SBK-Selbstbehalttarif
Mit diesem Tarif profitieren Sie, wenn Sie wenig Leistungen in Anspruch nehmen
Mit der SBK steht Ihnen eine Krankenkasse mit starken Leistungen und einer persönlichen Beratung zur Seite. Wir wissen jedoch: Solange Sie gesund bleiben, benötigen Sie nur wenige Leistungen. Davon können Sie profitieren, denn Ihre Gesundheit wird belohnt. Mit dem SBK-Selbstbehalttarif genießen Sie weiterhin den vollen Leistungsumfang Ihrer SBK. Auch die Höhe Ihres monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung bleibt gleich. Ihr Vorteil: Wenn Sie keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren Sie finanziell. So belohnen wir Ihre Gesundheit bereits nach einem Jahr mit einer Prämie – je nach Einkommen von bis zu 350 €.
Im Gegenzug dazu beteiligen Sie sich bis zu einem bestimmten Betrag an den Kosten, falls Sie doch einmal krank werden sollten. Dieser Betrag heißt dann Selbstbehalt. Ihre Eigenbeteiligung (der Selbstbehalt) ist dabei – je nach Tarifstufe – auf maximal 100 € begrenzt. So haben Sie auch bei einer Behandlung immer die volle Kostenkontrolle. Wichtig ist, dass gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen vom Selbstbehalt ausgenommen sind, an den Kosten hierfür brauchen Sie sich nicht zu beteiligen.
SBK-Selbstbehalttarif – Ihre Vorteile:
- Sie bekommen eine Gesundheitsprämie und senken damit Ihren persönlichen Krankenversicherungsbeitrag.
- Wir übernehmen weiterhin die gesamten Kosten für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen. Dazu zählen auch Arztbesuche, bei denen kein Rezept für Sie ausstellt wird. Das bedeutet: Für diese Leistungen brauchen Sie keinen Eigenanteil zu zahlen. Und wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, mindert das auch nicht Ihre Prämie.
- Sollte Sie Ihre Gesundheit dennoch einmal im Stich lassen, beteiligen Sie sich nur bis zu einem bestimmten Betrag, dem sogenannten Selbstbehalt. Je nach Tarifstufe liegt diese maximale Eigenbeteiligung zwischen 10 € und 100 €. Diese zahlen Sie dann, wenn die Ausgaben bei einer Krankheit höher liegen als die Prämie.
Prämienstufen
Tarifstufe | Bruttojahreseinkommen ab | Maximale jährliche Prämie | Maximaler jährlicher Selbstbehalt | Maximaler verbleibender Eigenanteil |
---|---|---|---|---|
1 | 7.200 € | 50 € | 60 € | 10 € |
2 | 16.001 € | 200 € | 250 € | 50 € |
3 | 30.001 € | 350 € | 450 € | 100 € |
Auf den Selbstbehalt angerechnet werden:
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Osteopathie, häusliche Krankenpflege
- ambulante Operationen, Psychotherapie, Rehabilitation, Krankenhaus
- Leistungen im Rahmen besonderer ärztlicher Versorgungsformen (integrierte, hausarztzentrierte und DMP-Versorgung)
- Haushaltshilfe, Krankengeld, Fahrkosten
- künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation
- Arztbesuch mit Ausstellung eines Kassenrezepts: pauschal 40 € (Kosten für die verordnete Leistung, z. B. für das Arzneimittel, kommen extra hinzu)
- Zahnarztbehandlung (außer Vorsorge), Zahnersatz
- Krankenhaus im Ausland: pauschal 450 € pro Behandlungstag
Keinen Einfluss auf den Selbstbehalt haben:
- Gesundheitskurse, Schutzimpfungen
- Vorsorge-, Früherkennungs- und Präventionsleistungen wie Gesundheits-Check-ups oder Krebsvorsorge
- alle Leistungen für Ihre familienversicherten Angehörigen
- Arztbesuche ohne Ausstellung eines Kassenrezepts und außerhalb besonderer Versorgungsformen, wie z. B. der hausarztzentrierten Versorgung
- Leistungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft stehen
Berücksichtigung bei der Steuererklärung
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Prämienzahlungen die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mindern. Als Krankenkasse sind wir somit verpflichtet die Höhe Ihrer maximal möglichen Prämie je Kalenderjahr an das entsprechende Finanzamt zu melden.
Gut zu wissen: Nähere Informationen zum Thema Krankenversicherung und Steuererklärung erhalten Sie hier.
So bekommen Sie den SBK-Selbstbehalttarif:
Sie können den Tarif zum Beginn des nächsten oder eines Folgemonats wählen. Schnell und einfach geht dies über Meine SBKoder in der Meine SBK App. Dort können Sie den Antrag zum SBK-Selbstbehalttarif über Anträge und Formulare direkt digital stellen. Sie wollen den Antrag lieber in Papierform erhalten? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Kundenberater. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an die SBK, 80227 München. Weitere Unterlagen sind nicht nötig.
Wenn Sie sich für den SBK-Selbstbehalttarif anmelden, läuft er zunächst über drei Jahre. Danach verlängert er sich automatisch jeweils um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen den Tarifschriftlich einen Monat vor Ablauf der Dreijahresfrist oder danach jeweils zum 30.11. des Jahres. Die Einstufung in eine Tarifstufe bleibt für die Dauer der Teilnahme bindend.
Ihre Prämienauszahlung beziehungsweise die Rechnung über Ihren Eigenanteil (Selbstbehalt) erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres. Der Grund hierfür ist, dass uns erst zu diesem Zeitpunkt die Rechnungen der Arztpraxen, Kliniken und Apotheken vorliegen.