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SBK Selbstbehalttarif

Mit diesem Tarif profitieren Sie, wenn Sie wenig Leistungen in Anspruch nehmen

Mit der SBK steht Ihnen eine Krankenkasse mit starken Leistungen und einer persönlichen Beratung zur Seite. Wir wissen jedoch: Solange Sie gesund bleiben, benötigen Sie nur wenige Leistungen. Davon können Sie profitieren, denn Ihre Gesundheit wird belohnt. Mit dem SBK Selbstbehalttarif genießen Sie weiterhin den vollen Leistungsumfang Ihrer SBK. Auch die Höhe Ihres monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung bleibt gleich. Ihr Vorteil: Wenn Sie keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren Sie finanziell. So belohnen wir Ihre Gesundheit bereits nach einem Jahr mit einer Prämie – je nach Einkommen von bis zu 350 €.

Im Gegenzug dazu beteiligen Sie sich bis zu einem bestimmten Betrag an den Kosten, falls Sie doch einmal krank werden sollten. Dieser Betrag heißt dann Selbstbehalt. Ihre Eigenbeteiligung (der Selbstbehalt) ist dabei – je nach Tarifstufe – auf maximal 100 € begrenzt. So haben Sie auch bei einer Behandlung immer die volle Kostenkontrolle. Wichtig ist, dass gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen vom Selbstbehalt ausgenommen sind, an den Kosten hierfür brauchen Sie sich nicht zu beteiligen.

Eine Frau und ein Mann spielen bei gutem Wetter im Park Frisbee.

SBK Selbstbehalttarif – Ihre Vorteile:

  • Sie bekommen eine Gesundheitsprämie und senken damit Ihren persönlichen Krankenversicherungsbeitrag.
  • Wir übernehmen weiterhin die gesamten Kosten für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen. Dazu zählen auch Arztbesuche, bei denen kein Rezept für Sie ausgestellt wird. Das bedeutet: Für diese Leistungen brauchen Sie keinen Eigenanteil zu zahlen. Und wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, mindert das auch nicht Ihre Prämie.
  • Sollte Sie Ihre Gesundheit dennoch einmal im Stich lassen, beteiligen Sie sich nur bis zu einem bestimmten Betrag, dem sogenannten Selbstbehalt. Je nach Tarifstufe liegt diese maximale Eigenbeteiligung zwischen 10 € und 100 €. Diese zahlen Sie dann, wenn die Ausgaben bei einer Krankheit höher liegen als die Prämie.
  • Prämienstufen

    Tarifstufe123
    Bruttojahres-
    einkommen ab
    7.200 €16.001 €30.001 €
    Maximale
    jährliche
    Prämie
    50 €200 €350 €
    Maximaler
    jährlicher
    Selbstbehalt
    60 €250 €450 €
    Maximaler
    verbleibender
    Eigenanteil
    10 €50 €100 €

    Auf den Selbstbehalt angerechnet werden:

  • Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Osteopathie, häusliche Krankenpflege
  • ambulante Operationen, Psychotherapie, Rehabilitation, Krankenhaus
  • Leistungen im Rahmen besonderer ärztlicher Versorgungsformen (integrierte, hausarztzentrierte und DMP-Versorgung)
  • Haushaltshilfe, Krankengeld, Fahrkosten
  • künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation
  • Arztbesuch mit Ausstellung eines Kassenrezepts: pauschal 40 € (Kosten für die verordnete Leistung, z. B. für das Arzneimittel, kommen extra hinzu)
  • Zahnarztbehandlung (außer Vorsorge), Zahnersatz
  • Krankenhaus im Ausland: pauschal 450 € pro Behandlungstag
  • Keinen Einfluss auf den Selbstbehalt haben:

  • Gesundheitskurse, Schutzimpfungen
  • Vorsorge-, Früherkennungs- und Präventionsleistungen wie Gesundheits-Check-ups oder Krebsvorsorge
  • alle Leistungen für Ihre familienversicherten Angehörigen
  • Arztbesuche ohne Ausstellung eines Kassenrezepts und außerhalb besonderer Versorgungsformen, wie z. B. der hausarztzentrierten Versorgung
  • Leistungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft stehen
  • So bekommen Sie den SBK Selbstbehalttarif:

    Sie können den Tarif zum Beginn des nächsten oder eines Folgemonats wählen. Schnell und einfach geht dies über Meine SBK. Dort können Sie den Antrag zum SBK Selbstbehalttarif über Anträge und Formulare direkt digital stellen. Sie wollen den Antrag lieber in Papierform erhalten? Dann wenden Sie sich einfach an Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Den ausgefüllten Antrag senden Sie zurück an die SBK: unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier. Weitere Unterlagen sind nicht nötig.

