Wir wissen jedoch: Solange Sie gesund bleiben, benötigen Sie nur wenige Leistungen. Davon können Sie profitieren, denn Ihre Gesundheit wird belohnt. Mit dem SBK Rückerstattungstarif genießen Sie den vollen Leistungsumfang Ihrer SBK. Auch die Höhe Ihres monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung bleibt gleich. Ihr Vorteil: Wenn Sie und die bei Ihnen mitversicherten Familienmitglieder ausschließlich Vorsorge- und Präventionsleistungen in Anspruch nehmen, profitieren Sie finanziell. Dann belohnen wir Ihre Gesundheit mit einer Prämie – je nach Einkommen von bis zu 250 €.

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SBK Rückerstattungstarif – Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten eine Prämie und senken damit Ihren persönlichen Krankenversicherungsbeitrag.
  • Wir übernehmen die gesamten Kosten für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen. Dazu zählen auch Arztbesuche, bei denen kein Rezept für Sie ausgestellt wird.
  • Sollten Sie oder mitversicherte Familienmitglieder doch Leistungen außerhalb von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen brauchen, übernehmen wir die Kosten wie gewohnt. In diesem Fall erhalten Sie dann keine Prämie.
  • Prämienstufen

    Tarifstufe123
    Bruttojahres-
    einkommen ab
    10.000 €30.001 €60.001 €
    Maximale
    jährliche
    Prämie
    75 €150 €250 €

    Der Prämienanspruch entfällt, wenn für folgende Leistungen Kosten entstanden sind:

  • Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Osteopathie, häusliche Krankenpflege
  • Ambulante Operationen, Psychotherapie, Rehabilitation, Krankenhaus
  • Leistungen im Rahmen besonderer ärztlicher Versorgungsformen (integrierte, hausarztzentrierte und DMP-Versorgung)
  • Haushaltshilfe, Krankengeld, Fahrkosten
  • Künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation
  • Grundsätzlich jeder Arztbesuch (Ausnahme: die unten genannten Arztbesuche, die keine Auswirkung auf die Prämie haben)
  • Zahnarztbehandlung, Zahnersatz
  • Behandlung im Ausland
  • Leistungen von bei Ihnen mitversicherten Familienmitgliedern ab 18 Jahren
  • Keine Auswirkung auf die Prämie haben:

  • Vorsorge-, Früherkennungs- und Präventionsleistungen wie Gesundheits-Check-ups oder Krebsvorsorge
  • Schutzimpfungen
  • Gesundheitskurse
  • Zahnvorsorge
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Leistungen für die bei Ihnen mitversicherten Familienmitglieder unter 18 Jahren
  • Beispiel 1 mit Vorsorgeleistungen

    LeistungAuswirkung auf die Prämie
    Vorsorge Check-up beim Hausarztkeine
    Zahnvorsorge beim Zahnarztkeine
    Ergebnis: Individuelle Prämienzahlung250 €

     

    Beispiel 2 mit zusätzlicher Leistung

    LeistungAuswirkung auf die Prämie
    Vorsorge Check-up beim Hausarztkeine
    Zahnvorsorge beim Zahnarztkeine
    Zahnfüllung beim ZahnarztPrämienanspruch entfällt
    Ergebnis: Individuelle Prämienzahlung0 €

    So können Sie am SBK Rückerstattungstarif teilnehmen:

    Die Teilnahme beginnt grundsätzlich zum Ersten des Monats, der auf den Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung folgt. Geht Ihre Erklärung ab dem 1. Oktober eines Jahres bei uns ein, beginnt die Teilnahme zum 1. Januar des folgenden Jahres.

    Bitte beachten Sie: Die gesetzliche Mindestbindungsfrist beträgt ein Jahr. Die Teilnahme am SBK Rückerstattungstarif endet automatisch nach einem Jahr – Sie müssen hierfür nicht extra kündigen. Wenn Sie danach weiterhin am SBK Rückerstattungstarif teilnehmen möchten, dann können Sie den Tarif erneut wählen.

    Ihre Teilnahmeerklärung können Sie schnell und einfach digital einreichen.

    Teilnahmeerklärung einreichen 

    Sie wollen den Antrag lieber in Papierform einreichen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihren SBK Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Den ausgefüllten Antrag in Papierform senden Sie zurück an die SBK: unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

    Ihre Prämienauszahlung erhalten Sie spätestens bis zum Ende des Folgejahres Der Grund hierfür ist, dass uns erst zu diesem Zeitpunkt die Rechnungen der Arztpraxen, Kliniken und Apotheken vorliegen.

    Berücksichtigung bei der Steuererklärung

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Prämienzahlungen die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mindern. Als Krankenkasse sind wir somit verpflichtet, die Höhe Ihrer Prämie je Kalenderjahr an das entsprechende Finanzamt zu melden.

    Gut zu wissen: Nähere Informationen zum Thema Krankenversicherung und Steuererklärung erhalten Sie hier.

    Häufige Fragen zum SBK Rückerstattungstarif

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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