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sbk.org Versicherung & Tarife Zusatzversicherungen Basisinformationen Zusatzversicherung

Basisinformationen Zusatzversicherung

Alles Wissenswerte rund um Zusatzversicherungen und für wen sie in Frage kommen

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist vom Gesetzgeber festgelegt. Das heißt, dass die meisten unserer Leistungen an einen rechtlich vorgegebenen Rahmen gebunden sind. Zusätzlich bekommen Sie bei uns Leistungen, die über den gesetzlichen Umfang hinausgehen. Bei manchen Leistungen ist es jedoch vorgesehen, dass sie diese selbst bezahlen. Dies betrifft meist Leistungen, deren Wirkung noch nicht wissenschaftlich erwiesen ist und die daher nicht von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden können. Häufig sind dies sogenannte Komfortleistungen. In diesen Fällen übernimmt eine private Zusatzversicherung Ihren Eigenanteil in der vereinbarten Höhe.

Wie eine Zusatzversicherung funktioniert

  • Der Beitrag für eine Zusatzversicherung richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern in erster Linie nach dem Leistungsumfang des Tarifs.
  • Der Beitrag kann zusätzlich vom Eintrittsjahr abhängen. In diesem Fall bildet der Tarif eine sogenannte Altersrückstellung, die dafür sorgt, dass der Beitrag mit dem wachsenden Alter stabil bleibt. In diesem Fall sind die Beiträge für Jüngere höher. Der Beitrag kann nur dann erhöht werden, wenn der Tarif ohne Erhöhung des Beitrags die Ausgaben nicht mehr decken kann.
  • Ein anderer Fall liegt vor, wenn der Tarifbeitrag sich mit dem steigendem Lebensalter automatisch erhöht. Die altersbedingte Beitragsanpassung erfolgt in der Regel in Fünf-Jahres-Abschnitten.  
  • Die meisten Zusatzversicherungen haben Gesundheitsfragen, die Sie wahrheitsgetreu beantworten sollten. Ansonsten können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Denn die Versicherung kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
  • Machen Sie den Selbsttest – treffen diese Aussagen auf Sie zu?

    Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, ob neben der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung für Sie eine Zusatzversicherung sinnvoll ist. Mit ein paar Aussagen möchten wir Sie in Ihrer Selbsteinschätzung unterstützen. Machen Sie den Selbsttest!

    Bei einer hochwertiger Zahnversorgung liegt Ihr Eigenanteil pro Zahn zwischen 50 € (z. B. bei einer Kunststofffüllung im Backenzahnbereich) und 2.500 € und mehr (z. B. bei einem Implantat, also einem festsitzenden, vollständigen Zahnersatz). Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif in vereinbarter Höhe diese Kosten. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Zahn.

    Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung liegen je nach Dauer und Anzahl der Zähne zwischen 40 € und 120 € und mehr pro Behandlung. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif diese Kosten in vereinbarter Höhe. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Zahn.

    Die Kosten für die Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer variieren sehr stark. Etwa 50 € kostet es pro Nacht zusätzlich, wenn man als Patient ein Zweitbettzimmer möchte. Ein Einzelzimmer schlägt sogar mit etwa 100 € zu Buche. Wem das zu teuer ist, der kann eine Zusatzversicherung abschließen. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Krankenhaus.

    Die privat in Rechnung gestellte Chefarztbehandlung kann je nach Dauer und Anzahl der an der Behandlung beteiligten Ärzte mehrere Tausend Euro kosten. Die Zusatzversicherung übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit diese Kosten in vereinbarter Höhe. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Krankenhaus.

    Bei einer akuten Erkrankung im außereuropäischen Ausland kann je nach Land und Schwere der Erkrankung eine Privatbehandlung im Krankenhaus mehrere Tausend Euro kosten. Die Zusatzversicherung übernimmt bei einer Akutbehandlung alle Kosten. Mehr Informationen finden Sie unter Auslandsreise-Krankenversicherung.

    Im EU-Ausland können Sie sich an Ihrem Urlaubsort direkt an ein Krankenhaus oder einen Arzt wenden. Bei Krankenhäusern muss es sich um Vertragskrankenhäuser handeln. Welche das sind, erfahren Sie von Ihrer Reiseleitung oder an der Rezeption Ihres Hotels. Beim Arzt oder im Krankenhaus legen Sie dann Ihre SBK-Gesundheitskarte (mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite) und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Mehr Informationen bekommen Sie bei der SBK-Auslandsberatung.

    Die Preisspanne bei Brillen ist sehr groß und reicht – je nach Modell und Gläsern – von rund 60 € bis zu 1.000 € und mehr. Die Kosten hängen stark davon ab, welche Sehkorrektur Sie benötigen (Brille mit Einstärkengläsern oder Gleitsichtbrille) und ob Sie Wert auf ein Markengestell bzw. Markengläser legen. Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif in vereinbarter Höhe die entstandenen Kosten. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung ambulant.

    Heilpraktiker können ihre Honorare mit den Patienten frei vereinbaren. Viele verlangen Stundensätze von 60 € bis 70 €. Hinzu kommen eventuell die vom Heilpraktiker verschriebenen Arzneien. Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif in vereinbarter Höhe diese Kosten. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung ambulant.

    Heilpraktiker können ihre Honorare mit den Patienten frei vereinbaren. Viele verlangen Stundensätze von 60 € bis 70 €. Hinzu kommen eventuell die vom Heilpraktiker verschriebenen Arzneien. Der SBK-Familientarif übernimmt je nach Tarif in vereinbarter Höhe diese Kosten. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Familie.

    Der SBK-Familientarif übernimmt für bestimmte Gesundheitsleistungen bei Kindern die Kosten in vereinbarter Höhe. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Familie.

    Die Höhe des Kinderpflegegeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Das Kinderpflegegeld liegt aber stets unter Ihrem Einkommen. Mit dem SBK-Familientarif bekommen Sie zusätzlich 15 € pro von uns bezahltem Krankengeldtag Ihres Kindes. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Familie.

    Arbeitnehmer haben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für die Dauer von bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Danach bekommen Sie das gesetzliche Krankengeld, das unter dem Brutto- und dem Nettoeinkommen liegt. Das fehlende Einkommen im Krankheitsfall können Sie über eine Zusatzversicherung absichern. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Verdienstausfall.

    Selbstständige haben im Krankheitsfall keine Absicherung Ihres laufenden Einkommens. Sie können das gesetzliche Krankengeld wählen, damit sie zumindest nach der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit das gesetzliche Krankengeld erhalten können. Wenn Sie als Selbstständiger eine frühere Absicherung wünschen, ist eine private Zusatzversicherung Verdienstausfall für Selbstständige unabdingbar.

    Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Bei einer Pflege zuhause können pro Monat Kosten von mehreren Hundert Euro anfallen. Für einen Pflegeheimplatz liegt Ihr Eigenanteil trotz steigender Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich bei mehr als 1.500 €.   

    Die Zusatzkosten für den Pflegefall können Sie über eine Zusatzversicherung absichern. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Pflege.

    Die Kosten für bestimmte privat in Rechnung gestellte Vorsorgeuntersuchungen, die sogenannten IGeL-Vorsorgeleistungen, übernimmt die Zusatzversicherung in vereinbarter Höhe.  Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Vorsorge.

    Die Kosten für bestimmte privat in Rechnung gestellte Impfkosten und ärztliche Leistungen übernimmt die Zusatzversicherung in vereinbarter Höhe. Mehr Informationen finden Sie unter Zusatzversicherung Vorsorge.

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