    Wenn Sie sich für den SBK Selbstbehalttarif anmelden, läuft er zunächst über drei Jahre. Danach verlängert er sich automatisch jeweils um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen den Tarifschriftlich einen Monat vor Ablauf der Dreijahresfrist oder danach jeweils zum 30.11. des Jahres. Die Einstufung in eine Tarifstufe bleibt für die Dauer der Teilnahme bindend.

    Ihre Prämienauszahlung beziehungsweise die Rechnung über Ihren Eigenanteil (Selbstbehalt) erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres. Der Grund hierfür ist, dass uns erst zu diesem Zeitpunkt die Rechnungen der Arztpraxen, Kliniken und Apotheken vorliegen.

    Berücksichtigung bei der Steuererklärung

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Prämienzahlungen die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mindern. Als Krankenkasse sind wir somit verpflichtet die Höhe Ihrer maximal möglichen Prämie je Kalenderjahr an das entsprechende Finanzamt zu melden.

    Gut zu wissen: Nähere Informationen zum Thema Krankenversicherung und Steuererklärung erhalten Sie hier.

    Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet gezahlte oder erstattete Beiträge und Prämienzahlungen an das Finanzamt zu melden.

    Prämien im Rahmen des § 53 SGB V mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.

    Die SBK ist dazu verpflichtet, Prämienzahlungen an das Finanzamt zu melden. Wurden Leistungen in Anspruch genommen, welche die Prämie verringern, führt dies steuerrechtlich nicht zu einer Verringerung der Prämie und darf bei der Meldung an das Finanzamt nicht berücksichtig werden. Die erhaltene Leistung wird einer Geldleistung gleich gesetzt. Es ist demzufolge immer der ungekürzte Brutto-Betrag der Prämie zu melden. Dies entspricht der maximal möglichen Prämie je Tarifstufe.

    Die maximale Prämie in der Tarifstufe 3 beträgt 350 €.

     

    Beispiel 1: 

    In Anspruch
    genommene
    Leistungen
  • Vorsorge beim Arzt 
  • Vorsorge beim Zahnarzt
  • Berücksichtigung
    beim Selbstbehalt
    0 €
    Versichterte*r erhält
    im August des Folgejahres
    350 €
    Meldung an das Finanzamt
    für das Jahr der Abrechnung
    im Januar des Folgejahres
    350 €

     

    Beispiel 2: 

    In Anspruch
    genommene
    Leistungen
  • Vorsorge beim Zahnarzt
  • Behandlung beim Arzt mit Rezept für Physiotherapie für Arzneimittel (Pauschale 40 €)
  • Physiotherapie in Höhe von 100 €
  • Arzneimittel in Höhe von 10 €
  • Hebammenleistungen
  • Geburt im Krankenhaus
  • Frauenarztbesuche im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Vorsorge
  • Berücksichtigung
    beim Selbstbehalt
    150 €
    Versichterte*r erhält
    im August des Folgejahres
    200 €
    Meldung an das Finanzamt
    für das Jahr der Abrechnung
    im Januar des Folgejahres
    350 €

     

    Beispiel 3: 

    In Anspruch
    genommene
    Leistungen
  • fünf Arztbesuche mit Rezept (5x Pauschale je 40 €, in Summe 200 €)
  • Vorsorge beim Zahnarzt
  • Impfungen
  • fünf Rezepte für Physiotherapie (je 100 €, in Summe 500 €)
  • Krankenhausaufenthalt (3.500 €)
  • Berücksichtigung
    beim Selbstbehalt
    4.200 €
    Versichterte*r erhält
    im August des Folgejahres
    -100 €
    (Rückforderung an SBK)
    Meldung an das Finanzamt
    für das Jahr der Abrechnung
    im Januar des Folgejahres
    350 €

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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