SBK-Selbstbehalttarif
Mit diesem Tarif profitieren Sie, wenn Sie wenig Leistungen in Anspruch nehmen
Mit der SBK steht Ihnen eine Krankenkasse mit starken Leistungen und einer persönlichen Beratung zur Seite. Wir wissen jedoch: Solange Sie gesund bleiben, benötigen Sie nur wenige Leistungen. Davon können Sie profitieren, denn Ihre Gesundheit wird belohnt. Mit dem SBK-Selbstbehalttarif genießen Sie weiterhin den vollen Leistungsumfang Ihrer SBK. Auch die Höhe Ihres monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung bleibt gleich. Ihr Vorteil: Wenn Sie keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren Sie finanziell. So belohnen wir Ihre Gesundheit bereits nach einem Jahr mit einer Prämie – je nach Einkommen von bis zu 350,- €.
Im Gegenzug dazu beteiligen Sie sich bis zu einem bestimmten Betrag an den Kosten, falls Sie doch einmal krank werden sollten. Dieser Betrag heißt dann Selbstbehalt. Ihre Eigenbeteiligung (der Selbstbehalt) ist dabei – je nach Tarifstufe – auf maximal 100,- € begrenzt. So haben Sie auch bei einer Behandlung immer die volle Kostenkontrolle. Wichtig ist, dass gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen vom Selbstbehalt ausgenommen sind, an den Kosten hierfür brauchen Sie sich nicht zu beteiligen.
SBK-Selbstbehalttarif – Ihre Vorteile:
- Sie bekommen eine Gesundheitsprämie und senken damit Ihren persönlichen Krankenversicherungsbeitrag.
- Wir übernehmen weiterhin die gesamten Kosten für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen. Dazu zählen auch Arztbesuche, bei denen der Arzt kein Rezept für Sie ausstellt. Das bedeutet: Für diese Leistungen brauchen Sie keinen Eigenanteil zu zahlen. Und wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, mindert das auch nicht Ihre Prämie.
- Sollte Sie Ihre Gesundheit dennoch einmal im Stich lassen, beteiligen Sie sich nur bis zu einem bestimmten Betrag, dem sogenannten Selbstbehalt. Je nach Tarifstufe liegt diese maximale Eigenbeteiligung zwischen 10,- € und 100,- €. Diese zahlen Sie dann, wenn die Ausgaben bei einer Krankheit höher liegen als die Prämie.
Prämienstufen
Tarifstufe | Bruttojahreseinkommen ab | Maximale jährliche Prämie | Maximaler jährlicher Selbstbehalt | Maximaler verbleibender Eigenanteil |
---|---|---|---|---|
1 | 7.200,- € | 50,- € | 60,- € | 10,- € |
2 | 16.001,- € | 200,- € | 250,- € | 50,- € |
3 | 30.001,- € | 350,- € | 450,- € | 100,- € |
Auf den Selbstbehalt angerechnet werden:
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Osteopathie, häusliche Krankenpflege
- ambulante Operationen, Psychotherapie, Rehabilitation, Krankenhaus
- Leistungen im Rahmen besonderer ärztlicher Versorgungsformen (integrierte, hausarztzentrierte und DMP-Versorgung)
- Haushaltshilfe, Krankengeld, Fahrkosten
- künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation
- Arztbesuch mit Ausstellung eines Kassenrezepts: pauschal 40,- € (Kosten für die verordnete Leistung, z. B. für das Arzneimittel, kommen extra hinzu)
- Zahnarztbehandlung (außer Vorsorge), Zahnersatz
- Krankenhaus im Ausland: pauschal 450,- € pro Behandlungstag
Keinen Einfluss auf den Selbstbehalt haben:
- Gesundheitskurse, Schutzimpfungen
- Vorsorge-, Früherkennungs- und Präventionsleistungen wie Gesundheits-Check-ups oder Krebsvorsorge
- alle Leistungen für Ihre familienversicherten Angehörigen
- Arztbesuche ohne Ausstellung eines Kassenrezepts und außerhalb besonderer Versorgungsformen, wie z. B. der hausarztzentrierten Versorgung
- Leistungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft stehen
So bekommen Sie den SBK-Selbstbehalttarif:
Sie können dem Tarif zum Beginn des nächsten oder eines Folgemonats beitreten. Dazu füllen Sie einen Antrag aus. Diesen bekommen Sie von Ihrem persönlichen Kundenberater. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an die SBK, 80227 München. Weitere Unterlagen sind nicht nötig.
Wenn Sie sich für den SBK-Selbstbehalttarif anmelden, läuft er zunächst über drei Jahre. Danach verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Es sei denn, Sie kündigen den Tarif schriftlich – spätestens einen Kalendermonat vor Ablauf dieser Frist.
Ihre Prämienauszahlung bzw. die Rechnung über den Eigenanteil (Selbstbehalt) erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres. Der Grund hierfür ist, dass uns erst zu diesem Zeitpunkt die Rechnungen von Ärzten, Kliniken und Apotheken vorliegen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Prämienzahlungen Ihre abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mindern. Als Krankenkasse müssen wir die Höhe Ihres ausgezahlten Prämienbetrags an das Finanzamt übermitteln.