Ambulante Zusatzversicherung

Zusatzschutz für Heilpraktikerbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen

Bei der SBK können Sie sich darauf verlassen, dass Sie die optimale Behandlung erhalten, um bald wieder fit zu sein. Auch bei alternativen Behandlungsmethoden sind Sie bei der SBK gut aufgehoben. Hier erhalten Sie ein Leistungsangebot, das weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Dennoch können nicht alle Naturheilverfahren übernommen werden. Wenn Sie sich für eine Behandlung beim Heilpraktiker entscheiden, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Brillen und Kontaktlinsen werden generell nur für Kinder bezuschusst. Sichern Sie sich deshalb gegen hohe Zusatzkosten für Heilpraktiker-Leistungen und Sehhilfen ab: mit der exklusiven Zusatzversicherung unseres Kooperationspartners ARAG für ambulante Leistungen.

Das leistet die ambulante Zusatzversicherung

Mit dem ambulanten Zusatzschutz unseres Kooperationspartners ARAG sind Sie gegen Behandlungskosten beim Heilpraktiker gut abgesichert. Zudem bekommen Sie je nach Tarif die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen erstattet. Der Krankenrücktransport aus dem Ausland, auch im Notfall-Jet, ist inklusive. Zudem werden die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung im Ausland übernommen.

Der Tarif SBK ambulant extra ist der richtige für Sie, wenn Sie gelegentlich Behandlungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen und für Sehhilfen einen soliden Zuschuss wünschen. Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel gehören damit der Vergangenheit an.

Wählen Sie den Tarif SBK ambulant extra plus, wenn Sie regelmäßig zum Heilpraktiker gehen und einen höheren Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen wünschen. Ebenso erhalten Sie Heilmittel wie Fango oder Massagen sowie Hilfsmittel ohne Zuzahlungen.

Mehr Informationen zu Leistungen und Konditionen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners ARAG. Dort können Sie auch Ihren individuellen Beitrag berechnen.

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Warum lohnt sich eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen?

Die ambulante Zusatzversicherung unseres Partners ARAG übernimmt für Sie in vereinbarter Höhe die Kosten für Heilpraktikerleistungen und Sehhilfen sowie weitere Kosten für ambulante Leistungen.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird vom Gesetzgeber bestimmt. Bei einigen Leistungen leisten Sie selbst eine Zuzahlung, etwa bei Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln oder zahlen eine Behandlung beim Heilpraktiker. Eine private Zusatzversicherung reduziert diesen Eigenanteil je nach Tarif in der vereinbarten Höhe.

Wie bekomme ich die Zusatzversicherung für ambulante Leistungen mit den SBK-Vorteilen ?

Ein Anruf oder eine E-Mail genügen – das ARAG Premium-Team beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Zusatzversicherung.

Telefon: 089 4124-8220

E-Mail: sbk-vertrag@ARAG.de

Mehr zum Thema:

Broschüre Zusatzversicherungen PDF, 640 KB

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